Debeka BKK
Die Krankenkasse "Debeka BKK" über sich
Die Debeka BKK wurde 1995 gegründet und ist eine bundesweit wählbare Krankenkasse. In den vergangenen Jahren zählte sie zu den wachstumsstärksten Krankenkassen in Deutschland. Die Debeka BKK erweitert kontinuierlich ihr freiwilliges Leistungsangebot. Über die Erstattung der gesetzlichen Festbeträge hinaus, bietet die Debeka BKK ein breites Spektrum an Mehr- und Extraleistungen an.
Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
Debeka BKK
56048 Koblenz
56048 Koblenz
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
159.251 (01.08.2026)
Versicherte:
192391 (01.08.2026)
Mitarbeiter:
374
(Stand 01.01.2026)
(Stand 01.01.2026)
Geschäftsstellen:
1
Vorstand:
Herr Strobel (Stellvertreter: Herr Stoffels)
Betriebsnummer:
OST 52156763
WEST 52156763
WEST 52156763
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft/Mutterschaft
I. Die Debeka BKK übernimmt je Schwangerschaft die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs für den Lebenspartner, wenn der Lebenspartner ebenfalls bei der Debeka BKK versichert ist. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einer Hebamme erbracht wird, die nach § 134 a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB V in der jeweils gültigen Fassung oder nach § 13 Abs. 4 SGB V zur Leistungserbringung berechtigt ist.
Die Debeka BKK erstattet im Rahmen des Schwangerschaftsbudgets i.H.v. 500 EUR folgende Leistungen:
- B-Strptokokkentest
- Toxoplasmosetest
- Festellung der Antikörper auf Ringelröteln
- Festellung der Antikörper auf Windpocken
. Zytomegalie-Test
- Nichtverschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel
Professionelle Zahnreinigung
Die Debeka BKK übernimmt 100% des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40 Euro je Versicherten (ab 18 Jahren) im Kalenderjahr.
Osteopathie
Die Debeka BKK beteiligt sich an den Kosten für osteopatische Behandlung mit bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr.
Pro Jahr können sechs Sitzungen für einen Versicherten bezuschusst werden.
Die Höhe beträgt 80 v.H. des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 40 Euro je Sitzung.
Originalrechnung und ärztliche Bescheinigung reichen als Antragsunterlagen aus.
Schutzimpfungen für private Auslandsreisen
Die Debeka BKK übernimmt Schutzimpfungen für private Auslandsreisen, die durch die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes für das gewählte Reiseland wegen Gesundheitsrisiko empfohlen werden. Die Kostenerstattung erfolgt abzüglich gesetzlicher Zuzahlung und Abschläge für Apotheken- und Herstellerrabatt.
Die Debeka BKK übernimmt 80% der Kosten für das Impfserum und 80% der Arztkosten.
Präventionskurse
Die Debeka BKK bezahlt 80% der Kursgebühren für maximal 2 Kurse (z.B. Rückenschule, Yoga), bis zu einem Betrag von maximal 300 Euro im Kalenderjahr, 150 EUR je Kurs. Die Debeka BKK erstattet Präventionskurse auch, wenn sie nicht am Wohnort sondern im Rahmen von Gesundheitsreisen besucht werden.
Voraussetzungen: Präventionskurse werden in den Bereichen Bewegung, Entspannung/Stressreduktion, Ernährung und Genuss-/Suchtmittelkonsum durchgeführt, z. B. Rückenschule, Yoga. Die Kurse müssen den gesetzlichen Richtlinien entsprechen, d. h. insbesondere Durchführung in einem abgeschlossenen Kurskonzept und durch einen qualifizierten Kursleiter.
Zusatzliche Untersuchungen für Kinder und Jugendliche
Zusätzliche Beratungen und Untersuchungen beim Kinder- und Jugendarzt übernimmt die Debeka BKK im Rahmen des bundesweiten Programmes "Starke Kids"
Infos: www.bkkstarkekids.de
Ab 0 - 18 Jahre.
Zudem bieten wir unseren Versicherten die Nutzung der App "Neolexon" bei Artikulationsstörungen von Kindern.
Zuschuss für Vorsorgekuren
Die Debeka BKK bezuschusst eine genehmigte Vorsorgekur mit 16 EUR pro Tag für nachgewiesene Kosten.
Bei chronisch kranken Kindern bezuschussen wir die Vorsorgekur mit 25 EUR pro Tag.
Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
Versicherte der Debeka BKK können alle zwei Jahre eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung in Anspruch nehmen, wenn diese nach ärztlicher Bescheinigung dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten oder frühzeitig zu erkennen und ihre Verschlimmerung zu vermeiden.
Zusätzlich können Versicherte der Debeka BKK auch ein Belastungs-EKG, eine Lungenfunktionsuntersuchung und eine Laktaktbestimmung durchführen lassen.
Einzige Voraussetzung: Leistungen müssen durch zugelassene Vertragsärzte oder Leistungserbringer mit der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" erbracht werden.
Die Debeka BKK erstattet 80 v.H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro je Behandlung oder zusammen mit den zusätzlichen Untersuchungen 120 Euro. Originalrechnung und ärztliche Bescheinigung reichen als Antragsunterlagen.
DMP - Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten
Die Debeka BKK führt strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten nach §137 f SGB V durch.
Derartige Programme gibt es u. a. für Patienten mit Diabetes Mellitus, Koronare Herzkrankheit, Osteoporose oder Asthma Bronchiale.
Hausarztzentrierte Versorgung
Zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung bietet die Debeka BKK die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung an. Dies ist freiwillig.
Rufbereitschaft Hebammen
Ab der 37. Schwangerschaftswoche können Versicherte die 24-stündige Rufbereitschaft ihrer Hebamme in Anspruch nehmen. Auch die sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe ist darin enthalten.
Wahltarife Krankengeld
Freiwillig Versicherte können unter bestimmen Voraussetzungen einen Tarif zur Aufstockung ihres Krankengeldes vom 15. bis zum 42. Tag an abschließen.
Kooperation mit der Debeka Gruppe (private Versicherungen)
Die Debeka BKK kooperiert zur Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge mit der Debeka Gruppe.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro