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Leistungen und Satzungsleistungen der VIACTIV Krankenkasse

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VIACTIV Krankenkasse
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Inhaltsverzeichnis
  • 1. Vorsorge
  • 2. Prävention
  • 3. Naturheilverfahren
  • 4. Zahnvorsorge
  • 5. Impfungen
  • 6. Schwangerschaft
  • 7. Kinder
  • 8. Krankenpflege / Haushaltshilfe
  • 9. Spezielle Leistungen
  • 10. DMP, Hausarztmodell
  • 11. Service
  • 12. Zusatzversicherungen
  • 13. Nachhaltigkeit

Vorsorge Vorsorge

Brustkrebsvorsorge

- Discovering hands: Innovative Vorsorge gegen Brustkrebs durch blinde, speziell Geschulte MTU. Die VIACTIV Krankenkasse unterstützt diese Vorsorge mit einem Kostenzuschuss von bis zu 60 Euro jährlich.
- In Kooperation mit drei großen deutschen Unikliniken wird die kostenlose Gendiagnose eines erblich bedingt erhöhten Brustkrebsrisikos ermöglicht.
- MammaCare: MammaCare ist eine Anleitung zur Selbstuntersuchung der weiblichen Brust. Ziel ist, dass Frauen in diesem Kurs lernen, ihre Brust selbst zu untersuchen und Auffälligkeiten zu erkennen und somit größere Sicherheit bei der Brustuntersuchung erlangen.

Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre

Versicherte ab vollendeten 15. Lebensjahr erhalten bundesweit alle 2 Jahre ein Hautkrebs-Screening bei teilnehmenden hautärztlichen Praxen.

weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung

Vertrag „Zweitmeinung für Tumorpatienten am Universitätsklinikum Heidelberg": Als eine der deutschlandweit renommiertesten und richtungsweisendsten medizinischen Einrichtungen im Gebiet Onkologie erfüllt das NCT (Nationale Centrum für Tumorerkrankungen) höchste Qualitätsstandards und kann den Versicherten damit eine hochqualifizierte, spezialisierte und interdisziplinäre Zweitmeinung bei Tumorerkrankungen ermöglichen.

sportmedizinische Untersuchungen

Alle zwei Jahre erstattet die VIACTIV Krankenkasse allen Versicherten 90 Prozent der Kosten (maximal 140 Euro) für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung bei einem zertifizierten Sportmediziner.

Zuschuss zu Vorsorgekuren für chronisch kranke Kinder

Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 Euro pro Kalendertag.

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren

Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen, auch bekannt als Badekuren, wird ein pauschaler Zuschuss von 100 Euro und Kindern 25 Euro pro Kalendertag gezahlt.

Prävention Prävention

Gesundheitsreisen

Die VIACTIV Krankenkasse bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 550 Euro für die Versicherten, die z.B. aufgrund ihrer beruflichen oder familiären Situation keine Möglichkeit haben, regelmäßig an mehrwöchigen wohnortnahen Gesundheitskursen teilzunehmen.

Zuschuss: 200€

eigene Präventionskurse vor Ort

VIACTIV Fitness - das zertifizierte Ganzkörpertraining:
Im Rahmen des Präventionsbudgets werden die Kosten von bis zu 200 Euro für maximal 2 VIACTIV Fitness-Kurse im Jahr übernommen. In über 300 Fitness-Studios in ganz Deutschland wird „VIACTIV Fitness“ angeboten.
viactiv.de/fitness

Präventionskurse von Fremdanbietern

Die VIACTIV Krankenkasse übernimmt 100% der Kursgebühren bis zu 550 Euro im Jahr für maximal 2 Gesundheitskurse.

Gesundheitskonto Schwangerschaft

Gesundheitskonto für Schwangere: Kostenerstattung von jeweils 80 Prozent und maximal 100 Euro für Vorsorgeuntersuchungen und Arzneimittel.

