Geschäftsstellen der KNAPPSCHAFT
Es gibt 53 Geschäftsstellen der KNAPPSCHAFT in
Brandenburg
KNAPPSCHAFT in Senftenberg
Am Neumarkt 2
01968 Senftenberg
Am Neumarkt 2
01968 Senftenberg
KNAPPSCHAFT in Cottbus
August-Bebel Str. 85
03046 Cottbus
August-Bebel Str. 85
03046 Cottbus
KNAPPSCHAFT in Spremberg
Dresdener Str. 41
03130 Spremberg
Dresdener Str. 41
03130 Spremberg
Hessen
KNAPPSCHAFT in Kassel
Kölnische Str. 73
34117 Kassel
Kölnische Str. 73
34117 Kassel
KNAPPSCHAFT in Philippsthal
Thalhäuser Weg 2
36269 Philippsthal
Thalhäuser Weg 2
36269 Philippsthal
KNAPPSCHAFT in Frankfurt
Galvanistr. 31
60486 Frankfurt
Galvanistr. 31
60486 Frankfurt
Nordrhein-Westfalen
KNAPPSCHAFT in Hückelhoven
Martin-Luther-Str. 9
41836 Hückelhoven
Martin-Luther-Str. 9
41836 Hückelhoven
KNAPPSCHAFT in Dortmund
Heiliger Weg 74-80
44141 Dortmund
Heiliger Weg 74-80
44141 Dortmund
KNAPPSCHAFT in Lünen
Arndtstr. 4
44534 Lünen
Arndtstr. 4
44534 Lünen
KNAPPSCHAFT in Castrop-Rauxel
Erinstr. 4
44575 Castrop-Rauxel
Erinstr. 4
44575 Castrop-Rauxel
KNAPPSCHAFT in Herne
Westring 219
44629 Herne
Westring 219
44629 Herne
KNAPPSCHAFT in Bochum
Pieperstr.14-28
44789 Bochum
Pieperstr.14-28
44789 Bochum
KNAPPSCHAFT in Essen
Vereinstraße 2
45127 Essen
Vereinstraße 2
45127 Essen
KNAPPSCHAFT in Recklinghausen
Schaumburgstr.3
45657 Recklinghausen
Schaumburgstr.3
45657 Recklinghausen
KNAPPSCHAFT in Herten
Kurt-Schumacher Str.5
45699 Herten
Kurt-Schumacher Str.5
45699 Herten
KNAPPSCHAFT in Datteln
Ahsener Str. 49-51
45711 Datteln
Ahsener Str. 49-51
45711 Datteln
KNAPPSCHAFT in Marl-Hüls
Victoriastr. 61
45772 Marl-Hüls
Victoriastr. 61
45772 Marl-Hüls
KNAPPSCHAFT in Gelsenkirchen
Husemannstr. 32/34
45879 Gelsenkirchen
Husemannstr. 32/34
45879 Gelsenkirchen
KNAPPSCHAFT in Gelsenkirchen- Buer
Hagenstraße 50
45894 Gelsenkirchen- Buer
Hagenstraße 50
45894 Gelsenkirchen- Buer
KNAPPSCHAFT in Gladbeck
Wilhelmstr. 30
45964 Gladbeck
Wilhelmstr. 30
45964 Gladbeck
KNAPPSCHAFT in Oberhausen
Freiherr-vom-Stein Str. 10
46045 Oberhausen
Freiherr-vom-Stein Str. 10
46045 Oberhausen
KNAPPSCHAFT in Bottrop
Hochstr.24
46236 Bottrop
Hochstr.24
46236 Bottrop
KNAPPSCHAFT in Dorsten
Südwall 9
46282 Dorsten
Südwall 9
46282 Dorsten
KNAPPSCHAFT in Dinslaken
Lessingstr. 14
46535 Dinslaken
Lessingstr. 14
46535 Dinslaken
KNAPPSCHAFT in Duisburg
Düsseldorfer Str. 29
47051 Duisburg
Düsseldorfer Str. 29
47051 Duisburg
KNAPPSCHAFT in Moers
Knappschaft-Str. 1
