BKK WERRA-MEISSNER
Die Krankenkasse "BKK WERRA-MEISSNER" über sich
Seit über 60 Jahren steht die BKK Werra-Meissner für umfangreiche Gesundheitsleistungen, regionale Angebote und eine starke, heimatverbundene Gemeinschaft, die als Krankenkasse für alle da ist, die in Hessen oder Bayern wohnen oder arbeiten. Täglich sorgen wir dafür, dass unsere Leitidee „wohfühlsam“ für Sie, unsere Versicherten, erlebbar wird: Damit Sie sich rundum wohlfühlen, sorgen wir gemeinsam dafür, dass Sie immer die beste Versorgung genießen.
Daran können Sie erkennen, dass uns die Nähe zu Ihnen besonders wichtig ist. Und deshalb sind wir auch sehr stolz auf das Vertrauen und die Treue, die Sie uns entgegenbringen.
Was ist im Leben wirklich wichtig? Jeder hat andere Schwerpunkte, Ziele, Wünsche. Doch eins haben alle Menschen gemeinsam: Das Gefühl, sicher und geborgen zu sein, ist Grundvoraussetzung dafür, um entspannt und gesund zu sein – oder wieder zu werden. Genau dafür steht die BKK Werra-Meissner.
Wohlfühlen + gemeinsam = wohlfühlsam
Damit Sie als Versicherte sich rundum wohlfühlen, tun wir gemeinsam alles dafür, dass Sie jederzeit bestens versorgt sind und unterstützt werden. Im Alltag. Aber auch dann, wenn Unvorhergesehenes Sie aus der Bahn wirft und plötzlich Ihre Genesung im Fokus über allem steht. Ein solches Wohlfühlsam-Gefühl ist natürlich eng mit Vertrauen verknüpft. Wir geben Ihnen die Gewissheit, Halt und Unterstützung zu bekommen, wenn Sie sie brauchen. Egal, wo und in welcher Situation Sie sich befinden. Und mit unserem Magazin „wohlfühlsam“ bleiben Sie regelmäßig auf dem Laufenden.
Sie sind noch nicht bei uns krankenversichert? Dann lernen Sie uns näher kennen und tauchen Sie ein in das Wohlfühlsam-Gefühl der BKK Werra-Meissner.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
BKK WERRA-MEISSNER
Sudetenlandstr. 2a
37269 Eschwege
Sudetenlandstr. 2a
37269 Eschwege
Geöffnet in:
Bayern
Hessen
Hessen
Mitglieder:
28.390 (01.07.2026)
Versicherte:
36277 (01.07.2026)
Mitarbeiter:
86
(Stand 01.07.2026)
(Stand 01.07.2026)
Geschäftsstellen:
2
Vorstand:
Marco Althans, (Stellv. Harald Klement)
Betriebsnummer:
OST 44037562
WEST 44037562
WEST 44037562
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Fit Plus
Erhalten Sie exklusiv bei der BKK Werra-Meissner bis zu 125 Euro jährlich für Fitness- und Präventionsmaßnahmen wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Kurse oder Fitnesstracker.
Osteopathie
Die BKK Werra-Meissner beteiligt sich jährlich an vier osteopathischen Behandlungen und erstattet Ihnen 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 40 € pro Sitzung.
Online-Geschäftsstelle und App
Ob Adressänderung, die Anforderung einer Mitgliedsbescheinigung oder die einfache Übermittlung von Dokumenten – das Abwickeln persönlicher Anliegen war noch nie so einfach: Mit der Online-Geschäftsstelle der BKK Werra-Meissner können Sie jederzeit und ganz bequem vom PC oder per App vom Smartphone aus in Kontakt treten. Dabei besteht höchste Sicherheit Ihrer persönlichen Daten.
- Einfache Übermittlung von Dokumenten - mit der Online-Geschäftsstelle ersparen Sie sich den Weg zur Post. Übermitteln Sie uns Ihre Dokumente in Windeseile elektronisch
- Fotoupload für Ihre eGK - Sie möchten der BKK Werra-Meissner ein Foto für Ihre elektronische Gesundheitskarte zukommen lassen? In der Online-Geschäftsstelle können Sie es ganz einfach hochladen
- Mitgliedsbescheinigung erhalten - ob für den Arbeitgeber, die Hochschule oder das Amt – Erstellen Sie in wenigen Augenblicken ihre Mitgliedschaftsbescheinigung selbst
- Persönliches Nachrichtenpostfach - nutzen Sie die Möglichkeit, der BKK Werra-Meissner über das Webportal oder die App Nachrichten zu senden
- Schnelle Änderung persönlicher Daten - Ihre Anschrift oder Bankverbindung hat sich geändert? Kein Problem! In der Online-Geschäftsstelle können Sie diese ganz leicht ändern
Mehr Infos unter www.bkk-wm.de/online-geschaeftsstelle
Alternative Arzneimittel
Die BKK Werra-Meissner beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Sollten die Voraussetzungen dafür gegeben sein, erhalten Sie bis zu 60 € pro Jahr zurück. Sie zahlen nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.
Professionelle Zahnreinigung
Die BKK Werra-Meissner übernimmt einmal pro Jahr, für Versicherte über 16 Jahre, bis zu 25 € die Professionelle Zahnreinigung. Über den Partner DentNet übernehmen sie jährlich die volle Höhe einer professionellen Zahnreinigung.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro