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VIACTIV Krankenkasse

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Die Krankenkasse "VIACTIV Krankenkasse" über sich

VIACTIV IST DAS DENN!

Als Deutschlands sportliche Krankenkasse begleiten wir unsere Versicherten auf dem Weg in ein aktiveres Leben. Die VIACTIV will Menschen für Gesundheit begeistern und die Welt ein bisschen besser machen. Mit viel Leidenschaft gehen wir voran und bewegen andere dazu, Neues auszuprobieren und Grenzen zu überwinden. Wie wir das tun: Mit Mut zur Veränderung, innovativen Konzepten und einem Team, das mit seinem Know-how jederzeit für Sie da ist. Entdecken Sie, was in Ihnen steckt, und wachsen Sie mit unserer Hilfe jeden Tag aufs Neue über sich hinaus!

Die VIACTIV betreut mit etwa 1.500 Mitarbeitern bundesweit an rund 30 Standorten über 650.000 Versicherte und 110.000 Firmenkunden, Vertragspartner und Leistungserbringer. Damit ist sie eine der größten Krankenkassen in Deutschland. Hauptsitz ist Bochum (NRW). VIACTIV ist hervorgegangen aus Fusionen der Betriebskrankenkassen namhafter Betriebe: u.a. Krupp, Mannesmann, Opel, Dräger, Evonik, LWL, Werften in Rostock und Wismar.
 

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Informationen
Adresse
(Zentrale)
VIACTIV Krankenkasse
Suttner-Nobel-Allee 3–5
44803 Bochum
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
516.805 (01.08.2026)
Versicherte:
651482 (01.08.2026)
Mitarbeiter:
ca. 1500
(Stand 01.08.2026)
Geschäftsstellen:
30
Vorstand:
Markus M. Müller
Betriebsnummer:
OST 40180080
WEST 40180080
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
satzungen-viactiv-krankenkasse-2026.pdf
Geschäftsbericht:
geschaeftsberichte-viactiv-krankenkasse-2024.pdf
Tansparenzbericht:
transparenz-berichte-viactiv-krankenkasse-2024.pdf
Stellenanzeigen:
VIACTIV Krankenkasse Stellenangebote
Testnoten
1,3 Großer Krankenkassentest
1,5 Azubi Krankenkassentest
1,4 Für Familien
1,4 Leistungen im Test
1,3 Großer Krankenkassentest
1,4 Für Schwangere & junge Eltern
1,3 Selbständige Krankenkassentest
1,5 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Professionelle Zahnreinigung

Für Ihr strahlendes Lächeln: Die VIACTIV Krankenkasse bezuschusst die professionelle Zahnreinigung mit 60 Euro (zweimal im Jahr mit 30 Euro) beim Zahnarzt Ihrer Wahl.

Für Schwangere gibt es weitere Möglichkeiten:
- Anteilige Kostenübernahme an einer professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt über das Schwangeren-Gesundheitskonto.
- Oder die kostenfreie Zahnreinigung durch einen der Partner des Zahnarztnetzwerkes DentNet.

Osteopathie

Die Osteopathie als alternative Heilmethode gehört üblicherweise nicht zum Leistungskatalog von gesetzlichen Krankenkassen. Die VIACTIV Krankenkasse übernimmt die Kosten bis zu 400 Euro für maximal 8 Sitzungen pro Kalenderjahr (80 % der Kosten, höchstens 50 Euro pro Sitzung). Selbstverständlich unterstützt die VIACTIV diese schonende Behandlung auch für Babys und Kleinkinder.

Reiseschutzimpfungen

Damit Sie sicher in ferne Länder reisen können, bedarf es manchmal weiterer Impfungen. Hierbei unterstützt die VIACTIV Krankenkasse Sie gerne und übernimmt die vollen Kosten der für das Reiseland empfohlenen Impfungen.

VIACTIV Bonusprogramme

Die Bonusprogramme der VIACTIV Krankenkasse belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten von der Geburt bis ins hohe Alter mit barer Münze. Sammeln Sie Bonuspunkte (zum Beispiel für Vorsorgeuntersuchungen, Sport und Nichtrauchen). Je nach Alter und Engagement kann so ein Bonus zwischen 50 € (Maximalbonus für Kinder zwischen 1-14 Jahren), über 110 € (Maximalbonus ab dem 15.Lebensjahr) bis hin zu 200 € (Bonus "Schutzengel" für das 1. Lebensjahr) erworben werden. 

