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Die Krankenkasse "BKK DürkoppAdler" über sich

Bereits seit 1873 stehen bei der BKK_DürkoppAdler die Versicherten im Mittelpunkt und profitieren von über 150 Jahren Erfahrung. Die BKK_DürkoppAdler zählt damit zu den ältesten Betriebskrankenkassen Deutschlands. Stark in der Region Ostwestfalen-Lippe verwurzelt ist die BKK für Versicherte aus ganz Nordrhein-Westfalen geöffnet. Im Kundencenter in Bielefeld betreuen ca. 50 Mitarbeiter*innen rund 18.000 Versicherte. Die BKK_DürkoppAdler zeichnet sich durch einen persönlichen Service, Stabilität, umfangreiche Zusatzleistungen sowie innovative (Online-) Angebote aus und wird auch in Zukunft den Herausforderungen des Gesundheitswesens zuversichtlich, authentisch und lösungsorientiert entgegentreten.

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Informationen
Adresse
(Zentrale)
BKK DürkoppAdler
Stieghorster Str. 66
33605 Bielefeld
Geöffnet in:
Nordrhein-Westfalen
Mitglieder:
13.650 (01.07.2026)
Versicherte:
17362 (01.07.2026)
Mitarbeiter:
47
(Stand 01.01.2026)
Geschäftsstellen:
1
Vorstand:
Marc Hilken
Betriebsnummer:
OST 31323799
WEST 31323799
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
satzung-bkk-durkoppadler-2026.pdf
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
BKK DürkoppAdler Stellenangebote
Testnoten
1,8 Großer Krankenkassentest
1,7 Azubi Krankenkassentest
1,8 Für Familien
1,6 Leistungen im Test
2,0 Großer Krankenkassentest
2,5 Für Schwangere & junge Eltern
1,8 Selbständige Krankenkassentest
1,7 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung

Die BKK_DürkoppAdler erstattet ihren Versicherten die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal jedoch in Höhe von 80,00 Euro pro Kalenderjahr.

Die professionelle Zahnreinigung sowie Zahnvorsorgeuntersuchungen werden zudem beim ViDAplus Bonusprogramm berücksichtigt (10 Euro je Maßnahme).

 

Facharztterminservice, medizinische Hotline, TeleClinic

Facharztterminservice: Mit diesem Servie möchte die BKK_DürkoppAdler ihre Versicherten aktiv bei der Vergabe eines Termins bei Fachärztinnen und Fachärzten unterstützen - per Telefon, E-Mail oder online.

Medizinische Hotline: Versicherte können sich zudem individuell zu zahlreichen ärztlichen und zahnmedizinischen Themen rund um die Uhr beraten lassen. Dazu zählen unter anderem:

  • Fragen zu einer Schwangerschaft, zu Impfungen oder Pflegeleistungen
  • Rat in einer psychosozialen Krisensituation
  • Arzneimittelberatungen

TeleClinik
Versicherte der BKK_DürkoppAdler können mit diesem Service bequem online (per App oder Webbrowser) einen (Fach-)Arzt aufsuchen und sich beraten lassen und bei Bedarf Rezepte und Krankschreibungen online erhalten.

Die Vorteile im Überblick:
- kostenlos für Versicherte der BKK_DürkoppAdler
- bequeme Video-Sprechstunde ohne Anreise- und Wartezeiten in der Praxis
- der Service ist rund um die Uhr (24/7) erreichbar
- einfache Anwendung per App oder über den Webbrowser
- Rezepte und Krankschreibungen online erhalten
- Datenschutz: Alle Daten werden verschlüsselt und vertraulich behandelt. Die Plattform entspricht den strengen deutschen Datenschutzbestimmungen.

Bonusprogramm für Erwachsene, Kids und Schwangere

Bonusprogramm für Erwachsene (ab 16 Jahre):
Beim Bonusprogramm der BKK_DürkoppAdler zählt jede Maßnahme. 4 Bereiche stehen bei diesem Programm zur Verfügung, die individuell genutzt werden können: Aktiv_Check, Impf_Check, Vorsorge_Check und Zahn_Check.
Je mehr Maßnahmen erfüllt werden, desto höher fällt der Bonus aus. Jede nachweislich erfüllte Maßnahme wird mit 10 Euro belohnt.


Bonusprogramm für Schwangere
Mit einem Bonus in Höhe von 100 Euro belohnen wir unsere Versicherten, die nachweislich an allen vorgesehenen Vor- und Nachsorgeuntersuchungen teilgenommen haben.


