BKK Scheufelen
Die Krankenkasse "BKK Scheufelen" über sich
Attraktive Zusatzleistungen der BKK Scheufelen
Die BKK Scheufelen überzeugt mit starken Zusatzleistungen, attraktiven Zuschüssen und einem Service, der bewusst den Unterschied macht.
Versicherte profitieren unter anderem von Zuschüssen für Brillengläser und Kontaktlinsen in Höhe von 50 Euro. Zudem werden Reiseimpfungen mit bis zu 250 Euro erstattet – ideal für Urlaubs- oder Geschäftsreisen. Auch bei der Gesundheitsvorsorge zeigt sich die BKK Scheufelen leistungsstark, etwa durch die Unterstützung bei hochwertigen Zahnfüllungen, einen Zuschuss von bis zu 90 Euro jährlich für eine professionelle Zahnreinigung sowie osteopathischen Behandlungen.
Gesundheitsbewusstes Verhalten wird gezielt gefördert:
Für Gesundheitskurse übernimmt die BKK Scheufelen bis zu 310 Euro pro Jahr.
Ein weiteres Highlight sind die transparenten und fairen Wahltarife:
- Mit dem Wahltarif Leistungsverzicht ist eine Prämienzahlung von bis zu 150,- EUR jährlich ist möglich, wenn Sie bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
- Wahltarif Selbstbehalt+. Ein Wahltarif, der sich am Modell der privaten Krankenversicherung orientiert. Die Prämienhöhe beträgt 300,- EUR im Jahr.
- Wahltarif Beitragsrückerstattung: Bei Leistungsfreiheit im Kalenderjahr erhalten Sie eine Prämie von bis zu 600,-EUR.
Besonderer Service – persönlich statt 08/15
Bei der BKK Scheufelen sind Sie keine anonyme Versicherungsnummer. Statt Callcenter und ständiger Ansprechpartnerwechsel erwartet Sie ein persönlicher Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt und Sie individuell betreut.
Kurze Wege, klare Antworten und echte Erreichbarkeit sorgen dafür, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen – persönlich, verbindlich und auf Augenhöhe.
Zur BKK Scheufelen wechseln
Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
BKK Scheufelen
Schöllkopfstr. 65
73230 Kirchheim unter Teck
Schöllkopfstr. 65
73230 Kirchheim unter Teck
Geöffnet in:
Baden-Württemberg
Mitglieder:
53449 (01.03.2026)
Versicherte:
71006 (01.03.2026)
Mitarbeiter:
135
(Stand 12.01.2026)
(Stand 12.01.2026)
Geschäftsstellen:
2
Vorstand:
Wolfgang Allgaier, (Stellv. Kevin Kluth)
Betriebsnummer:
OST 99618572
WEST 61232758
WEST 61232758
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Kostenzuschuss für professionelle Zahnreinigung
Einmal jährlich gibt es einen Kostenzuschuss bis zu 75 EUR für eine professionelle Zahnreinigung bei jedem kassenzugelassenen Zahnarzt für alle Erwachsenen Versicherten ab 18 Jahre.
Professionelle Zahnreinigung bei festsitzender Zahnspange erhalten Versicherte, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und diese Versicherten im Rahmen einer von uns übernommenen kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange (Multipracket) versorgt sind.
Die Erstattung beträgt 100% bei einem Rechnungsbetrag bis einschließlich 50€, sowie 50% des darüber hinausgehenden Teils den Rechnungsbetrages, höchstens insgesamt 75€. Der Anspruch auf Erstattung besteht einmal im Kalenderjahr.
Die Leistung ist durch einen kassenzugelassenen Kieferorhtopäden oder kieferorhtopädisch tätigen Vertragszahnarzt zu erbringen
Kostenzuschuss für Brillengläser oder Kontaktlinsen
Der Anspruch auf Erstattung von bis zu 50€ besteht jedes 2. Kalenderjahr 1x auf eine augenpaarige Versorgung bei gleichbleibendem Korrekturbedarf. Bei einer Änderung des sphärischen oder zylindrischen Korrekurbedarfs je Auge von mindestens 0,5 Dpt. besteht der Erstattungsanspruch jedes Kalenderjahr 1x auf eine augenpaarige Versorgung.
Amblyopiescreening für Kinder
Die BKK Scheufelen erstattet über den gesetzlichen Anspruch hinaus das Amblyopiescreening für Kinder im Alter vom Beginn des 30. bis zum Ende des 41. Lebensmonats.