Naturheilverfahren Naturheilverfahren

Osteopathie

Die VIACTIV Krankenkasse erstattet bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 8 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 50 Euro pro Sitzung.

max Betrag: 400€
max Prozent: 80%
max Sitzungen: 8
max Satz je Sitzung: 50€

Behandlungen mit Homöopathie

Versicherte können beim entsprechend qualifizierten Arzt, welcher dem Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein der homöopathischen Ärzte e.V. beigetreten ist, homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen – einfach gegen Vorlage der Versichertenkarte, ohne Zuzahlung und bürokratischen Aufwand.

weitere Naturheilverfahren

Akupunktur ist ein wichtiges Element der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und auch hierzulande eine verbreitete Behandlungsmethode. Ziel ist es, den Energiestrom im Körper wieder zu normalisieren, wenn dieser aus dem Takt geraten ist. Kostenübernahme uum Beispiel bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems.

Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre

Kostenerstattung von bis zu 25 Euro für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie für Versicherte ab dem 12. Geburtstag bis Vollendung des 22. Lebensjahres, wenn diese medizinisch notwendig sind und ärztlich verordnet wurden

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Im Rahmen der Primärprävention und Gesundheitsförderung übernimmt die VIACTIV Krankenkasse die Kosten der Kurse im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten, z. B. auch für Tai Chi oder Qi Gong.

Zahnvorsorge Zahnvorsorge

professionelle Zahnreinigung

Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung mit insgesamt bis zu 60 Euro - zwei Mal im Jahr mit 30 Euro.

Anzahl: 2
Zuschuss: 30€

höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)

Die VIACTIV Krankenkasse arbeitet mit einem Netz von mehr als 1.000 Zahnärzten in Deutschland zusammen, bei denen die Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen sogar zuzahlungsfreien Zahnersatz erhalten können.

weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit

- Kostenlose Zahnreinigung für Schwangere: Kostenerstattung über das Schwangeren-Gesundheitskonto (80% des Rechnungsbetrags und bis zu 100 Euro).

- Für alle professionellen Zahnreinigungen bei Dent-net Zahnärzten übernimmt die VIACTIV in den neun Monaten bis zur Geburt die vollen Kosten.

- WhatsApp-Kostencheck für Zahnersatz: Versicherte können per WhatsApp prüfen lassen, ob es ein kostengünstigeres Angebot für den von ihnen benötigten Zahnersatz gibt. Möglich wird dies durch eine Kooperation mit dem Qualitäts-Netzwerk Dent-net.

- 2teZahnarztmeinung zur Reduzierung des Eigenanteils beim Zahnersatz. Einfach Heil- und Kostenplan für eine Online-Auktion einstellen und Angebote von Zahnärzten aus der Region erhalten. Ersparnisse bis 50% und mehr möglich.

Impfungen Impfungen

Reiseimpfungen (Privatreisen)

Die VIACTIV Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der für das Reiseland durch die ständige Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen. Dazu zählt für manche Gebiete die Malaria-Prophylaxe, die in der Regel in Form von Tabletten eingenommen werden muss. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine private Urlaubsreise handelt oder der Auslandsaufenthalt beruflich bedingt bzw. im Rahmen der Ausbildung vorgeschrieben ist und die Arbeitgeber keine Leistung erbringt.

Grippeschutzimpfung für alle Versicherten

Kostenübernahme der Grippeimpfung für alle Versicherten (altersunabhängig).
Grippeschutzimpfungen in Apotheken nach §132e für Versicherte ab 18 Jahren in Baden Württemberg.

Schwangerschaft Schwangerschaft

höherer Zuschuss bei künstlicher Befruchtung

Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen zahlt die VIACTIV Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu 500 Euro je Behandlungsversuch – für bis zu drei Versuche. Diese Zusatzleistung können Sie für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) oder eine Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) in Anspruch nehmen.

