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Leistungen und Satzungsleistungen der Audi BKK

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Audi BKK
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Inhaltsverzeichnis
  • 1. Vorsorge
  • 2. Prävention
  • 3. Naturheilverfahren
  • 4. Zahnvorsorge
  • 5. Impfungen
  • 6. Schwangerschaft
  • 7. Kinder
  • 8. Krankenpflege / Haushaltshilfe
  • 9. Spezielle Leistungen
  • 10. DMP, Hausarztmodell
  • 11. Service
  • 12. Zusatzversicherungen
  • 13. Nachhaltigkeit

Vorsorge Vorsorge

Brustkrebsvorsorge

Die Audi BKK bietet in einigen Universitätskliniken Verträge zur Risikofeststellung und interdisziplinären Beratung, Gendiagnostik und Früherkennungsmaßnahmen bei familiär bedingten Brustkrebs an.
Diese Verträge beinhalten:
- die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung
- eine Genanalyse nach abgeschlossener interdisziplinärer Beratung, Bedenkzeit von 4 Wochen und einer unterzeichneten Einwilligungserklärung
- ein intensiviertes Früherkennungsprogramm bei nachgewiesener pathogener Mutation der betroffenen Gene oder einer definierten Hochrisikosituation

Zusätzlich bietet die Audi BKK Ihren Versicherten MammaCare-Kurse zur Selbstuntersuchung der Brust an.

Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre

Die Versicherten der Audi BKK ab 15 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening (bundesweit) bei teilnehmenden Leistungserbringern.

weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung

Zweitmeinung Onkologie - Bei einer gesicherten Krebsdiagnose können Sie sich die Meinung eines Expertengremiums einholen.

sportmedizinische Untersuchungen

Die Audi BKK unterstützt den Sportcheck mit einem Zuschuss von max. 60 Euro pro Untersuchung. Zusammen mit der erweiterten Untersuchung können Sie insgesamt von bis zu 120 Euro profitieren.
Den Zuschuss können die Versicherten der Audi BKK alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Zuschuss zu Vorsorgekuren für chronisch kranke Kinder

Für versicherte chronisch kranke Kinder beträgt der Zuschuss 21 EUR.

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Audi BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13 EUR.

Prävention Prävention

Gesundheitsreisen

Einmal pro Kalenderjahr erhält man einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro für die Gesundheitswoche (sofern keine Präventionskurse bezuschusst wurden).

Zuschuss: 200€

eigene Präventionskurse vor Ort

Eigene Präventionskurse werden angeboten. Bei regelmäßiger Teilnahme (mindestens 80 Prozent der Kurstermine) übernimmt die Audi die kompletten Kursgebühren.

Gesundheitskonto

Die Audi BKK erstattet im Rahmen von GesundheitExtra bis zu 200 Euro pro Jahr für ausgewählte Leistungen.

Präventionskurse von Fremdanbietern

100 % der Kosten für Gesundheitskurse, die bei qualitätsgeprüften Anbietern durchgeführt werden, werden übernommen (maximal 2 Kurse je Kalenderjahr, 100 Euro je Maßnahmemax. 200 Euro insgesamt).

Gesundheitskonto Schwangerschaft

Mit dem Gesundheitskonto GesundheitExtra erhalten die Versicherten der Audi BKK bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für ausgewählte Leistungen rundum Schwangerschaft und Mutterschaft (Geburtsvorbereitungskurse bei Hebammen, Hebammenrufbereitschaft und ärztliche Leistungen, wie z. B. Toxoplasmosetest, Feststellung der Antikörper auf Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken, Zytomegalie und verordneten Folsäure-, Magnesium-, Jod- und/oder Eisenpräparaten).

Naturheilverfahren Naturheilverfahren

Osteopathie

Kostenübernahme erfolgt bis zu 30 Euro je Sitzung für maximal vier Sitzungen (120 Euro) pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“). Der Gesamtanspruch von Audi BKK GesundheitExtra für Mitglieder ist im Kalenderjahr auf höchstens 200 Euro begrenzt.

Gesundheitskonto: wird übernommen
max Satz je Sitzung: 30€
max Betrag: 120€
max Sitzungen: 4

Behandlungen mit Homöopathie

Versicherte der Audi BKK können sich bei niedergelassenen homöopathisch tätigen Ärzten, die am bestehenden Vertrag der Audi BKK teilnehmen, behandeln lassen. Zur homöopathischen Versorgung zählen: Erst-/Folgeanamnese und Analyse sowie die Auswahl von homöopathischen Mitteln.

Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre

Für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, die durch einen Arzt verordnet wurden, erfolgt eine Kostenübernahme von bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“). Der Gesamtanspruch von Audi BKK GesundheitExtra für Mitglieder ist im Kalenderjahr auf höchstens 200 Euro begrenzt.

Gesundheitskonto: wird übernommen
max Betrag: 100€

Zahnvorsorge Zahnvorsorge

professionelle Zahnreinigung

Die Audi BKK bezuschusst zweimal jährlich die Kosten über das Gesundheitskonto „GesundheitExtra“. Die Erstattungskosten betragen maximal 30 Euro pro Behandlung und sind begrenzt auf 60 Euro im Kalenderjahr.

Zuschuss: 60€
Gesundheitskonto: wird übernommen

weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit

- Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren,
- für zweite Zahnsteinentfernung innerhalb eines Kalenderjahres,
- Bakterientest bei anstehender Parodontosebehandlung,
- Test zum Ausschluss von Metallallergien ohne Vorliegen anamnestischer oder klinischer Hinweise und
- Kariesinfiltration
Kostenübernahme von bis zu 30 Euro pro Behandlung (max. 2 Behandlungen pro Jahr) und sind begrenzt auf 60 Euro im Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos GesundheitExtra).

Arzt- und Zahnarztvergleich über Partner Medikompass ist möglich.

Impfungen Impfungen

Reiseimpfungen (Privatreisen)

Die Audi BKK übernimmt die Kosten für alle von der STIKO empfohlenen Reiseschutzimpfungen in voller Höhe inklusive ärztlicher Behandlung.

Cholera: wird übernommen
Meningokokken C: wird übernommen
Prozent: 100%
Japanische Enzephalitis: wird übernommen
Meningokokken ACWY: wird übernommen
Hepatitis B: wird übernommen
Malaria-prophylaxe: wird übernommen
max Betrag: 0€
Hepatitis A: wird übernommen
Tollwut: wird übernommen
Gelbfieber: wird übernommen
Typhus: wird übernommen
FSME: wird übernommen
Poliomyelitis: wird übernommen

Grippeschutzimpfung für alle Versicherten

Die Audi BKK übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung ab dem 1. Lebensjahres, sofern kein anderweitiger Anspruch besteht bzw. anderer Kostenträger zuständig ist.

Schwangerschaft Schwangerschaft

Hebammen-Rufbereitschaft

Die Hebammen-Rufbereitschaft einer zugelassenen freiberuflich tätigen Hebamme wird im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“ mit bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr übernommen.

Geburtsvorbereitungskurse für den Partner

Für Geburtsvorbereitungskurse bei Hebammen für den Lebenspartner erfolgt eine Kostenübernahme von bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“) .

Zusätzlich werden auch videobasierte Online-Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung über den Partner keleya angeboten.

weitere zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft

- Digitale Hebammenberatung von 7 bis 22 Uhr an 365 Tagen. Live-Sessions zur Geburtsvorbereitung, Wochenbett, Stillen, Babyhandling sowie Yoga, Fitness und Meditation
- Vorsorgeprogramm Hallo Baby zur Vermeidung von Frühgeburten
- BabyCare begleitet werdende Mütter durch die Schwangerschaft - auch mit App möglich (Ernährungsanalyse, gesunde Rezepte, Sportübungen mit Videos und vieles mehr)
- KlinikFinder zur Wahl der Entbindungsklinik
- Mit GesundheitExtra bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für ausgewählte Leistungen rundum Schwangerschaft und Mutterschaft (Geburtsvorbereitungskurse bei Hebammen, Hebammenrufbereitschaft und ärztliche Leistungen, wie z. B. Toxoplasmosetest, Feststellung der Antikörper auf Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken, Zytomegalie und verordneten Folsäure-, Magnesium-, Jod- und/oder Eisenpräparaten)
- Onlinekurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung.

Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere

Die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere werden im Rahmen von GesundeitExtra mit bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr übernommen. Vorausgesetzt, ein Vertragsarzt bzw. -ärztin verordnen (über Privatrezept) Folsäure, Magnesium, Jod und/ oder Eisenpräparate. Diese müssen von einer Apotheke abgegeben oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurden.

Kostenübernahme von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr erfolgt für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, die durch einen Arzt verordnet wurden (im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“).