Die Erstattung erfolgt bis zu 50,00 EUR je Kalenderjahr unter Vorlage der Originalrechnung.
Präventionsangebot für Kinder ab 6 Jahren
Wir fördern auch Präventionskurse wie z.B. Kinderyoga und Wirbelsäulengymnastik (sofern kein allgemeiner Freizeitsport) für Kinder ab sechs Jahren und übernehmen 85% der Kosten für jährlich zwei Kurse, bis max. 155,00 EUR pro Kurs.
Gesundheitskurse
Ob Aqua Fitness, Ernährungsberatung, spezielle Kurse für den Rücken, Yoga oder Angebote zur Stressbewältigung, die BKK Scheufelen unterstützt die Prävention ganz besonders. 85% der Kosten (max. 155 Euro pro Maßnahme) werden für 2 Kurse jährlich übernommen.
künstliche Befruchtung
Zusätzliche Erstattung.
Die BKK Scheufelen leistet zusätzlich einen Zuschuss von maximal 25,00 EUR für Männer und 475,00 EUR für Frauen je Behandlungszyklus für maximal 9 Behandlungszyklen je Paar. Zusätzlich bezuschusst werden können nur die mit dem Behandlungsplan genehmigten Kassenleistungen.
Gesundheitswochen
Gesunder Urlaub liegt im Trend. Damit sich die Wellness- und Gesundheitsreise für die Versicherten rechnet, bezuschusst die BKK Scheufelen das komplette Gesundheitsprogramm mit 155 Euro. Komfortable Wohlfühlhotels von der See über die Mittelgebirge bis zu den Alpen stehen zur Auswahl.
Osteopathiebehandlungen
Wir erstatten die Kosten, unter bestimmten Vorraussetzungen für sechs Behandlungen je Kalenderjahr mit 80 % des Rechnungsbetrages der Osteopathiebehandlung, jedoch höchstens 40,- EUR je Sitzung.
Gesundheitsbonus
Vorsorge treffen und körperlich aktiv sein, das belohnt nicht nur die Gesundheit, sondern auch die BKK Scheufelen mit einer attraktiven Geldprämie bis zu 185 Euro jährlich. Mitmachen lohnt also doppelt. Außerdem gibt es auf Wunsch eine kostenlose weltweit gültige Auslandsreisekrankenversicherung dazu.
Auslandsimpfungen
Cholera, Gelbfieber Thyphus, Poliomyelitis, Meningokokken und Japanische Enzephalitis das sind die eindringlichen Impfempfehlungen eines jeden Arztes bei Reisen in viele Länder. Die BKK Scheufelen möchte, dass die Versicherten gesund bleiben und erstattet deshalb 100 % der Impfungen für die Urlaubsreise.
Früherkennung von Hautveränderungen.
Die BKK Scheufelen übernimmt die Dermatoskopie, eine besondere Untersuchungstechnik zur Früherkennung von Hautkrebs. Außerdem wird außerhalb des gesetzlichen Rahmens eine auflichtmikroskopische Untersuchung ohne Altersbeschränkung bis zum 35. Lebensjahr übernommen.
Vermittlung von schnellen Facharztterminen
Lange Wartezeiten bei der Terminvereinbarung mit (Fach-)Ärzten müssen nicht sein, denn die BKK Scheufelen bietet ein Praxismanagement an. Medizinisch geschulte Mitarbeiter unterstützen bei der Planung des Arzttermins. Selbst die Optimierung eines vorhandenen Termins ist möglich.
hochwertige Zahnfüllungen
Zahngesundheit ist bei der BKK Scheufelen ein wichtiges Thema. Deshalb werden die Mehrkosten für hochwertige Zahnfüllungen aus Kunststoff, Keramik oder Gold in Höhe von 25 Euro je Zahn bezuschusst. Die Behandlung kann bei jedem Zahnarzt durchgeführt werden, welcher eine Krankenkassenzulassung hat.
Kinderhausarztmodell Starke Kids
Eine bessere Versorgung für die Kinder und zusätzlich noch eine Geldprämien für die so wichtigen Vorsorgeuntersuchungen bietet die BKK Scheufelen mit dem Kinderhausarztmodell „Starke Kids“ an.
BKK.Mein Hausarzt
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
|
Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
|
Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
|
Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro