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Die Krankenkasse "BAHN-BKK" über sich

BAHN-BKK – Ihre Gesundheit im Fokus, seit über 180 Jahren

Ob im Beruf oder privat – Gesundheit ist die Basis für ein erfülltes Leben. Die BAHN-BKK versteht das wie kaum eine andere Krankenkasse. Mit über 180 Jahren Erfahrung sind wir nicht nur die älteste gesetzliche Krankenkasse Deutschlands, sondern auch eine der größten Betriebskrankenkassen mit rund 600.000 Versicherten. Unser Fokus? Prävention, persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Gesundheitsangebote – speziell für die Verkehrsbranche, aber offen für alle, die Wert auf eine innovative und verlässliche Krankenversicherung legen.

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Informationen
Adresse
(Zentrale)
BAHN-BKK
Franklinstraße 50
60486 Frankfurt
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
460365 (01.01.2026)
Versicherte:
560973 (01.01.2026)
Mitarbeiter:
1.129
(Stand 01.01.2023)
Geschäftsstellen:
14
Vorstand:
Christine Enenkel, Dominik Dany
Betriebsnummer:
OST 08316149
WEST 49003443
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
BAHN-BKK Stellenangebote
Testnoten
1,6 Großer Krankenkassentest
1,6 Azubi Krankenkassentest
1,9 Für Familien
1,5 Leistungen im Test
1,8 Großer Krankenkassentest
2,0 Für Schwangere & junge Eltern
1,9 Selbständige Krankenkassentest
1,8 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Gesundheitsbonus für alle ab 16 Jahren

Gesund leben & doppelt profitieren!

Gesund bleiben war noch nie so lohnend! Mit dem Gesundheitsbonus belohnt die BAHN-BKK Ihre Aktivität – und das schon ab der ersten Maßnahme.

So einfach geht’s:
 - Nehmen Sie an Vorsorgeuntersuchungen oder gesundheitsfördernden Aktivitäten teil
 - Für die ersten drei Aktivitäten im Jahr gibt’s je 30 €
 - Jede weitere Aktivität wird mit 5 € extra belohnt

Extra-Tipp für Technikfans:
Haben Sie sich im Bonusjahr eine Smartwatch mit Gesundheitsfunktionen gekauft? Dann verdoppelt die BAHN-BKK den Bonus für bis zu drei Aktivitäten – bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten!

Hautkrebsscreening für alle ab 16 Jahren

Hautkrebsvorsorge – Frühzeitige Sicherheit für Ihre Haut

Hautkrebs zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen, doch früh erkannt, sind die Heilungschancen gut. Deshalb bieten wir unseren Versicherten eine frühzeitige Vorsorge:

- Bereits ab 16 Jahren: Die BAHN-BKK übernimmt für Versicherte alle zwei Jahre die Kosten für ein Hautkrebsscreening.
- Untersuchung durch Fachärzte: In teilnehmenden Hautarztpraxen können Sie sich gründlich untersuchen lassen.
- Früh erkennen – besser geschützt: Regelmäßige Checks helfen, Hautveränderungen rechtzeitig zu entdecken.

Mamabonus

Versicherte der BAHN-BKK, die alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft (drei Trimester-Screenings) rechtzeitig wahrgenommen haben, können den Mamabonus beantragen. Dabei haben Sie die Wahl:

- 100 Euro zweckgebundener Bonus – zur Erstattung bestimmter Leistungen wie ein Familienzimmer im Krankenhaus oder Babyschwimmen.
- 50 Euro Geldbonus – als direkte Auszahlung auf Ihr Konto.

So unterstützt die BAHN-BKK werdende Mütter in dieser besonderen Zeit ganz gezielt.

Gut geschützt auf Reisen – Ihr Auslands Impfschutz

Damit Sie Ihre Urlaubsreise unbesorgt genießen können, übernimmt die BAHN-BKK die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen bei Reisen in Länder mit entsprechenden STIKO-Empfehlungen – bis zu 300 Euro pro Jahr. Bleiben Sie gesund, egal wohin die Reise geht!

Natürliche Heilmethoden – Ihre Gesundheit, ganzheitlich unterstützt

Viele Menschen setzen auf alternative Heilmethoden als Ergänzung zur klassischen Medizin. Die BAHN-BKK unterstützt Sie dabei und übernimmt die Kosten für ausgewählte naturheilkundliche Behandlungen sowie naturheilkundliche Medikamente mit bis zu 150 Euro pro Jahr.

Hebammenrufbereitschaft

Die  BAHN-BKK übernimmt die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft von bis zu 250 Euro pro Schwangerschaft. Dieser Betrag deckt alle erforderlichen Rufbereitschaftseinsätze ab.
Hebammenrufbereitschaft bedeutet, dass die Hebamme bzw. das Hebammenteam einer zugelassenen Hebamme in der Regel von der 38. bis zur 42. Schwangerschaftswoche zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Wochenenden und Feiertagen für die Schwangere telefonisch erreichbar ist und ihr in dieser Phase jederzeit und in vollem Umfang zur Verfügung steht. Ist die Rufbereitschaft der Hebamme beispielsweise durch eine andere Geburt eingeschränkt, organisiert die Hebamme eine Vertretung.

Geburtsvorbereitungskurse für werdende Väter

Die BAHN-BKK erstattet den werdenden Vätern den gleichen Betrag wie ihren Partnerinnen, wenn die Geburtsvorbereitungskurse durch zugelassene Hebammen geleitet werden (bei Gruppenkursen mit bis zu 10 Schwangeren und bis zu 14 Stunden 6,42 Euro/Stunde; bei Einzelunterweisung auf ärztliche Anordnung 8,43 Euro/15 min, max. 28 Unterrichtseinheiten).
 

HPV-Impfung für Mädchen und Jungen

Die BAHN-BKK erstattet seit Jahren die Vorsorgeimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs inklusive der dazugehörigen ärztlichen Behandlung. Es handelt sich hierbei um eine Impfung gegen humane Papillomaviren (Typen HBV 16, 18). Alle Mädchen bzw. jungen Frauen im Alter von 9 bis 19 Jahren können diese Impfung in Anspruch nehmen.

Jetzt geht die BAHN-BKK den nächsten Schritt und übernimmt als eine der ersten Krankenkassen in Deutschland auch die Kosten für eine HPV-Impfung mit dem Impfstoff Gardasil ® von Jungen im Alter von 9 bis 19 Jahren

Osteopathie

Für Behandlungen beim Osteopathen, beim Chiropraktiker und für kinesiologisches Taping stellt die BAHN-BKK ihren Versicherten jährlich ein Budget von insgesamt 200 € zur Verfügung. Wenn Sie solche Behandlungen in Anspruch nehmen, werden Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 % der Kosten erstattet, bis Ihr 200 €-Budget aufgebraucht ist.

Neurodermitis-Schutzkleidung für Kinder

Die BAHN-BKK übernimmt bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für Neurodermitis-Schutzkleidung für Kinder unter sechs Jahren. Dabei können die Eltern das Produkt oder Modell, das für ihr Kind am besten ist, frei auswählen. Bei Gebrauchsgegenständen fällt ein Eigenanteil von 12 Euro pro Kleidungsstück an.

Kostenuebernahme für Varizen Laser-Operationen

Die BAHN-BKK übernimmt die Kosten für eine Varizen-Laser-Operation, wenn sie medizinisch notwendig ist und bei einem Arzt durchgeführt wird, mit dem ein entsprechender Vertrag besteht.

Looking-Training- Sehschulung für Kinder

Wird bei Kindern (z.B. im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U6) die Schwachsichtigkeit eines Auges – eine „Amblyopie“ – festgestellt, ist eine empfohlene Methode zum Training des schwachsichtigen Auges die Okklusionsmethode. Mit dem Abkleben des gesunden, „stärkeren“ Auges wird ein Training des „schwachen“ Auges erreicht. Das LOOKING-Training, das die BAHN-BKK für Kinder unter 16 Jahren jetzt als erste gesetzliche Krankenkasse übernimmt, kann die Behandlung intensivieren und die Behandlungszeit verkürzen. Hierzu erhält Ihr Kind Lernspiele für den Computer, mit denen es spielend das Sehen übt. Gleichzeitig wird die Auge-Hand-Koordination trainiert und das Lesenlernen spielerisch vorbereitet.

discovering Hands - Tastuntersuchung durch Blinde zur Brustvorsorsorge

Die BAHN-BKK übernimmt für Frauen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zusätzlich zur Krebsfrüherkennungs-Vorsorge die Kosten für die discovering hands®-Untersuchung.

Künstliche Befruchtung

Für Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Kostenbeteiligung von 50 % für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung.

Die BAHN-BKK geht über die gesetzlichen Leistungen hinaus und übernimmt 75 % der personenbezogenen Kosten für Versicherten – vorausgesetzt, die Mitgliedschaft besteht während des gesamten Behandlungszeitraums.

Die Abrechnung erfolgt unkompliziert über die elektronische Gesundheitskarte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. Ihr Kinderwunsch liegt uns am Herzen!

Allergie-Bettwäsche

Wenn Sie an einer Hausstaubmilbenallergie leiden, übernimmt die BAHN-BKK für Versicherte die Kosten für ein Set der Bett-Zwischenbezüge – sogenannte Encasings – für Matratze, Kopfkissen und Bettdecke mit 35€ bei Erwachsenen und 30€ bei Kindern. Wenn Sie zum Beispiel für ein Doppelbett ein zweites Set benötigen, kann Ihr Arzt auch dafür die Ausstattung verordnen. Dann werden auch die Kosten für ein zweites Set übernommen.

Damit die BAHN-BKK die Kosten für Sie übernehmen kann, benötigen Sie eine Verordnung oder ärztliche Bescheinigung. Die Verordnung senden Sie direkt an einen der Vertragspartner. Diesen finden Sie über die Hilfsmittelanbieter-Suche auf www.bahn-bkk.de. Wählen Sie dort das Stichwort „Antiallergene Bettwaren“ aus.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "BAHN-BKK" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
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