Bonusprogramm für Kinder:
Für versicherte Kinder (und Jugendliche) bieten wir ebenfalls ein attraktives Bonusprogramm an. Den Teilnehmern stehen auch hier 4 Bereiche zur Verfügung, die individuell genutzt werden können: Aktiv_Check, Impf_Check, Vorsorge_Check, Zahn_Check - für Kids. Jede Maßnahme zählt und wird mit maximal 10 Euro belohnt. Der erreichte Bonus fällt höher aus, je mehr Maßnahmen erfüllt werden.

Schwangerschaftsbudget - 250 Euro

Budget für Schwangerschaft - 250 Euro pro Kalenderjahr:

  • zusätzliche Untersuchungen zur medizinischen Vorsorge für Schwangere: z. B. Ultraschalluntersuchungen für Frauen mit ärztlich diagnostiziertem erhöhten medizinischen Risiko hinsichtlich körperlicher Fehlbildungen des Kindes, Ersttrimester-Screening, B-Streptokokken-Untersuchung, Toxoplasmose-Screening, Triple-Test, Feststellung von Antikörpern gegen Windpocken und Ringelröteln.
  • Geburtsvorbereitungskurse für den Partner der Schwangeren
  • Hebammenrufbereitschaft
  • Zertifizierte Stillberatung

Zusätzlich:
Budget für Babys und Kinder bis 5 Jahre - 250 Euro pro Kalenderjahr:

  • Kurse zur Verbesserung des Gesundheitszustandes und zur Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung von Babys und Kleinkindern: Baby- und Kleinkinderschwimmen, Baby-Massage, Baby- und Kleinkinder-Yoga sowie Pekip, wenn eine regelmäßige Teilnahme an den Kursen (mind. 80 %) nachgewiesen wird. Erstattungsfähig sind ausschließlich Kurse, die von entsprechend qualifizierten Leistungserbringern durchgeführt wurden.

Budget für Kinder und Jugendliche - 250 Euro pro Kalenderjahr:

  • zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U10 und U11) und Jugendliche (J2), die von Fachärzten für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin durchgeführt werden.
Osteopathie - bis zu 160 Euro

Die BKK_DürkoppAdler erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für vorab ärztlich verordnete osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen pro Kalenderjahr begrenzt. Erstattet werden max. 40 Euro pro Sitzung.

Präventionskurse und Gesundheitsurlaub - bis zu 300 Euro

Präventionskurs - max. 200 Euro pro Kalenderjahr
Die BKK_DürkoppAdler erstattet ihren Versicherten max. 100 Euro pro Kurs – insgesamt maximal 200 Euro pro Kalenderjahr. Es werden maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschußt.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass mindestens 80% der Kurstermine wahrgenommen werden und die Kurse bestimmten Standards entsprechen (zertifizierte Präventionskurse).

Gesundheitsurlaub - max. 200 Euro
Die BKK_DürkoppAdler bietet alternativ zu einem Präventionskurs vor Ort eine kompakte Präventionsmaßnahme in ausgewählten Kurorten Deutschlands an und unterstützt ihre Versicherten mit:
- mit 200 Euro/Kalenderjahr bei einer BKK-Aktivwoche oder
- mit 200 Euro/Kalenderjahr beim Programm Well-Aktiv oder
- mit 200 Euro/Kalenderjahr beim Programm Fit for well

Bei Inanspruchnahme eines Präventionskurses vor Ort (Zuschuss 100 Euro) und eines Gesundheitsurlaubs (Zuschuss 200 Euro) ergibt sich ein maximaler Gesamtzuschuss von 300 Euro pro Kalenderjahr.

Hautkrebs-Screening ab 15 Jahren

Nach gesetzlicher Vorgabe besteht ab 35 Jahren alle zwei Jahre ein Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. Versicherte der BKK_DürkoppAdler können bereits ab 15 Jahren diese Leistung über Ihre Versichertenkarte alle zwei Jahre nutzen, sofern der Arzt dem Versorgungsvertrag beigetreten ist.

Erstattung im Rahmen von VidaPlus Extra
Bei einem Hautkrebs-Screening bei einem Arzt außerhalb von Nordrhein-Westfalen erstattet die BKK_DürkoppAdler unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten bis zu einem Betrag von 30,00 Euro.