Hebammen-Rufbereitschaft

Die VIACTIV Krankenkasse erstattet während der letzten Wochen der Schwangerschaft bis zu 350 Euro für die Rufbereitschaft einer Hebamme.

Geburtsvorbereitungskurse für den Partner

Die VIACTIV Krankenkasse bezuschusst auch die Teilnahme an einem Partner*in-Geburtsvorbereitungskurs bei einer Hebamme mit bis zu 80 Euro (auch online).

Mit „Hey Papa“ bietet die VIACTIV Krankenkasse ein speziell für Väter entwickelte Online-Geburtsvorbereitungskurs an.  Hier erfahren angehende Papas alles, was sie über Schwangerschaft, Geburt und Vaterwerden wissen müssen.

weitere zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft

Schwangerschafts-Diabetes (Gestationsdiabetes): Vertrag zur Behandlung mit Ziel der frühzeitigen Erkennung von Begleiterkrankungen sowie die Vermeidung von schwerwiegenden Krankheitsverläufen in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz.

Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere

Im Rahmen eines Gesundheitskontos werden nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium übernommen sowie Kostenübernahme von Jodpräparaten für die Mutter bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes (80% des Rechnungsbetrages und max. 100 Euro insgesamt für zusätzliche Leistungen je Schwangerschaft).

Altersgrenzen / Versuchsanzahl / Kostenbeteiligung Kryozyklus oder Blastozystenkultur bei künstlicher Befruchtung/Kostenbeteiligung an TESE und Assisted Hatching

Die VIACTIV bietet über den Vertrag BKK Kinderwunsch einen Zuschuss zum 4. Versuch IVF mit 500 Euro oder 4. Versuch ICSI mit 700 Euro. Zudem wird hier Altersgrenze für Frauen von 40 Jahre auf 42 Jahre angehoben und als zusätzliche Leistungen gibt es zweimalige Zuschüsse zum Kryozyklus und Blastozystenkultur nach Transfer.
Die VIACTIV übernimmt zudem die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen bei einer Krebserkrankung.

Kinder Kinder

Baby-Bonus

Über das Bonusprogrammes der VIACTIV Krankenkasse können Babys 200 Euro über den VIACTIV Bonuspass Schutzengel im ersten Lebensjahr erhalten.

- 200 Euro U1 - U6

max Bonus: 184€

zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

U0, U10, U11, J2

weitere Infos: U0
J2: wird übernommen
U11: wird übernommen
U10: wird übernommen

weitere Leistungen für Kinder

- Meningokokken B-Impfung bis zum Alter von 4 Jahren
- videobasierte Online-Psychotherapie bei Kindern, Jugendlichen und deren Eltern
- Online-Sehschule Caterna bei Amblyopie
- Behandlung Tonsillotomie (Mandeln) per Laser als besonders schmerzarme und risikolose Behandlungsmethode bei Kindern
- neolexon App: digitale Sprachtherapie für Kinder im Alter von drei bis sieben Jahren
- Amblyopie-Screening für Kleinkinder: Um Fehlsichtigkeit frühzeitig zu erkennen und durch zielgerichtetes Sehtraining bereits im Kindesalter erfolgreich zu behandeln, hat die VIACTIV mit dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte einen speziellen Vertrag fürs Augen-Screening geschlossen.
- Erste-Hilfe-Kurse für Kinder online für einen sicheren Umgang mit Notfällen
- Bundesweite Sozialmedizinische Nachsorge, Virtuelle Diabetes-Ambulanz für Kinder „ViDiKi" uvm.
- INFORM - Tumoranalyse für eine individuell angepasste Therapie von Krebs bei Kindern
- Kostenerstattung von bis zu 25 Euro für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie für Versicherte ab dem 12. Geburtstag bis Vollendung des 22. Lebensjahres, wenn diese medizinisch notwendig sind und ärztlich verordnet wurden

weitere Leistungen für Babys

Um Fehlsichtigkeit frühzeitig zu erkennen, wird aufgrund eines Vertrages ein spezielles Augen-Screening bereits ab dem 5. Lebensmonat angeboten.

Neurodermitis-Overalls

Die VIACTIV bezuschusst für Kinder bis zum Eintritt der Schulpflicht die Kosten Neurodermitis-Overall für maximal zwei Schutzanzüge pro Jahr.

Osteopathie für Kinder

Die VIACTIV Krankenkasse erstattet bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 8 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 50 Euro pro Sitzung.

Allergie Bettwäsche

Besondere Verträge für die sogenannten Encasings (antiallergene Bettzwischenbezüge) für Erwachsene, Kinder und Babys. Die Produkte sind vom TÜV geprüft und haben einen ÖKO TEX Standard 100.

Krankenpflege / Haushaltshilfe Krankenpflege / Haushaltshilfe

zusätzliche häusliche Krankenpflege

Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu zwei Pflegeeinsätze je Kalendertag, längstens bis 26 Wochen je Krankheitsfall erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)

Gewährung von Haushaltshilfe über das 12. Lebensjahr hinaus bis zum vollendeten 14. Lebensjahr als Mehrleistung.

Spezielle Leistungen Spezielle Leistungen

Online-Fitness-Kurse

Der jährliche Zuschuss von 550 Euro für Sport- und Gesundheitskurse kann für alle zertifizierten Online-Kurse genutzt werden.
Zum Beispiel Kurse zur Fitness, Entspannung oder Ernährung von Gymondo, Aumio, myWeight-Coach, CyberHealth.

Modellversuche

- Versorgung psychisch kranker Menschen mit dem LWL-Universitätsklinikum Bochum als Modellvorhaben nach § 64d
- Petra 2.0 – Personalisierte Therapie bei Rheumatoider Arthritis basierend auf dem Modell der Psychoneuroimmunologie
- Modellvorhaben zur Optimierten Versorgung in der Psychiatrie (OVP) auf der Grundlage eines neuen Vergütungssystems nach §17d KHG (OVP Hanau)
- Modellvorhaben zur Genomsequenzierung bei seltenen und onkologischen Erkrankungen

Hospizleistungen

Die VIACTIV Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht zielführend ist und eine ambulante Versorgung zu Hause oder bei Angehörigen nicht erbracht werden kann.

DMP, Hausarztmodell DMP, Hausarztmodell

Hausarztprogramm

Mit dem Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV+) machen Versicherte der VIACTIV Krankenkasse den Hausarzt zum zentralen Koodinator in allen wichtigen Gesundheitsfragen – und sich als Patient das Leben um einiges leichter.

DMP Programme

VIACTIV MedPlus ist das strukturierte Behandlungsprogramm (DMP) der VIACTIV Krankenkasse. Sie können die Lebensqualität chronisch erkrankter Menschen deutlich verbessern. Die VIACTIV hat sich daher zum Ziel gesetzt, allen Menschen mit chronischem Leiden eine individuelle Behandlung zu ermöglichen. Mit einem bundesweiten Netz garantieren wir optimale Versorgung. Schwerpunkte sind die Erkrankungen Asthma/COPD, Brustkrebs, Diabetes mellitus I und II sowie Koronare Herzkrankheit.

Service Service

Zusätzlicher Service für Studenten

1. Studentenservice - Beratungsteam speziell für Studierende. Die VIACTIV hilft bei allen Formalitäten. Automatischer Versand der BAföG-Bescheinigung zu Beginn eines neuen Semesters.
2. Kostenlose Beglaubigung von Urkunden und Zeugniskopien
3. Beratung in diversen Sprachen möglich
4. Spezielle Angebote zur Entspannung z.B. bei Prüfungsstress durch zertifizierte Stresscoaches und moderne Methoden wie Meditation

Ärztehotline

Die Medizinische Gesundheitsberatung ist an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden erreichbar. Das Gesundheitstelefon bietet die Möglichkeit, sich umfassend, fachkundig und unkompliziert zu allen Gesundheitsthemen individuell beraten zu lassen. Die Beratung wird durch medizinisch, pharmazeutisch oder pflegerisch ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt: 0800 3638398 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz). Eine Beratung ist auch per Video möglich.

Nummer: 0800 3638398

spezielle Hotline

- VIACTIV Pflege-Beratung: 0800 589 13 51
- VIACTIV Facharztvermittlung: 0800 363 84 21
- VIACTIV Sporttelefon: 0800 363 84 16
- VIACTIV Zweitmeinungsservice: 0800 589 52 88
-> alle rund um die Uhr - kostenlos aus allen deutschen Netzen

- VIACTIV Hilfsmittel-Beratung: 0234 47929990
- BGM-Beratung: 0234 4792299
-> zum Ortstarif, 8 bis 18 Uhr Montag bis Freitag

- VIACTIV Auslandsnotruf: 0049 234 479-0
-> rund um die Uhr

Auslandsberatungshotline: 0049 234 4790
Arzneimittelhotline: 0800 222 12 11
Pflegehotline: 0800 589 1351
Baby-Hotline: 0800 222 12 11
Arbeitgeberhotline: 0800 230 1030

Betriebliche Gesundheitsförderung

Der Service der VIACTIV Krankenkasse zielt auf eine kompetente Unterstützung von Unternehmen bei BGM und BGF ab. Dabei steht die genaue Anpassung aller Maßnahmen an die vorhandenen Bedürfnisse im Vordergrund. Für Arbeitgeber gibt es ein eigenes Arbeitgeberportal (zu Erreichen über Menüleiste im oberen Bereich der Homepage).
BGM-Beratung: 0234 4792299
Möchten Sie mehr über unser Betriebliches Gesundheitsmanagement erfahren oder haben Fragen dazu? Dann kontaktieren Sie gerne das BGM-Team von Montag bis Freitag von 8:00-18:00 Uhr zum Ortstarif.

Zusatzversicherungen Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen

In Kooperation mit der Barmenia.Gothaer bietet die VIACTIV ihren Versicherten kostengünstige und sinnvolle Zusatzversicherungen an, die die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse optimal ergänzen.

Exklusiv bietet die VIACTIV in Kooperation mit praenatura Zusatzversicherungen den Tarif "Mehr Natur" mit umfangreichen Leistungen zur Alternativen Medizin und Vorsorge an.

Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

VIACTIV HEISST VERANTWORTUNG
Gesundes Leben ist nur in einem gesunden Umfeld möglich. Was können wir tun, um unserer Verantwortung als Unternehmen gerecht zu werden - gegenüber unseren Versicherten, der Gesellschaft, aber auch der Umwelt?

Wir fördern folgende Projekte zur sozialen Nachhaltigkeit:
- POWERPLAY: Hier bringen wir Mitarbeitenden, Kita-Kindern und deren Eltern die Bedeutung von Bewegung, Ernährung und ökologischer Nachhaltigkeit näher.

und viele weitere Angebote wie:

Erfolgsrezepte
GESUND & BUNTER
HELMUT
Löwenpower
Mädchen an den Ball
Parkour Pur!
Teamplayer
VIACTIV AstroKids
VIACTIV Seebär
VIATHLETICS

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Vorsorge
  • 2 Prävention
  • 3 Naturheilverfahren
  • 4 Zahnvorsorge
  • 5 Impfungen
  • 6 Schwangerschaft
  • 7 Kinder
  • 8 Krankenpflege / Haushaltshilfe
  • 9 Spezielle Leistungen
  • 10 DMP, Hausarztmodell
  • 11 Service
  • 12 Zusatzversicherungen
  • 13 Nachhaltigkeit
  • 14 Krankenversicherung in Deutschland
  • 15 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 16 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 17 Kassenarten
  • 18 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 19 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 20 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
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