SKD BKK
Die Krankenkasse "SKD BKK" über sich
Entdecken Sie Ihre Vorteile mit unseren grenzenlos guten Leistungen:
- Gesundheitskurse – 2 Kurse pro Jahr, komplett bezahlt!
- Osteopathie – 5 Sitzungen, voll erstattet!
- Professionelle Zahnreinigung – 1x jährlich, 100% abgedeckt!
- Glaukom-Früherkennung – 1 Untersuchung pro Jahr, zu 100% bezahlt!
- Familienbudget – Schwangerschaftsvorsorge & Partner-Geburtsvorbereitung, alles inklusive!
- Brustkrebs-Früherkennung – 1 Tastuntersuchung jährlich, kostenfrei!
- Früherkennung Darmkrebs – schon ab 45, 100% übernommen!
- Sportmedizinische Untersuchung – komplett bezahlt, alle 2 Jahre!
Wir gehen die Extrameile für Ihre Gesundheit – weil Sie es verdienen! Wechseln Sie jetzt und lassen Sie sich rundum verwöhnen.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
SKD BKK
Schultesstr. 19a
97421 Schweinfurt
Schultesstr. 19a
97421 Schweinfurt
Geöffnet in:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Sachsen
Schleswig-Holstein
Bayern
Berlin
Bremen
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Sachsen
Schleswig-Holstein
Mitglieder:
67220 (01.07.2026)
Versicherte:
88107 (01.07.2026)
Mitarbeiter:
140
(Stand 01.07.2026)
(Stand 01.07.2026)
Geschäftsstellen:
4
Vorstand:
Manfred Warmuth
Betriebsnummer:
OST 01085242
WEST 74773896
WEST 74773896
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Familienbudget UNLimited
Zusätzliche Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft
Wenn Sie während der Schwangerschaft bestimmte zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, dann können Sie dafür unser Familienbudget UNLimited nutzen. Denn wir erstatten Ihnen die vollen Kosten für folgenden Maßnahmen:
- Toxoplasmose-Test
- Zytomegalie-Test (CMV-Antikörpertest)
- Feststellung der Antikörper auf Ringelröteln und Windpocken
- B-Streptokokken-Test
Als werdende Mutter besuchen Sie den Geburtsvorbereitungskurs bei einer zugelassenen Hebamme selbstverständlich kostenlos. Doch wie sieht es aus, wenn Ihr Partner Sie zum Kurs begleiten möchte? Eine generelle Kostenübernahme für die Teilnahme des Partners am Geburtsvorbereitungskurs ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Aber bei der SKD BKK können Sie Ihr persönliches Familienbudget UNLimited auch für den Partnerkurs einsetzen.
Gesundheitskurse
Egal ob Aqua-Fitness, Ernährungskurs, Yoga oder ein klassischer Rückenkurs – Gesundheitskurse sind bestens dazu geeignet, Stress abzubauen und Krankheiten vorzubeugen. Wir erstatten Ihnen deshalb die Kosten für zwei zertifizierte Gesundheitskurse im Jahr zu 100 %.
Professionelle Zahnreinigung
Wir übernehmen im Rahmen einer Satzungsleistung die vollen Kosten für eine PZR pro Kalenderjahr. Das gilt für alle Kunden der SKD BKK ohne Altersbeschränkung. Und: Sie entscheiden, bei welchem Zahnarzt Sie die Behandlung durchführen lassen.
Aktivwoche & Well-Aktiv
Für Aktivwochen und Well-Aktiv der SKD BKK zahlen Sie lediglich die Kosten für die Unterbringung und Anreise. Die Aktivpakete im Wert von 200 Euro rechnet der Veranstalter direkt mit der SKD BKK ab.
Bonusprogramm FitPlus
Mit dem Bonusprogramm FitPlus belohnet die SKD BKK gesundheitsbewusstes Verhalten.
Beim FitPlus-Gesundheitsbonus erhalten Versicherte für jede gesetzliche Vorsorgemaßnahme oder Impfung bares Geld – ohne Wenn und Aber! Denn pro Stempel im Bonusheft gibt es 10 Euro.
Beim FitPlus-Fitnessbonus geht es darum zwei Aktivitäten zu kombinieren, die zur Gesunderhaltung beitragen. Können zwei Aktivitäten nachgewiesen werden, erhalten Erwachsene eine Prämie in Höhe von 50 Euro. Kinder erhalten eine Prämie von 25 Euro, wenn zwei Aktivitäten nachgewiesen werden.
FitPlus-Babybonus
Jeden neuen Erdenbürger begrüßt die SKD BKK mit einem Babybonus in Höhe von bis zu 80 Euro.
Homöopathie
Die SKD BKK bietet die Möglichkeit, homöopathische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Arzt seine Teilnahme zu dem Vertrag gegenüber dem DZVhÄ erklärt hat.
BKK STARKE Kids-Programm
Die SKD BKK bietet mit dem Kindervorsorgeprogramm BKK STARKE Kids viele zusätzliche Extras für Kids: z.B. erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheits-Coaching für Kinder mit chronischen Verhaltens- und Entwicklungsstörungen, Depressionsscreening, Telemedizinisches Expertenkonsil „PädExpert“, Langzeitmonitoring „Päd Assist“ und Videosprechstunde „PädHome“, „noelino“ Sprach-App.
Osteopathie
Üblicherweise gehört die Osteopathie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Im Rahmen einer Satzungsregelung übernehmen wir aber die vollen Kosten für 5 Behandlungen im Jahr durch einen qualifizierten Osteopathen.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
|
Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
|
Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro