KNAPPSCHAFT
Die Krankenkasse "KNAPPSCHAFT" über sich
Die KNAPPSCHAFT - eine starke Gemeinschaft mit vielen Extraleistungen.
Sie erwarten von einer Krankenkasse neben den vielen Leistungen auch einen hervorragenden Service? Dann sind Sie bei der KNAPPSCHAFT genau richtig.
Mit aktuell rund 1,1 Millionen Versicherten sind wir eine große bundesweit tätige Krankenkasse und bieten unseren Kunden zahlreiche zusätzliche Leistungen. Von der Förderung gesunder Ernährung und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder über Vorsorge gegen Hautkrebs, kostenlose Reiseschutzimpfungen, Zuschuss zu osteopathischen Behandlungen bis hin zu Leistungen für junge Familien und vielem mehr.
Mit vielen Programmen und Angeboten (z.B. Aktiv- und Sportbonus) belohnen wir das gesundheitsbewusste Verhalten unserer Kundinnen und Kunden mit mehreren hundert Euro.
Mehr als 50 Servicestellen in Deutschland gewährleisten eine wohnortnahe Betreuung unserer Kunden. Des Weiteren sind wir über ein kostenfreies Servicetelefon, per E-Mail und über unseren persönlichen Kundenbereich "Meine KNAPPSCHAFT" erreichbar. Sie erhalten kostenfreie Beratungen sowohl an unserem Gesundheits- als auch Arzneimitteltelefon. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Vermittlung von Facharztterminen.
Regelmäßig werden wir von zahlreichen Unternehmen im Rahmen von Krankenkassenvergleichen für unser Leistungs- und Serviceangebot ausgezeichnet. Dies bestätigen uns auch unsere Kunden im Rahmen von regelmäßigen Kundenbefragungen.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
KNAPPSCHAFT
44781 Bochum
44781 Bochum
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
949.619 (01.03.2026)
Versicherte:
1122550 (01.03.2026)
Mitarbeiter:
21.310
(Stand 01.03.2026)
(Stand 01.03.2026)
Geschäftsstellen:
53
Vorstand:
Birgit Biermann
Betriebsnummer:
OST 98000006
WEST 98000006
WEST 98000006
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Aktiv- und SportBonus
Aktiv sein lohnt sich immer. Mit dem Bonusprogramm der KNAPPSCHAFT aber ganz besonders:
Für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen gibt es bei der KNAPPSCHAFT Geldprämien!
Die Leistungen des Aktiv- und SportBonus auf einen Blick:
AktivBonus für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen
- Check-up Untersuchung (alle zwei Jahre): 10 Euro
- Klassische Krebsfrüherkennung (einmal im Kalenderjahr): 10 Euro
- Darmspiegelung (für zwei Untersuchungen im Abstand von 10 Jahren): 10 Euro
- Mammographie-Screening (alle zwei Jahre): 15 Euro
- Hautkrebsvorsorge (alle zwei Jahre, ab 35 Jahren): 10 Euro
- Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen (einmal für Männer ab 65 Jahren): 10 Euro
- Schutzimpfungen: 10 Euro
- Zahnuntersuchung (ab 6 Jahren bis zum Alter von 17 zweimal, ab 18 Jahren einmal im Kalenderjahr) = 5 Euro
- Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungen: 10 Euro
SportBonus
- Qualitätsgesichertes Bewegungsangebot im Fitnessstudio (einmal im Kalenderjahr): 70 Euro
- Qualitätsgesichertes Bewegungsangebot im Sportverein (einmal im Kalenderjahr): 70 Euro
- Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens (einmal im Kalenderjahr): 5 Euro
Für die Auszahlung muss lediglich der ausgefüllte Nachweisbogen bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Digitales Wissensportal digital.fit
Das digitale Wissensportal digital.fit wurde speziell entwickelt, um Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT Zugang zu verlässlichen und aktuellen Informationen rund um das Thema Gesundheit zu ermöglichen. Neben den Lerninhalten zu allgemeinen Gesundheitsinformationen kommen natürlich auch die digitalen Leistungen der KNAPPSCHAFT nicht zu kurz. Von digitalen Angeboten für Erwachsene, Kinder und Familien hin zum persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT und zur elektronischen Gesundheitsakte Meine Gesundheit ist alles dabei. Das Portal bietet eine Vielzahl an Artikeln, Videos und interaktiven Tools, die helfen, die digitale Gesundheitskompetenz zu stärken.
digital.fit erreichen Sie ganz einfach online unter www.knappschaft.de/digitalfit
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Die KNAPPSCHAFT trägt die Kosten aller gesetzlichen Kinder- und Jugenduntersuchungen. Um hier frühzeitig Erkrankungen zu erkennen, bieten wir ein Untersuchungsprogramm an, das über die regulären elf Untersuchungen (U1 - U9 und J1) hinaus noch weitere Kinderuntersuchungen (U10 und U11) und eine Jugenduntersuchung (J2) umfasst.
kostenloses Hautkrebsscreening
Die KNAPPSCHAFT bietet die Vorsorgeuntersuchung der Haut auch allen Versicherten an, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Kosten sind bundesweit über die Krankenversichertenkarte abrechnungsfähig. Für diese Untersuchung müssen Versicherte der KNAPPSCHAFT nichts bezahlen.
Sportmedizinische Untersuchung
Wer ab einem bestimmten Alter oder nach längerer Trainingspause Sport treiben möchte, sollte vor Trainingsbeginn einen fachärztlichen Fitness-Check absolvieren. Durch die Untersuchung können potenzielle oder bereits vorhandene Krankheiten erkannt und Risiken minimiert werden.