47441 Moers
Knappschaft-Str. 1
47441 Moers
KNAPPSCHAFT in Kamp-Lintfort
Moerser Str. 221
47475 Kamp-Lintfort
Moerser Str. 221
47475 Kamp-Lintfort
KNAPPSCHAFT in Ibbenbüren
Weberstr. 74-104
49477 Ibbenbüren
Weberstr. 74-104
49477 Ibbenbüren
KNAPPSCHAFT in Bergheim
Knappschaftsallee 1
50126 Bergheim
Knappschaftsallee 1
50126 Bergheim
KNAPPSCHAFT in Alsdorf
Bahnhofstr. 41
52477 Alsdorf
Bahnhofstr. 41
52477 Alsdorf
KNAPPSCHAFT in Siegen
Herrengarten 1
57072 Siegen
Herrengarten 1
57072 Siegen
KNAPPSCHAFT in Lennestadt
Heinrich-Cordes-Platz 4
57368 Lennestadt
Heinrich-Cordes-Platz 4
57368 Lennestadt
KNAPPSCHAFT in Hamm
Sedanstr. 3
59065 Hamm
Sedanstr. 3
59065 Hamm
KNAPPSCHAFT in Ahlen
Glückaufplatz 11
59229 Ahlen
Glückaufplatz 11
59229 Ahlen
Saarland
KNAPPSCHAFT in Saarbrücken
St-Johanner-Str. 46-48
66111 Saarbrücken
St-Johanner-Str. 46-48
66111 Saarbrücken
KNAPPSCHAFT in St. Wendel
Wendalinusstr.8
66606 St. Wendel
Wendalinusstr.8
66606 St. Wendel
KNAPPSCHAFT in Saarlouis
Pavillonstr. 27
66740 Saarlouis
Pavillonstr. 27
66740 Saarlouis
Sachsen
KNAPPSCHAFT in Dresden
Pohlandstr. 19
01309 Dresden
Pohlandstr. 19
01309 Dresden
KNAPPSCHAFT in Hoyerswerda
Albert-Einstein-Str. 47
02977 Hoyerswerda
Albert-Einstein-Str. 47
02977 Hoyerswerda
KNAPPSCHAFT in Borna
Deutzener Str. 14
04552 Borna
Deutzener Str. 14
04552 Borna
KNAPPSCHAFT in Aue
Bahnhofstr.22
08280 Aue
Bahnhofstr.22
08280 Aue
KNAPPSCHAFT in Chemnitz
Jagdschänkenstr. 50
09117 Chemnitz
Jagdschänkenstr. 50
09117 Chemnitz
Sachsen-Anhalt
KNAPPSCHAFT in Halle (Saale)
Kirchnerstr. 1
06112 Halle (Saale)
Kirchnerstr. 1
06112 Halle (Saale)
KNAPPSCHAFT in Lutherstadt Eisleben
Rammtorstr. 33/34
06295 Lutherstadt Eisleben
Rammtorstr. 33/34
06295 Lutherstadt Eisleben
KNAPPSCHAFT in Magdeburg
Am Alten Theater 6
39104 Magdeburg
Am Alten Theater 6
39104 Magdeburg
Thüringen
KNAPPSCHAFT in Altenburg
Hillgasse 16
04600 Altenburg
Hillgasse 16
04600 Altenburg
KNAPPSCHAFT in Gera
Reichsstr. 5
07545 Gera
Reichsstr. 5
07545 Gera
KNAPPSCHAFT in Erfurt
Juri-Gagarin-Ring 90
99084 Erfurt
Juri-Gagarin-Ring 90
99084 Erfurt
KNAPPSCHAFT in Sondershausen
Nordhäuser Str. 1
99706 Sondershausen
Nordhäuser Str. 1
99706 Sondershausen
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
|
Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
|
Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
|
Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro