Bonusprogramme der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Bonusmodelle für Erwachsene
Bonusprogramm 2019
Wer aktiv etwas für seine Gesundheit tut, wird von der BKK Gildemeister Seidensticker mit einem Bonus von bis zu 150 Euro in bar oder einem Gesundheitskonto-Guthaben von bis zu 200 Euro belohnt. Letzteres kann zur Finanzierung von Zusatzleistungen genutzt werden, die normalerweise nicht von der Kasse erstattet werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der Kasse ab einem Alter von 15 Jahren. Die anrechenbaren Maßnahmen des Bonusprogramms sind in zwei Kategorien unterteilt: Bereich „Früherkennung und Vorsorge“
- Jugenduntersuchung J2
- Zahnvorsorge oder professionelle Zahnreinigung
- Mutterschaftsvorsorge
- Gesundheits-Check-up
- Rückbildungsgymnastik
- Darmkrebsvorsorge
- Hautkrebsvorsorge
- Vollständiger Impfschutz
- Krebsfrüherkennung oder Brustkrebsfrüherkennung
Bereich „Sport und Gesundheit“
- Online-Gesundheitskurs (eCoach)
- Mitgliedschaft im Fitnessstudio
- Sport- oder Schwimmabzeichen
- Gesundheitskurs oder BKK Aktivwoche
- Betriebs- oder Hochschulsport
- Mitgliedschaft im Sportverein oder Teilnahme einer Sportveranstaltung
Die Höhe des Bonus richtet sich nach der Anzahl der innerhalb eines Kalenderjahres nachgewiesenen Maßnahmen:
- Stufe 1: 30 Euro bar/50 Euro Konto = 3 Maßnahmen, davon mind. 1 aus dem Bereich „Früherkennung und Vorsorge“
- Stufe 2: 60 Euro bar/80 Euro Konto = 5 Maßnahmen, davon mind. 1 aus dem Bereich „Früherkennung und Vorsorge“ und 1 aus dem Bereich „Sport und Gesundheit“
- Stufe 3: 80 Euro bar/100 Euro Konto = 7 Maßnahmen, davon mind. 1 aus dem Bereich „Früherkennung und Vorsorge“ und 1 aus dem Bereich „Sport und Gesundheit“
- Stufe 4: 100 Euro/150 Euro Konto = 9 Maßnahmen, davon mind. 1 aus dem Bereich „Früherkennung und Vorsorge“ und 1 aus dem Bereich „Sport und Gesundheit“
- Stufe 5: 150 Euro/200 Euro Konto =11 Maßnahmen, unabhängig vom Bereich
Der Nachweis der absolvierten Maßnahmen erfolgt auf dem Bonusplan des Versicherten. In diesem wird zudem vermerkt, ob der Bonus als Barzahlung oder als Guthaben auf dem Gesundheitskonto des Versicherten ausgezahlt werden soll. Der ausgefüllte Bonusplan muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres an die Kasse gesendet werden.
Der Nachweis der absolvierten Maßnahmen erfolgt auf dem Bonusplan des Versicherten. In diesem wird zudem vermerkt, ob der Bonus als Barzahlung oder als Guthaben auf dem Gesundheitskonto des Versicherten ausgezahlt werden soll. Der ausgefüllte Bonusplan muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres an die Kasse gesendet werden.
Bonusmodelle für Kinder
- Kinderuntersuchung U7 bis U9
- Vorsorgeuntersuchung U10 und U11
- Jugenduntersuchung J1
- Zahnvorsorge
- Zahnversiegelung
- Gesundheitskurs
- Vollständiger Impfschutz
- Sport- oder Schwimmabzeichen
- Mitgliedschaft im Sportverein
- Eltern-Kind-Maßnahme