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Die Krankenkasse "Audi BKK" über sich

Ihre Gesundheit ist unser Auftrag: Mit mehr als 830 Beschäftigten an 28 Standorten sind wir für Sie und Ihre Lieben im Einsatz. Darauf vertrauen mittlerweile mehr als 800.000 Versicherte in ganz Deutschland.

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Ohne Kündigung bequem und sicher die Krankenkasse wechseln. Ihr Antrag genügt: als PDF zum Download oder Sie benutzen unser Onlineformular
Informationen
Adresse
(Zentrale)
Audi BKK
Postfach 100160
85001 Ingolstadt
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
627.554 (01.07.2026)
Versicherte:
817329 (01.07.2026)
Mitarbeiter:
835
(Stand 01.07.2024)
Geschäftsstellen:
29
Vorstand:
Dr. Anja Schramm, (Stellv. Dirk Lauenstein)
Betriebsnummer:
OST 01083422
WEST 82889062
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
satzungen-audi-bkk-2025.pdf
Geschäftsbericht:
geschaeftsberichte-audi-bkk-2025.pdf
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Audi BKK Stellenangebote
Testnoten
1,5 Großer Krankenkassentest
1,1 Azubi Krankenkassentest
1,1 Für Familien
1,6 Leistungen im Test
1,7 Großer Krankenkassentest
1,9 Für Schwangere & junge Eltern
1,4 Selbständige Krankenkassentest
1,2 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Volle Kostenübernahme für alle empfohlenen Reiseschutzimpfungen

Über den gesetzlichen Rahmen hinaus übernehmen wir die Kosten für alle empfohlenen Reiseschutzimpfungen in voller Höhe inklusive ärztlicher Behandlung: 

Cholera-, FSME-/Zecken-, Gelbfieber-, Hepatitis- (A und B sowie A/B-Twinrix), Japanische- Enzephalitis-, Meningokokken-C- bzw. ACWY-, Polio-, Tollwut-, Dengue-, Chikungunya-, 
Typhusimpfung und Malariaprophylaxe (Tabletten).

Abhängig vom Reiseziel können unterschiedliche Impfungen erforderlich sein. Versicherte der Audi BKK können daher die kostenlose reisemedizinische Beratung über das Gesundheitstelefon in Anspruch nehmen.

Bonusprogramm für Erwachsene und Kinder

Mit dem Bonsuprogramm AktivFit und AktivFit Kids zahlt sich Vorsorge für die ganze Familie aus, denn Kinder können bis zu 80 Euro und Versicherte ab 15 Jahren bis zu 120 Euro erhalten. 

Meine Audi BKK App - Ihre digitale Alltagsbegleiterin

Erledigen Sie Ihre To-dos wann immer und wo immer Sie möchten. Ob Sie einen Auslandskrankenschein beantragen, am Bonusprogramm teilnehmen oder schnell ein paar Dokumente downloaden wollen: Unsere Service-App bietet Ihnen schnelle Services und Informationen - und das rund um die Uhr.

Alle Funktionen auf einem Blick
  • Bescheinigungen, Anträge oder Unterlagen sicher übermitteln
  • Persönliche Daten sowie die der Familienmitglieder flexibel via App anpassen.
  • Antragsübersicht zu den per App eingereichten Anträgen
  • Bonusprogramm digital nutzen
  • Briefe und Nachrichten über das digitale Postfach empfangen
  • Keine Termine mehr verpassen dank des Vorsorge- und Inpferinnerungsservice
  • Medikationscoaching  
  • Gesundheitskarte beantragen inkl. Lichtbildservice

 

Vorsorgepakete für Mütter und Kinder
BabyCare

Das Vorsorgeprogramm BabyCare wurde von Ärzten, Wissenschaftlern und Geburtshelfern entwickelt und hat das Ziel, mögliche Schwangerschaftsrisiken aufzuzeigen. Dabei setzt das Programm auf Aufklärung und Information sowie fundierte Analyse der persönlichen Lebensgewohnheiten (zum Beispiel Ernährungsanalyse). So können die Frauen selbst – und ihre Partner – zu einer gelungenen Schwangerschaft beitragen.

Neben interessanten Informationen zur Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes bietet das Vorsorgeprogramm BabyCare einen Überblick zu relevanten rechtlichen und sozialen Fragen. Übrigens: BabyCare-Teilnehmerinnen haben nachweislich bis zu 20% weniger Frühgeburten als andere Schwangere. Für Versicherte der Audi BKK ist die Teilnahme an BabyCare kostenlos.

Hallo Baby

Medizinische Risikofaktoren, wie bspw. die bakterielle Vaginose und die Infektion mit Toxoplasmose können zu einem Anstieg der Frühgeburtenrate führen. Das frühzeitige Erkennen und die Reduktion dieser Risikofaktoren zählt zu den wichtigsten Zielen von Hallo Baby.

  • Mit Hallo Baby übernimmt die Audi BKK Kosten von Vorsorgeuntersuchungen rund um Ihre Schwangerschaft über die gesetzlichen Leistungen hinaus.

 

GesundheitExtra

Ihr Engagement in Sachen Gesundheit und Vorsorge unterstützen wir und zahlen Ihnen für ausgewählte Leistungen sogar Geld zurück. Im Bereich Schwangerschaft übernehmen wir für folgende Mehrleistungen insgesamt bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr:

  • Geburtsvorbereitungskurs bei einer Hebamme für den Lebenspartner
  • Rufbereitschaft einer zugelassenen freiberuflich tätigen Hebamme
  • ärztliche Leistungen, die mit dem Ziel erbracht werden, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken:
    - Toxoplasmosetest, sofern keine Leistung nach den Mutterschaftsrichtlinien
    - Feststellung der Anitikörper auf Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und Zytomegalie (CMV-Antikörpertest), sofern keine Leistung nach den Mutterschaftsrichtlinien
    - von Vertragsärzten und -ärztinnen über Privatrezept verordnete Folsäure-, Magnesium-, Jod- und/oder Eisenpräparate, sofern diese von einer Apotheke abgegeben oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurden
     
Hebammenberatung keleya inklusive Online-Kurse

Mit keleya, unserer kostenlosen digitalen Hebammenberatung, unterstützen wir Sie. Ob per Chat oder Telefon - Sie können sich immer dann mit einer Hebamme in Verbindung setzen, wenn es gerade erforderlich ist. Viedeobasierte Online-Kurse zur Geburtsvorbereitung und zur Rückbildung stehen wärhend des Teilnahmezeitraums (12 Monate nach der Erstregistrierung)  365 Tage von 7:00 bis 22:00 Uhr zur Verfügung. 

Mehr dazu unter: www.audibkk.de/hebammenhilfe 

Häusliche Pflege

Sollte aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung häusliche Pflege durch eine Sozialstation oder einen Pflegedienst erforderlich werden, so übernimmt die Audi BKK auf ärztliche Verordnung selbstverständlich auch die Kosten für diese speziellen Leistungen. Eine Zuzahlung ist nicht zu leisten.

Haushaltshilfe

Falls es Ihnen aufgrund erheblicher Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung nicht möglich ist, den Haushalt zu führen, sind Sie auf Hilfe angewiesen. Wir unterstützen Sie mit einer Haushaltshilfe, wenn keine Person in Ihrem Haushalt lebt, die diese Aufgabe übernehmen kann. Die Kosten für diese Fachkraft werden direkt mit der Audi BKK abgerechnet. Falls Sie sich selbst eine Haushaltshilfe beschaffen möchten, erstatten wir Ihnen die Kosten in angemessenem Umfang. Übernehmen Verwandte oder der Ehepartner die Haushaltsführung, können deren Fahrkosten sowie der Verdienstausfall erstattet werden. Ein Eigenanteil fällt für Versicherte der Audi BKK nicht an.

Starke Kids by BKK

Das Programm Starke Kids by BKK dient als eine Artz Frühwarnsystem. Die Audi BKK bietet darin spezialisierte Untersuchungen und Testverfahren, sodass mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden können. 

Ebenso unterstützt die Audi BKK den engen Austausch zwischen allen Beteiligten mit dem telemedizinischen Angebot, das mit der kostenlosen App "Meine pädiatrische Praxis" einfach und kompakt zur Verfügung steht. 

Mehr dazu unter www.audibkk.de/starkekids

Medizinisches Hotline mit Facharztvermittlung und Videoberatung
Medizinische Hotline

Mit der gebührenfreien Medizinischen Hotline der Audi BKK stehen den Versicherten rund um die Uhr Ärzte und medizinisches Fachpersonal zur Verfügung. Diese bieten den Kunden eine individuelle und ausführliche Beratung zu allen Gesundheitsthemen an. Ebenso vermitteln Ihnen unsere Berater von montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr einen Facharzttermin. Geben Sie einfach Ihre Daten an und bei welchem Facharzt Sie einen Termin benötigen. Den gewünschten Termin erhalten Sie so schnell wie möglich, gern auch per SMS oder E-Mail.