Erweiterte Schutzimpfungen - 200 Euro

Über die Standardimpfungen hinaus übernimmt die BKK_DürkoppAdler die Kosten für bestimmte Impfungen sowie Malariaprophylaxe im Rahmen eines Impfbudgets von maximal 200 € pro Kalenderjahr. Hierzu zählen: 

  • Cholera
  • FSME/Zeckenimpfung
  • Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung) 
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Herpes Zoster
  • Meningokokken
  • Rotaviren
  • Tollwut
  • Typhus
  • Japanische Enzephalitis
  • Influenza/erweiterte Grippeschutzimpfung
  • Pneumokokken
  • sowie Malariaprophylaxe

Weiterhin übernimmt die BKK_DürkoppAdler in diesem Rahmen die Kosten für Schutzimpfungen für private Auslandsreisen, wenn diese für das Reiseziel von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts empfohlen werden.

Impfungen werden zudem beim Bonusprogramm berücksichtigt.

Seit 01.01.2024 Übernahme der Kosten für die Prophylaxe gegen das Respiratory Syncytial Virus (RSV-Prophylaxe) für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats mit hohem Risiko für schwere Infektionsverläufe bis max. 1.400 Euro.

Homöopathische Behandlungen

Die BKK_DürkoppAdler übernimmt die Kosten für homöopathische Behandlungen im vertraglichen Umfang bei Vertragsärzten mit entsprechender Qualifikation.

Sportmedizinische Untersuchung

Die BKK_DürkoppAdler erstattet unter bestimmten Voraussetzungen max. 70 Euro pro Kalenderjahr für eine sportmedizinische Beratung und Untersuchung.

Digitale Hebammenberatung und Hebammenrufbereitschaft

Die BKK_DürkoppAdler bietet ihren Versicherten mit keleya eine digitale Hebammenberatung an. Ohne Terminabsprache können Sie während der Schwangerschaft und im 1. Lebensjahr Ihres Kindes die Hebammen von keleya per Chat oder Telefon täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen) von 7 Uhr bis 22 Uhr um Rat fragen. Zudem können Sie an verschiedenen Online-Kursen (z. B. zur Geburtsvorbereitung oder Rückbildung) kostenlos teilnehmen.

Hebammenrufbereitschaft - 250 Euro
Im Rahmen des Schwangerenbudgets von 250 Euro pro Kalenderjahr erstattet die BKK_DürkoppAdler die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft.

femfeel - App für die Wechseljahre

Die femfeel App ist eine praktische Unterstützung, um die Herausforderungen der Wechseljahre zu meistern und das persönliche Wohlbefinden zu steigern.
Sie bietet zahlreiche Kurse, die von Expertinnen entwickelt wurden und täglich nur 10 Minuten in Anspruch nehmen. Zusätzlich liefert die App wertvolle Informationen, Rezepte sowie praktische Übungen und ermöglicht es, Beschwerden zu tracken. Darüber hinaus werden Live-Online-Webinare mit Expertinnen angeboten.

Versicherte der BKK_DürkoppAdler erhalten 12 Monate lang kostenlosen Zugang zur femfeel App.

250 € für Bewegungs- und Schwimmkurse

Für Babys, Klein- und Vorschulkinder bis 5 Jahre erstattet die BKK_DürkoppAdler 250 Euro pro Kalenderjahr für Kurse zur Verbesserung des Gesundheitszustandes und zur Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung. Zu den Kursen zählen: Baby- und Kleinkinderschwimmen, Baby-Massage, Baby- und Kleinkinder-Yoga sowie PEKiP.

 

Erweiterte Kindervorsorge "STARKE KIDS by BKK"

Profitieren Sie von exklusiven Gesundheits- und Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche. Das Premium-Gesundheitsprogramm bietet eine kostenfreie lückenlose Vorsorge für alle Entwicklungsphasen vom Baby bis zum Teenager (U0 bis J2).

Service-App (Online-Geschäftsstelle)

Mit der Service-App "meine BKK_DA" der BKK_DürkoppAdler bieten wir unseren Versicherten die Möglichkeit, sicher, schnell und komfortabel mit uns zu kommunizieren: über die Webseite oder per App auf dem Smartphone. Nach der Anmeldung stehen praktische Funktionen wie z. B. der schnelle Upload von Rechnungen und Nachweisen und das sichere persönliche Postfach zum Schreiben und Empfangen von Nachrichten zur Verfügung.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "BKK DürkoppAdler" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
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