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Ergebnis der BOSCH BKK im aktuellen Krankenkassentest
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Krankenkassentest

BOSCH BKK

Die Krankenkasse "BOSCH BKK" über sich

Bei ihren Leistungen setzt die Bosch BKK mit ihren TopVersorgt-Programmen einen Schwerpunkt auf neue haus- und fachärztliche Versorgungskonzepte, die die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern und Patienten schnelleren Zugang vor allem zu fachärztlicher Betreuung ermöglichen. Dabei setzt sie auf partnerschaftliche Lösungen, die sie gemeinsam mit Ärzteverbünden und Kliniken entwickelt und umsetzt. Die Bosch BKK unterstützt ihre Versicherten außerdem, wenn sie durch Vorsorge und Prävention ihre Gesundheit erhalten wollen und engagiert sich stark in der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Informationen
Adresse
(Zentrale)
BOSCH BKK
Kruppstr. 19
70469 Stuttgart
Geöffnet in:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Mitglieder:
176.179 (01.01.2026)
Versicherte:
229161 (01.01.2026)
Mitarbeiter:
420
(Stand 01.01.2026)
Geschäftsstellen:
18
Vorstand:
Frieder Spieth
Betriebsnummer:
OST 01073497
WEST 67572593
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
satzungen-bosch-bkk-2025.pdf
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
BOSCH BKK Stellenangebote
Testnoten
1,9 Großer Krankenkassentest
2,0 Azubi Krankenkassentest
2,5 Für Familien
2,2 Leistungen im Test
2,0 Großer Krankenkassentest
2,4 Für Schwangere & junge Eltern
1,9 Selbständige Krankenkassentest
1,9 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Bosch BKK App

Die neue Bosch BKK-App bietet Alltagshilfe in den Bereichen Gesundheit, Lifestyle und Service: von Gesundheits-Challenges über Notfall-Checklisten und Rezepte zur Genesung bis hin zur Beratung beim Online-Arzt. Und natürlich viele Services für Ihre Krankenkassen-Angelegenheiten – rund um die Uhr, wo immer Sie sind.

Happy Mama Budget - für Familien und Schwangere

Mit unserem neuen „Happy Mama Budget“ können unsere Versicherten bald selbst entscheiden, welche Extra-Leistungen sie in der Schwangerschaft in Anspruch nehmen möchten. Das können zusätzliche Untersuchungen wie ein Toxoplasmose-Screening sein, vom Arzt verordnete Eisenpräparate, eine einmalige professionelle Zahnreinigung oder ein Entspannungskurs.

Näheres finden Sie hier: https://www.bosch-bkk.de/media/bkk_medien/20_leistungen/20_mehrleistungen/familienleistungen/One-Pager_Familienleistungen_20210205.pdf

Online Arzt

Sie hätten gerne einen ärztlichen Rat, scheuen aber lange Wartezeiten in der Praxis? Oder Sie sind umgezogen und hatten noch keine Zeit, sich einen neuen Hausarzt zu suchen? Für solche Fälle bieten wir Ihnen jetzt zusammen mit unserem Partner Teleclinic eine praktische Alternative: den „Online-Arzt“. Dabei können Sie per Videogespräch einen Arzt konsultieren, und zwar rund um die Uhr, sieben Tage die Woche.

Je nachdem worum es geht, erhalten Sie innerhalb von 30 Minuten oder zu Ihrem Wunschtermin einen Rückruf eines Facharztes. Er berät Sie und kann bei Bedarf ein Privatrezept und bei ärztlicher Notwendigkeit eine Krankschreibung ausstellen.

Wichtig zu wissen: Alle Teleclinic-Ärzte haben eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung, so dass sie genauso qualifiziert sind wie niedergelassene Ärzte.

Online Fitness Kurse

In unserer Kursdatenbank finden Sie Online-Gesundheitskurse zu den Themen Stressbewältigung und Entspannung, Bewegung, Ernährung, Nichtrauchen und Alkoholkonsum.

Näheres finden Sie hier: https://www.bosch-bkk.de/de/bkk/online_geschaeftsstelle/digitale_angebote/digitales.html

Wir erstatten Ihnen 100 Prozent der Kursgebühren, bis maximal 80 Euro pro Kurs – und das zwei Mal im Jahr. Wenn Sie den Kurs erfolgreich absolviert haben, können Sie einfach Ihre Teilnahmebescheinigung und Quittung zur Erstattung bei uns einreichen.

Betriebliche Gesundheitsfoerderung

Die Bosch BKK unterstützt betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielfältigen Leistungen und Programmen bei Bosch. Diese Angebote können auch auf speziell auf die Belange anderer Arbeitgeber angepasst werden.

  • Beratung von Betrieben und Beschäftigen
  • Konzepte, Analysen, Aktionen
  • Individuelle Trainingsprogramme am Arbeitsplatz
  • Präventionsprogramm für Auszubildende
  • Zusammenarbeit mit betrieblichen Stellen, wie z. B. Werkärzten, Werkvepflegung und dem Betriebssport

 

Bonusmodell "G-win"

In unseren Bonusprogrammen belohnen wir gesundheitsbewusstes Verhalten. Dabei kann die ganze Familie punkten. Bei „G-win Sport“ erhalten Erwachsene bis zu 90 Euro, Kinder bis zu 60 Euro jährlich. Für Schwangere gibt es unser neues Programm „G-win Mama“. Zusätzlich belohnen wir die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen.