Die Mitarbeiter vom Gesundheitstelefon der Audi BKK helfen Ihnen auch per Videoberatung weiter. So wird es noch perönlicher.

 

TeleClinic

Mit unserem Partner TeleClinic bieten wir unseren Versicherten auch ein digitales Angebot für haus- und fachärztliche Leistungen per App an.

Alles zur TeleClinic im Überblick:

  • 24/7-Service: TeleClinic ist zu allen Tages- und Nachtzeiten erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen
  • Kurze Wartezeiten: Ihr Arztgespräch startet maximal 30 Minuten nach der Terminbuchung
  • Kompetente haus- und fachärztliche Versorgung durch zugelassene Ärztinnen und -Ärzte
  • Bequem und modern: Alle Behandlungsdokumente übersichtlich in der App

 

GesundheitExtra mit bis zu 200 Euro Vorteil

Die Audi BKK unterstützt das Engagement in Sachen Gesundheit und Vorsorge und zahlt für ausgewählte Leistungen pro Kalenderjahr bis zu 200 EUR an ihre Versicherten zurück.
Dazu zählen u.a. nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie,  die durch einen Arzt verordnet wurden, professionelle Zahnreinigung, Osteopathie und Leistungen bei Schwangerschaft/Mutterschaft.

Homöopathische Behandlung

Versicherte der Audi BKK können sich bei niedergelassenen homöopathisch tätigen Ärzten behandeln lassen. Zur homöopathischen Versorgung zählen: Erst-/Folgeanamnese und Analyse sowie die Auswahl von homöopathischen Mitteln.

Sportmedizinische Untersuchung

Wir unterstützen Ihren Expertencheck mit bis zu 120 Euro.

Gesundheitskurse: Zuschuss von bis zu 200 Euro

100 % der Kosten für Gesundheitskurse, die bei qualitätsgeprüften Anbietern durchgeführt werden, werden übernommen (maximal 2 Kurse je Kalenderjahr, max. 200 EUR).

Gesundheitswoche: Zuschuss 200 Euro

Einmal pro Kalenderjahr erhält man einen Zuschuss in Höhe von 200 EUR für die Gesundheitswoche.

Online-Versorgung und Online-Therapie
Die Audi BKK bietet zahlreiche Online-Versorgungen und Online-Therapien an. Vorsorge
  • Online-Kurse für Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung
  • Online-Hautcheck
  • Gesundheitstelefon inklusive Videoberatung
  • Online-Vorträge zu vielen unterschiedlichen Gesundheitsthemen
Für die Familie
  • BabyCare-App für eine sorglose Schwangerschaft
  • Digitale Hebammenberatung inklusive Online Kurse
  • Online-Therapie gegen Sehschwäche bei Kindern 
  • Telemedizin - PädExpert
  • Neolexon - Sprachtherapie-App für Kinder
  • Online-Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Gesund werden
  • Zweitmeinung Krebs und Orthopädie
  • Ärzte- und Klinikfinder
  • Online-Psychotherapie für Erwachsene
  • digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
  • Pflegefinder
  • TeleClinic

 

 
Zweitmeinung Orthopädie und Krebs

Auch bei schwerwiegenden Operationen geben Zweitmeinungsverfahren Sicherheit. Denn ob eine Operation wirklich notwendig ist oder es möglicherweise Alternativen gibt, kann man als Patient selbst meist nicht einschätzen. Wir bieten Ihnen für Hand-, Fuß-, Knie- oder Hüftoperationen eine kostenlose Zweitmeinung durch renommierte Fachärzte an. Diese können Sie online oder auch schriftlich einholen. Lassen Sie sich dazu gern telefonisch beraten: montags bis freitags zwichen 9 und 18 Uhr unter 030/3055570530 (zum Ortstarif).

 

Zweitmeinung bei Krebs

Versicherte der Audi BKK können sich bei einer gesicherten Krebsdiagnose die Meinung eines Expertengremiums einholen. Über das Online-Portal www.krebszweitmeinung.de erhält man schnell, unkompliziert und kostenlos die fachlich fundierte Zweitmeinung von renommierten Spezialisten.

 

Attraktiver Beitragssatz

Auch 2026 liegt unser Zusatzbeitragssatz in Höhe von 2,6 % unter dem durchschnittlichen
Zusatzbeitragssatz aller Krankenkassen.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "Audi BKK" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
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