VIACTIV Fitness und Präventionsbudget für VIACTIV Kurse

Die VIACTIV erstattet ihren Versicherten 550 Euro im Jahr für die Teilnahme an maximal zwei zertifizierten Präventionskursen. Ob Fitnesstraining, Rückenschule oder Ernährungsprogramm – in unserer Online-Kursdatenbank finden Sie schnell und bequem passende Angebote in Ihrer Nähe.

Innovative Online-Coachings: Bestimmen Sie selbst, wann und wo Sie sich Ihrer Gesundheit widmen! Allen, die auf feste Termine verzichten und zeitlich flexibel trainieren wollen, bietet die VIACTIV qualitätsgeprüfte Online-Coachings zu verschiedenen Themen an.

Unser besonderes Highlight für Fitness-Fans: Das zertifizierte Ganzkörpertraining VIACTIV Fitness. Attraktive Zuschüsse für zertifiziertes Ganzkörpertraining in mehr als 300 Fitness-Studios in ganz Deutschland.

Wahltarife

Mit den Wahltarifen der VIACTIV Krankenkasse schnürt man sein persönliches Gesundheitspaket. Zum Beispiel den Wahltarif "Prämie": Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen erstattet die VIACTIV einen Monatsbeitrag (für Beschäftigte auch mit Arbeitnehmeranteil). Bis zu 600 Euro Ersparnis sind so möglich.

VIACTIV Service-App - mobiler Kundenservice

Unsere App bietet modernen Kundenservice zum Mitnehmen, erspart Ihnen unnötigen Papierkram und macht das Leben einfach leichter.

Nutzende der kostenlosen VIACTIV Service-App können wichtige Formalitäten schnell und bequem online erledigen. So sparen Sie sich den Weg in unser Servicecenter oder zur Post und können stattdessen mehr Zeit in Ihre Gesundheit investieren.

Vorteile der VIACTIV Service-App im Überblick

  • Dokumente (z.B. Rechnungen) und Bonus einreichen.
    Mit den Dokumenten kann auch immer noch eine IBAN Nummer, Telefonnummer und ein Freitextfeld für weitere Angaben mitgeliefert werden.
  • Anträge (wie z.B. Kinderkrankengeld, Haushaltshilfe, Muttschaftsgeld)
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen
  • Persönliche Daten schnell und bequem ändern
  • Alle wichtigen Servicenummern auf einen Blick
  • Kostenlose Nutzung zu jeder Zeit an jedem Ort

Selbstverständlich entwickeln unsere Experten die VIACTIV Service-App kontinuierlich für Sie weiter. Sobald wir zusätzliche Funktionen freischalten, erfahren Sie dies in der App oder auf dieser Seite.

Medizinische Gesundheitsberatung (auch per Video)

Die medizinische Gesundheitsberatung der VIACTIV Krankenkasse ist an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden für Sie erreichbar. Das Gesundheitstelefon unseres Partners bietet die Möglichkeit, sich umfassend, fachkundig und unkompliziert zu allen Gesundheitsthemen individuell per Telefon oder per Videochat beraten zu lassen.Die Beratung wird durch medizinisch, pharmazeutisch oder pflegerisch ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt. Anfragen, die einer besonderen Expertise bedürfen, werden an die jeweiligen Spezialisten oder Fachärzte weitergeleitet:
0800 1405 5412 2090 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz).

 

Sportmedizinische Untersuchung

Alle zwei Jahre erstattet die VIACTIV Krankenkasse ihren Versicherten 90 Prozent des Honorars (maximal 140 Euro) für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung, sofern ein zertifizierter Arzt aufgesucht wird. Dafür hat die VIACTIV Krankenkasse einen exklusiven Vertrag mit der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) geschlossen.

Schwangeren Gesundheitskonto

Die VIACTIV erstattet jeweils 80 Prozent der Kosten für nachstehende Zusatzleistungen. Insgesamt steht Ihnen dabei ein Budget von maximal 100 Euro zur Verfügung. Zur Erstattung benötigen wir ledigliche Ihre Rechnung.

Spezielle Arzneimittel
Apothekenpflichtige Arzneimittel mit Folsäure, Eisen und Magnesium sind für viele Schwangere eine sinnvolle Ergänzung. Darum übernehmen wir für VIACTIV-Versicherte die Kosten für alle als Arzneimittel zugelassenen Mono- und Kombipräparate mit diesen Wirkstoffen, die vom Arzt über ein Privatrezept verordnet werden. Darüber hinaus erstatten wir die Kosten für Jodpräparate (Jodid als Monopräparat) für die Mutter bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes.

B-Streptokokken-Test
Bakterien können während einer Schwangerschaft besonders gefährlich werden. Um das Risiko einer bakteriellen Besiedlung frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können, beteiligen wir uns an den Kosten für einen B-Streptokokken-Test. Dieses Angebot gilt für Schwangere in der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche.

Toxoplasmose-Test
Bei Schwangeren, die einer besonderen Infektionsgefahr mit diesem Erreger ausgesetzt sind, beteiligen wir uns an den Kosten für einen Toxoplasmose-Test. Ein solches Infektionsrisiko besteht zum Beispiel, wenn Tiere - vor allem Katzen - im Haushalt leben oder Schwangere in Kontakt mit diesen kommen.

Antikörpertests
Bei Schwangeren, die einer besonderen Infektionsgefahr mit den Erregern für Ringelröten, Windpocken oder Zytomegalie ausgesetzt sind, beteiligen wir uns an den Kosten für den Test zur Feststellung der Antikörper. Ein solches Infektionsrisiko besteht zum Beispiel bei Tagesmüttern, Erzieherinnen oder Lehrerinnen.

Serologische Untersuchung
Wir bezuschussen die serologischen Untersuchungen auf Infektionen, um der Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes im Mutterleib entgegenzuwirken, Risikofaktoren früh zu erkennen und Ansteckung zu vermeiden.

Professionelle Zahnreinigung bei einem Wunschzahnarzt
80% Kostenübernahme von bis zu 100 Euro 

Hebammen-Rufbereitschaft

Während der letzten Wochen der Schwangerschaft erstattet die VIACTIV Krankenkasse bis zu 350 Euro für die Rufbereitschaft einer Hebamme, wenn die Geburt auch mit der Unterstützung der Hebamme erfolgt.

Geburtsvorbereitungskurse für Partner*in

Die VIACTIV Krankenkasse bezuschusst die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs bei einer Hebamme mit bis zu 80 Euro für den Partner*in oder die Begleitperson.

Mit „Hey Papa“ bieten wir ein speziell für Väter entwickelte Online-Geburtsvorbereitungskurs an.  Hier erfahren angehende Papas alles, was sie über Schwangerschaft, Geburt und Vaterwerden wissen müssen.

Kindernotfallseminare

Die VIACTIV Krankenkasse bietet fachgerechte und praxisorientierte Kindernotfallseminare an. Was ist zu tun, wenn ein Kind einen Unfall erleidet? Was ist wichtig bei Stürzen, Verbrennungen, Vergiftungen, Bewusstlosigkeit oder schweren Wunden?

Künstliche Befruchtung

Zusätzlich zur gesetzlichen Leistung zahlt die VIACTIV Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu 500 Euro je Behandlungsversuch – für bis zu drei Versuche. Diese Zusatzleistung können Sie für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) oder eine Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) in Anspruch nehmen.

Zudem bieten wir über den Vertrag BKK Kinderwunsch zusätzliche Leistungen wie Zuschüsse zum Kryozyklus nach Transfer zweimailig mit je 350 Euro, Blastozystenkultur nach Transfer mit 250 Euro; Zuschuss zum 4. Versuch IVF mit 800 Euro oder 4. Versuch ICSI mit 1000 Euro. Zudem wird hier Altersgrenze für Frauen von 40 Jahre auf 42 Jahre angehoben.

Discovering hands

Innovative, hochsensible Vorsorge gegen Brustkrebs durch blinde, speziell geschulte "medizinische Tastuntersucherinnen" (MTU). Die VIACTIV Krankenkasse unterstützt diese Untersuchung mit bis zu 60 Euro je Kalenderjahr.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "VIACTIV Krankenkasse" über sich
  • 2 VIACTIV IST DAS DENN!
  • 3 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 4 Krankenversicherung in Deutschland
  • 5 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 6 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 7 Kassenarten
  • 8 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 9 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 10 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
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