Disease Management Programme (DMP)

Behandlungsprogramme für bestimmte chronische Erkrankungen.

Erinnerung an Vorsorgeuntersuchungen

Als Service erinnert die Bosch BKK diejenigen, die die entsprechende Altersgrenze erreicht haben, per Brief an die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen.

Haeusliche Krankenpflege

Die Bosch BKK bezahlt die häusliche Krankenpflege, wenn nicht im Krankenhaus behandelt werden kann oder häusliche Krankenpflege einen Krankenhausaufenthalt vermeidet oder verkürzt.

Darüber hinaus bezahlt sie die häusliche Krankenpflege auch dann, wenn der Arzt regelmäßig Hausbesuche macht und eine Krankenpflege erforderlich ist. Dazu gehört: Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, falls diese sonst niemand leisten kann.

Hausarztprogramm mit Bonus

Gemeinsam mit Ärztenetzen und Kliniken in verschiedenen Regionen haben wir in den vergangenen Jahren Hausarztprogramme aufgebaut und weiterentwickelt. Sie bieten Haus- und Fachärzten die Möglichkeit, sich länger, intensiver und besser um unsere Versicherten zu kümmern. Sie als Patient profitieren von einer verbesserten Versorgung. Alle Teilnehmer belohnen wir zusätzlich mit einem Bonus von 40 Euro jährlich.

Homoeopathie

Alternative Heilungsmethoden erfreuen sich großer Beliebtheit. Dazu gehört auch die Homöopatie. Versicherte der Bosch BKK können einen zugelassenen Arzt mit der Zusatzausbildung Homöopathie aufsuchen. Die Bosch BKK übernimmt die Anamnesekosten:

  • Erstanamnese 80 Euro (bei Kindern bis 14 Jahre: 32 Euro).
  • Folgeanamnese 31 Euro.
Impfungen

Die Bosch BKK übernimmt alle empfohlenen Schutzimpfungen in voller Höhe sowie die Kosten für Impfungen gegen Rotaviren, Grippe, FSME und Hepatitis A und B in Höhe der Vertragssätze.

Zusätzlich erstettet die Bosch BKK die Kosten für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden. Bei einer entsprechenden Empfehlung gilt dies für die folgenden Schutzimpfungen:
  • Cholera
  • FSME
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Japanische Enzephalitis
  • Meningokokken-Meningitis
  • Poliomyelitis
  • Tollwut
  • Typhus
  • Malariaprophylaxe
 
Praeventionskurse

Entspannung, Ernährung, Bewegung: Sie können selbst viel für Ihre Gesundheit tun. Wir unterstützen Sie dabei.

  • Die Bosch BKK übernimmt die Kosten für 2 Gesundheitskurse pro Jahr zu 100 %, bis zu 80 EUR je Kurs.
  • In der Online-Datenbank „easy!“ finden Sie qualitätsgeprüfte Präventionsangebote in Ihrer Nähe: www.Bosch-BKK.de/easy
Mehr Pluspunkte für Familien

Neben Vorsorgeprogrammen zur Schwangerschaft und unseren Erinnerungsschreiben für die Vorsorgeuntersuchungen Ihrer Kinder können sich Schwangere und junge Familien jetzt über noch mehr Leistungen freuen. Zum Beispiel übernehmen wir bei Geburtsvorbereitungskursen die Kosten für Ihren bei uns versicherten Partner, honorieren die 24 Stunden-Rufbereitschaft der Hebamme und ermöglichen bei Kindern unter 8 Jahre die Mitaufnahme der Eltern ins Krankenhaus.

Online-Kundenportal "Mein Bosch-BKK"

Das Online-Kundenportal https://meine.bosch-bkk.de ist die Bosch BKK-Geschäftsstelle im Internet. Sie steht rund um die Uhr für Sie zur Verfügung und ermöglicht es Ihnen viele Krankenkassenangelegenheiten direkt bequem von Zuhause oder von unterwegs zu erledigen. Dabei werden die Funktionen, die das Online-Kundenportal bietet, ständig erweitert – es lohnt sich also regelmäßig reinzuschauen.

 

Wie und warum registrieren?
Registrieren können sich alle Personen, die bei der Bosch BKK versichert sind. Um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten, schicken wir Ihnen Ihr persönliches Passwort einige Tage nach der Registrierung per Post zu. Erst nach der Registrierung können Sie sich einloggen und alle Vorteile des Online-Kundenportals nutzen. Sobald Sie eingeloggt sind, können Sie natürlich auch Ihr Passwort wie gewünscht ändern.

 

Was erwartet Sie?
Sie sind nicht sicher, ob Sie sich für das Online-Kundenportal „Meine Bosch BKK“ registrieren sollen? Lassen Sie sich von den Vorteilen überzeugen.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Jederzeit und von überall nutzbar, 24 Stunden 7 Tage die Woche und alles ohne Papierkram
  • Sie können Bescheinigungen (wie Mitgliedschaftsbescheinigung oder den Auslandskrankenschein) einfach direkt downloaden
  • Sie können Krankenscheine einfach und bequem im Portal hochladen
  • Ändern Sie Ihre persönlichen Daten wie Ihre Adresse, Bankdaten, Handynummer, etc. einfach selbst
  • Füllen Sie viele Anträge gleich online aus

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "BOSCH BKK" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
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