Altersgrenzen / Versuchsanzahl / Kostenbeteiligung Kryozyklus oder Blastozystenkultur bei künstlicher Befruchtung/Kostenbeteiligung an TESE und Assisted Hatching

Zusätzlich gewährt die Audi BKK einen einmaligen Zuschuss (IVF: 800 Euro oder ICSI: 1.000 Euro) zum 4. Behandlungsversuch.
Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres).
Bei Teilnahme an BKK Kinderwunsch erhalten die Versicherten der Audi BKK:
- zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350 Euro
- zweimalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250 Euro.

Kinder Kinder

zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

U0, U10, U11, J2 über Vorsorgeprogramm Starke Kids by BKK

J2: wird übernommen
U11: wird übernommen
U10: wird übernommen
weitere Infos: über Vorsorgeprogramm Starke Kids by BKK

weitere Leistungen für Kinder

1. Telemedizinisches Expertennetzwerk verbessert medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen - Pädexpert. Bei seltenen und chronischen Erkrankungen zieht der behandelt Kinderarzt ein Expertenteam zur Behandlung hinzu. Dadurch werden lange Wartezeiten auf Facharzttermine vermieden und aufwendige Anreisen zu Spezialisten entfallen. Die Diagnose kann durchschnittlich nach 8 Tagen gestellt werden und die Therapie kann zeitnah beginnen.
2. Online-Therapie gegen Sehschwäche - Amblyopie bei Kinder
3. Sprachtherapie mit der Neolexon App
4. Online-Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
5. Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen mit Starke Kids by BKK

weitere Leistungen für Babys

1.Die Audi BKK übernimmt die Kosten für den Babycheck (über BKK Starke Kids).
Dieser beinhaltet Informationen zur:
- Prophylaxe plötzlicher Kindstod
- Ernährung, Allergien und Vermeidung Übergewicht
- Unfallverhütung
- Schlafoptimierung
Der Babycheck wird ergänzend zur U2-U4 zwischen dem 1. bis zum 5. Lebensmonat durchgeführt.
2. Erweitertes Vorsorgeangebot mit Starke Kids by BKK
3. Vernetzte Kinderarztpraxen per Telemedizin - PädExpert
4. Ab sofort können auch alle Kinder ab Geburt bis 14 Jahre am eigenen Bonusprogramm AktivFit Kids teilnehmen. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.audibkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/b/bonusprogramm-aktivfit/

Neurodermitis-Overalls

Audi BKK übernimmt die Kosten nach ärztlicher Verordnung für zwei Anzüge innerhalb eines Zeitjahres bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres. Wachstumsbedingte Neuversorgungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Nach Vorlage der Verordnung kümmern wir uns gerne um die Lieferung des Overalls.

Osteopathie für Kinder

Kostenübernahme erfolgt bis zu 30 Euro je Sitzung für max. 4 Sitzungen (120 Euro) pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“).

Allergie Bettwäsche

Die Audi BKK übernimmt
- die Kosten in Höhe der Vertragspreise,
- eine Ausstattung, welche eine Mindesthaltbarkeit von 10 Jahre hat,
- auch die Versorgung für den nicht-allergischen (Ehe-)Partner oder nicht allergische Geschwister, wenn sich die Kinder ein Schlafzimmer teilen.

Einfach die Verordnung an die Audi BKK weiterleiten, unter Angabe der Bett-Maße. Ein Vertragspartner der Audi BKK übernimmt dann die Versorgung.

Krankenpflege / Haushaltshilfe Krankenpflege / Haushaltshilfe

zusätzliche häusliche Krankenpflege

Versicherte erhalten neben einer zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlichen Behandlungspflege (§ 37 Absatz 2 Satz 1 SGB V) auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung für maximal zwei Stunden täglich und längstens 26 Wochen je Krankheitsfall. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und/oder versorgen kann.

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)

Kostenübernahme der Haushaltshilfe erfolgt bei der Audi BKK für die Dauer eines stationären Aufenthalts, sofern ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt. Außerdem besteht Anspruch im besonderen Einzelfall, sofern ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 26 Wochen.

Spezielle Leistungen Spezielle Leistungen

Online-Fitness-Kurse

Die Audi BKK bietet Ihren Versicherten kostenlose Online-Bewegungskurse sowie Online-Ernährungskurse inklusive persönlichem Coach und Online-Stressbewältigungskursen an.

Modellversuche

Modellvorhaben gem. §§63 bis 64c SGB V im Rahmen des Innovationsfonds.

DMP, Hausarztmodell DMP, Hausarztmodell

Hausarztprogramm

Die Audi BKK bietet Ihren Versicherten mit der sogenannten hausarztzentrierten Versorgung (HZV) eine besondere hausärztliche Versorgung an.

DMP Programme

BKK MedPlus- Programme stehen für ausgewählte chronische Erkrankungen zur Verfügung. Derzeit bietet die Audi BKK „BKK MedPlus“ für folgende Krankheitsbilder an: Brustkrebs, Diabetes Mellitus Typ 1, Diabetes Mellitus Typ 2, Koronare Herzkrankheit (KHK), Osteoporose (Vertragsregion Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen), Asthma und COPD.

Service Service

Zusätzlicher Service für Studenten

1. Die Audi BKK bietet ein modernes eMag und verschiedene Webinare an.
2. Mitglieds- und Bafög-Bescheinigung über Online-Center möglich 24 h/7 Tage die Woche
3. Gesundheitsberatung per Videochat
4. Individuelle Beratung für Studenten bei Ferien- und Studentenjobs, Praktika, freiwilligen sozialen Jahren usw.
5. Online-Kurse in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Stress inklusive persönlichem Coach
6. Reisemedizinische Beratung
7. Psychotherapie online

Ärztehotline

Das kompetente Beratungsteam aus Ärzten und medizinischem Fachpersonal ist rund um die Uhr (24/7) unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 2834 255 oder per Mail unter gesundheitstelefon@audibkk.de erreichbar, auch per Videoberatung.

Zusätzlich bietet Audi BKK auch über TeleClinic eine digitale haus- und fachärztliche Versorgung durch zugelassene Ärztinnen und Ärzte an. Die Online-Sprechstunden von TeleClinic stehen ebenfalls zu allen Tages- und Nachtzeiten zur Verfügung, auch an Sonn- und Feiertagen.

Nummer: 0800 2834 255

spezielle Hotline

Baby-Hotline:
Kostenfreier Online-Beratungsservice via Chat oder Telefon durch erfahrene und examinierte Hebammen täglich an 365 Tagen von 7:00 bis 22:00 Uhr

Auslandsnotfallservice:
An 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden täglich für Sie erreichbar.

Arzneimittelhotline: +49 841 887-400
Pflegehotline: +49 841 887-888
Arbeitgeberhotline: +49 841 887-779
Auslandsberatungshotline: +49 841-887-777

Betriebliche Gesundheitsförderung

Angebote der Betrieblichen Gesundheitsförderung werden individuell auf das Unternehmen abgestimmt.

Zusatzversicherungen Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen

Im Bereich der privaten Zusatzversicherungen kooperiert die Audi BKK mit dem Münchener Verein. Die Beratung und Vermittlung erfolgt hierbei über den Münchener Verein.
Der Kooperationspartner bietet Ihnen eine gezielte Auswahl an leistungsstarken privaten Zusatzversicherungen, mit exklusiven Konditionen für Audi BKK Mitglieder, wie beispielsweise dem sofortigen Versicherungsschutz.

Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Die Audi BKK möchte durch Ihr Nachhaltigkeitskonzept einen positiven Beitrag zur CO²-Bilanz leisten sowie die Gesundheit der Menschen langfristig steigern bzw. stärken.
Bereits im Jahr 2020 lies sie fast alle Printmedien klimaneutral auf FSC zertifizierten Papier produzieren. Die Umstellung auf Ökostrom ist in vielen Filialen bereits umgesetzt worden. Für das Jahr 2020 wurde ein Carbon Footprint erstellt, der die Grundlage für den Reduktionsplan der nächsten zwei Jahre bildet. Des weiteren haben wie eine CSR-Beauftragte, die sich um die nachhaltige Unternehmensentwicklung kümmert.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Vorsorge
  • 2 Prävention
  • 3 Naturheilverfahren
  • 4 Zahnvorsorge
  • 5 Impfungen
  • 6 Schwangerschaft
  • 7 Kinder
  • 8 Krankenpflege / Haushaltshilfe
  • 9 Spezielle Leistungen
  • 10 DMP, Hausarztmodell
  • 11 Service
  • 12 Zusatzversicherungen
  • 13 Nachhaltigkeit
  • 14 Krankenversicherung in Deutschland
  • 15 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 16 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 17 Kassenarten
  • 18 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 19 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 20 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
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