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BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

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Die Krankenkasse "BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER" über sich

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist die Krankenversicherung von Menschen für Menschen: Sie versichert die Gesundheit und Krankheit von Menschen und berät sie in allen Lebenslagen. Rund um die Uhr ist sie für Sie da und unterstützt Sie bei Ihren Anliegen. Ganz individuell. Mit Kompetenz und hoher Einsatzbereitschaft engagiert sie sich für Ihre Bedürfnisse. Kundenorientierung wird groß geschrieben: Exzellenter Service und unbürokratisches Handeln sind zwei ihrer Stärken. Sie sorgt für ihre Versicherten mit maßgeschneiderten Gesundheitsleistungen.

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Informationen
Adresse
(Zentrale)
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Winterstraße 49
33649 Bielefeld
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
126601 (31.07.2026)
Versicherte:
163998 (31.07.2026)
Geschäftsstellen:
5
Vorstand:
Kai Anders
Betriebsnummer:
OST 01011777
WEST 31323802
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
satzungen-bkk-gildemeister-seidensticker-2025.pdf
Geschäftsbericht:
geschaeftsberichte-bkk-gildemeister-seidensticker-2025.pdf
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Stellenangebote
Testnoten
1,9 Großer Krankenkassentest
2,0 Azubi Krankenkassentest
2,2 Für Familien
2,3 Leistungen im Test
2,5 Großer Krankenkassentest
2,2 Für Schwangere & junge Eltern
2,0 Selbständige Krankenkassentest
2,1 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

HPV Impfung bis 26 Jahre

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt die HPV Impfung für Frauen und Männer ab 18 Jahren bis zum 26. Lebensjahr zu 100 % bis zu einer Höhe von 250 Euro.

120 Euro für Osteopathie

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich je Kalenderjahr und Versicherten mit bis zu 120 Euro an den Kosten der osteopathischen Behandlung (drei Sitzungen zu je maximal 40 Euro)


Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt eine Bescheinigung ausstellt, die eine osteopathische Behandlung empfiehlt. Um eine hohe Behandlungsqualität zu sichern, muss die Behandlung ferner von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass dieser Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein muss oder eine erfolgreich absolvierte osteopathische Ausbildung nachweist, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.

Die Rechnung des Osteopathen ist zunächst selbst zu bezahlen und dann zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER einzureichen. Diese überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von das Konto.

250 Euro für Schwangerschaftsvorsorge

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER hat ein besonderes Angebot zur Schwangerschaftsvorsorge: Das 250 Euro Vorteilspaket. Damit genießen werdende Mütter einen besonderen Schutz - und das über den gesetzlich festgelegten Rahmen hinaus.

  • Toxoplasmosetest
  • Serologische Untersuchungen auf Infektionen
  • Triple-Test
  • Feststellung von Antikörpern gegen Ringelröteln
    und Windpocken
  • Zytomegalie-Test
  • Hebammenrufbereitschaft
  • Geburtsvorbereitungskurs für den bei uns versicherten Partner
  • verordnete, apothekenpflichtige Mineralstoffe

 

 

250 Euro Vorteils-Paket für Impfungen inklusive Malariaprophylaxe

Eine Reise ins Ausland ist ein aufregendes Erlebnis. Doch bei aller Vorfreude sollten man sich auch informieren, ob für das Reiseland zusätzliche Impfungen empfohlen werden. Denn mit nur einem kleinen Piks schützen man sich vor lebensgefährlichen Krankheiten. Standardimpfungen wie beispielsweise Tetanus und Diphtherie werden direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet. Für zusätzliche Reiseschutzimpfungen steht das 250 Euro Vorteils-Paket zur Verfügung. Ebenfalls werden die Kosten für die Malariaprophylaxe übernommen.

300 Euro im Bonusprogramm mit ganz persönlichen Gesundheitskonto

Sie leben bereits gesund oder haben es vor? Dann profitieren Sie von unserem Bonusprogramm. Steigern Sie Ihre Lebensqualität durch Fitness und Vorsorge – je nach Anzahl der Aktivitäten mit einem Bonus von bis zu 150 Euro in bar oder bis zu 300 Euro pro Jahr auf Ihrem Gesundheitskonto.

Das Guthaben des Gesundheitskontos steht für Vorsorge- oder Gesundheitsleistungen zur Verfügung. Ob für Fitnessstudio, Aktivurlaub, Babyschwimmen oder eine neue Brille entscheiden die Versicherten allein.

50 Euro für Alternative Arzneimittel und Naturarzneimittel

Alternative Arzneimittel unterstützen den Körper dabei, schneller wieder gesund zu werden. Über den gesetzlichen Rahmen hinaus erstattet die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER allen Kunden als besondere Extraleistung die Kosten für alternative Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro pro Versichertem und Kalenderjahr.
Voraussetzung ist, dass diese Arzneimittel von dem Arzt auf einem Privatrezept, bzw. grünem Rezept verordnet werden.

200 Euro für Aktivurlaube

Einmal im Jahr bekommt man bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER einen Zuschuss von bis zu 200 Euro zu einem ganz individuellen Gesundheitstrip. Zur Wahl stehen über 120 Gesundheitsprogramme aus den Bereichen Bewegung, Entspannung oder Ernährung in über 60 ausgewählten Kurorten (Aktivwoche oder für die Teilnahme am fitforwell-Programm).

Alternative Heilmethoden

Das Angebot von alternativen oder ergänzenden (komplementären) Therapieverfahren abseits der Schulmedizin ist in den letzten Jahren immer größer geworden. Gerade bei leichteren Erkrankungen oder bei chronischen Krankheiten vertrauen viele Menschen auf alternative Methoden, da diese allgemein als besser verträglich gelten und mit weniger Nebenwirkungen verbunden sind.

Als ganzheitlich denkende Krankenkasse unterstützt die BKK neben den klassischen Behandlungsformen auch anerkannte alternative Heilmethoden der besonderen Therapierichtung. Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist zum Beispiel die Homöopathie inklusive. Bundesweit übernimmt sie die Kosten für homöopathische Behandlungen bei besonders qualifizierten Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie. Bei den teilnehmenden Ärzten wird die Leistung direkt mit der Krankenversichertenkarte abgerechnet. Auch übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER schon seit Jahren die Kosten für ausgewählte Akupunkturbehandlungen.

Die Versicherten der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bekommen zusätzlich Kosten für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie sowie für Osteopathie erstattet.

100 % MEHR-Erwarten

Für eine Vielzahl unspektakulär erscheinender, aber im Alltag sehr wichtiger Leistungen übernehmen wir die Kosten über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinaus. So zum Beispiel für eine Haushaltshilfe bei Krankheit der haushaltsführenden Person.

200 Euro BABY BONUS

So geht es:

1. Sie melden Ihr Baby mit der Geburt bei der BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER an. (Antrag auf Familienversicherung)

2. Sie besuchen mit Ihrem Baby die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 und lassen die im ersten Lebensjahr vorgesehenen Schutzimpfungen durchführen.

Sie selbst haben erfolgreich die Schwangerschaftsvorsorge absolviert oder an der Rückbildungsgymnastik teilgenommen. Reichen Sie uns einfach Kopien vom gelben Vorsorgeheft, vom Impfausweis, vom Mutterpass oder eine Teilnahmebescheinigung ein.

3. Wir überweisen Ihnen 100 Euro BABY BONUS auf Ihr Bankkonto (Voraussetzung ist, dass Sie und Ihr Baby während dieser Zeit bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER versichert sind). Sie können den Bonus auch auf 200 Euro verdoppeln, wenn Sie an unserem Bonusprogramm teilnehmen und ihn über das Gesundheitskonto abrechnen.

Wenn das Neugeborene bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER familienversichert wird, erhält Ihr Baby zur Begrüßung den exklusiv entwickelten Babyschlafsack. Für die gesunde Entwicklung in den ersten Lebensjahren werden Sie und Ihr Kind von unserem MINIKIT Programm mit vielen Tipps und Infos begleitet. Und zum 1. Geburtstag bekommt Ihr Kind ein kleines Geschenk.

250 Euro Vorteilspaket für Sportler

Alle, die sportlich durchstarten möchten, haben die Möglichkeit, alle zwei Jahre an einer sportmedizinischen Untersuchung teilzunehmen. Diese Untersuchung hilft, gesundheitliche Risiken zu vermindern oder zu vermeiden und ermöglicht Ihnen ein auf Ihre Fitness abgestimmtes Sportprogramm. Wird die Untersuchung von einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin durchgeführt, erstattet die BKK die Kosten im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Pakets. Als Leistungssportler oder bei bestehenden Risikofaktoren (z. B. Herzkrankheiten, Übergewicht oder Gelenkbeschwerden) können Sie eine erweiterte Untersuchung in Anspruch nehmen. Auch die Kosten werden übernommen.

Sie treiben regelmäßig Sport und möchten trotz Ihrer Sehschwäche den Durchblick behalten? Alltagsbrillen sind nicht immer für sportliche Belastungen geeignet. Beim Sport darf die Brille nicht drücken, verrutschen oder beschlagen. Diesen hohen Ansprüchen kann eine passende Sportbrille gerecht werden. Im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Paket beteiligt sich die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER einmalig mit 100 Euro an einer augenärztlich verordneten Sportbrille.

Ein Kinesio-Tape ist eine Art hochelastisches Pflaster aus Stoff, das an der entsprechenden Körperstelle von einem Physiotherapeuten angebracht wird. Trotz der Schmerzentlastung bleibt die Beweglichkeit der Muskulatur enthalten, wodurch der Heilungsprozess unterstützt wird. Mit Hilfe von kinesiologischen Tapes können bei Verletzungen oder Entzündungen von Muskeln, Bändern oder Gelenken die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert werden. Richtig angelegt kann das Kinesio-Tape das geschädigte Körperteil stützen, entlasten und Schmerzen lindern. Die BKK erstattet Kinesio-Tapes mit bis zu 30 Euro pro Jahr im Rahmen des persönlichen 250 Euro Vorteils-Paket.

 

250 Euro Vorteils-Paket für zusätzliche Vorsorge

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bietet maximale Flexibilität für das persönliche Wohlbefinden und die Gesundheit. Die attraktiven Gesundheitsleistungen können kombiniert werden, wie es jedem passt – jedes Jahr neu.

Bei der BKK Gildemeister Seidensticker können alle, die einen Gesundheits-Check-up oder eine Krebsvorsorge in Anspruch nehmen möchten und dafür nicht das notwendige Alter erreicht haben, diese Untersuchungen in Anspruch nehmen.

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Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
Zahlen & Fakten
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