Die KNAPPSCHAFT übernimmt die Kosten einer sportmedizinischen Untersuchung und Beratung durch Sportärzte von bis zu 120 Euro in einem Rhythmus von zwei Jahren.
Medizinischer Beratungsservice
Mit dem medizinischen Beratungsservice bietet die KNAPPSCHAFT ihren Kunden 24 Stunden, an sieben Tagen in der Woche, eine umfangreiche Beratung rund um medizinische Fragestellungen zum Gesundheits-/ Arzneimitteltelefon, Facharzttermintelefon und Zweitmeinungsservice. Auch eine Online-Beratung durch einen Arzt ist mit dem Ärzte-Videochat möglich. Mit dem Auslandsnotrufservice unterstützt die KNAPPSCHAFT ihre Kunden, wenn sie im Ausland erkranken oder einen Unfall erleiden.
Zuzahlungsfreie Medikamente
Exklusiv für Kunden der KNAPPSCHAFT sind viele Medikamente von Zuzahlungen befreit. Gesetzlich Krankenversicherte können seit einigen Jahren bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel zuzahlungsfrei beziehen. Voraussetzung ist eine entsprechende Preissenkung durch die Hersteller.
Haushaltshilfe
Das Angebot der KNAPPSCHAFT reicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus.
Ist die Weiterführung des Haushalts wegen einer schweren Erkrankung insbesondere wegen Bettlägerigkeit nicht möglich, ist ein Anspruch auf Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen dann gegeben, wenn im Haushalt mindestens ein Kind unter 15 Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind lebt.
Voraussetzungen:
- ambulante Behandlung bei schwerer Erkrankung, insb. Bettlägerigkeit
- Vermeidung von KH-Behandlung
- keine im Haushalt lebende und das Kind/den Haushalt betreuende Person vorhanden
- Haushalt wurde tatsächlich von der verhinderten Person geführt
- im Haushalt lebt ein Kind, dass das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Dauer: bis zu 182 Tage
Homöopathie
Kostenübernahme erfolgt bei über 1.400 Ärzten mit Homöopathie-Diplom..
Osteopathie
Die KNAPPSCHAFT übernimmt die Kosten für maximal fünf osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr.
Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 30 Euro je Behandlung; somit je Kalenderjahr und Versicherten 150 Euro.
Der behandelnde Leistungserbringer muss Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung nachweisen können, die zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt.
kostenlose Reiseschutzimpfungen
Die KNAPPSCHAFT erstattet ihren Versicherten zum Beispiel im Falle einer privaten Auslandsreise die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten für Schutzimpfungen.
Dazu zählt neben dem Impfstoff auch die ärztliche Impfleistung in voller Höhe.
Elektronische Patientenquittung
Die KNAPPSCHAFT bietet ihren Kunden die Möglichkeit, die abgerechneten Kosten online einzusehen - und das sogar für die letzten drei Kalenderjahre. Mit der elektronischen Patientenquittung erhalten Kunden der KNAPPSCHAFT einen Überblick über die für sie erbrachten Leistungen. Durch die transparente Darstellung können Abrechnungen ganz einfach überprüft und dauerhaft im Blick behalten werden.
Geburtsvorbereitungskurse für Partner
Ein Geburtsvorbereitungskurs bietet Schwangeren und ihrem Partner die Möglichkeit, sich körperlich und seelisch auf die Geburt und die Zeit danach einzustimmen.
Die KNAPPSCHAFT zahlt nicht nur für die werdende Mutter die Kosten für geburtsvorbereitende Kurse, die von freiberuflich tätigen Hebammen oder Entbindungspflegern durchgeführt werden. Ist der Vater des Kindes, der Ehegatte oder der Lebensgefährte bei der KNAPPSCHAFT versichert, werden Kosten bis zu 80 Euro übernommen.
Gesundheitskurse
Kunden der KNAPPSCHAFT können in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittelkonsum qualitätsgesicherte Gesundheitskurse in Anspruch nehmen.
Zertifizierte Kurse werden immer bezuschusst - wenn diese nicht sogar vollständig kostenfrei sind - mit bis zu 80 Euro! Die KNAPPSCHAFT erstattet je Kunden maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr. Diese Kurse können auch gleich zum Vor- bzw. Folgejahr sein.
Neben den Gesundheitskursen, die über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) angeboten werden, haben Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, an den Online-Kursen „NichtraucherHeld“ und „Leichter abnehmen“ teilzunehmen.
NichtraucherHelden.de
In 10 Tagen zum Nichtraucherhelden. Das Onlineprogramm "NichtraucherHelden" hilft mit Motivationsvideos, praktischen Übungen und Informationen rund um das Thema Rauchen nach und nach beim Ausstieg als RaucherIn. Mit Unterstützung durch seriöse und erfahrene Coaches und die Helden-Community dürfen in den ersten sieben Tagen weiterhin Zigaretten geraucht werden, bis an Tag 8 der eigentliche Ausstieg erfolgt.
Online-Coaching „Leichter abnehmen“
Mit dem Online-Coaching „Leichter abnehmen“ können Kunden der KNAPPSCHAFT mit geringem Zeitaufwand dauerhaft und gesund Gewicht verlieren. Das interaktive Gesundheitstraining ist für jeden geeignet, der ein paar Pfunde verlieren möchte oder unter Adipositas leidet.
AktivBonus junge Familie
Wenn Sie in der Zeit ab der Feststellung der Schwangerschaft bis zur Geburt zu den Vorsorgeuntersuchungen gehen, belohnt die K NAPPSCHAFT ihr Engagement zusätzlich mit 50 Euro.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro