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Wahltarife der BOSCH BKK

Selbstbehalt

Was heißt "Selbstbehalt-Tarif"?
Das Prinzip des Selbstbehalts ist seit langem aus der Kfz-Versicherung bekannt: Für die Bereitschaft, im Schadensfall einen gewissen Eigenanteil der Reparaturkosten zu tragen, erhält der Versicherte eine Sonderprämie, wenn keine oder nur wenige Kosten verursacht werden.

Diese Möglichkeit bietet Dir die Bosch BKK in der Krankenversicherung. Mitglieder, die am Wahltarif "Option S" teilnehmen, können eine Prämie erhalten, falls sie im Laufe eines Jahres bestimmte Leistungen zu Lasten der Krankenkasse nicht in Anspruch genommen haben. 50 Prozent der möglichen Jahresprämie erhalten sie unmittelbar nach dem Beitritt als Vorauszahlung.

Wer kann mitmachen?
Den Wahltarif "Option S" kann jedes Mitglied wählen, es sei denn, seine Beiträge werden vollständig von Dritten (beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit) getragen. Die Wahl der Tarif-Stufe richtet sich nach dem Jahreseinkommen.

Der Entscheidung sollte eine realistische Einschätzung der gesundheitlichen Situation vorangehen. Mit der Wahl ist eine dreijährige Bindung an den Tarif und die Bosch BKK verbunden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur in besonderen Härtefällen.

Näheres findest Du hier: https://www.bosch-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/option-s.html

Wahltarif „Option K“

Für Selbstständige bietet der Wahltarif „Option K“ eine Absicherung von Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Künstler und Publizisten sichern sich durch eine Teilnahme am Tarif „Option K“ im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld für die Zeit vom 15. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.