BKK Pfalz
Die Krankenkasse "BKK Pfalz" über sich
BKK Pfalz – Die freundliche Familienkasse für ganz Deutschland. Die BKK Pfalz ist seit 1923 mit erstklassigem Kundenservice, vielen Mehrleistungen und tollen Angeboten für ihre Versicherten da. Die Highlights der BKK Pfalz sind unter anderem:
- Jährlich bis zu 300 Euro für Präventionskurse
- Gesundheitsbonus: Für jede Maßnahme bar 20 Euro kassieren, schon ab der ersten Maßnahme - auch für mitversicherte Angehörige
- Jährlich bis zu 150 Euro für AktivPLUS-Gesundheitsreisen - auch für mitversicherte Angehörige
- Jährlich 50 Euro Zuschuss für eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt Ihrer Wahl
- Großzügige Impfkostenübernahme
- Doc Around The Clock – 24 h Medizinberatung rund um die Uhr
- Arzttermin-Service
- digitale Hebammenberatung täglich von 7 bis 22 Uhr
... und vieles mehr!
Zur BKK Pfalz wechseln
Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
BKK Pfalz
Lichtenbergerstr. 16
67059 Ludwigshafen
Lichtenbergerstr. 16
67059 Ludwigshafen
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
109.000 (01.01.2026)
Versicherte:
141000 (01.01.2026)
Geschäftsstellen:
1
Vorstand:
Andreas Lenz, (Stellv. Hans-Walter Schneider)
Betriebsnummer:
OST 07251093
WEST 52598579
WEST 52598579
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Erstattung von Reiseschutz-Impfungen
Als besonderen Service übernimmt die BKK Pfalz bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Das gilt auch für Impfungen für Ihre private Urlaubsreise, wenn diese vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Reiseland empfohlen werden.
Osteopathie
Die BKK Pfalz beteiligt sich an den Kosten für ärztlich verordnete osteopathische Behandlungen. Der Zuschuss in Höhe von 40 Euro je Behandlung ist auf 3 Behandlungen im Jahr beschränkt. Der Höchstzuschuss je Kalenderahr beträgt 120 Euro.
BKK Pfalz Gesundheitsbonus
Die BKK Pfalz belohnt Ihren gesunden Lebensstil.Sie gehen regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen? Und sind Mitglied im Sportverein oder Fitnessstudio? Dann profitieren Sie von unseren attraktiven Bonusprogrammen "GesundWachsen" für Kinder und Jugendliche sowie "GesundBleiben" für Erwachsene.
Wir belohnen jede nachgewiesene, regelmäßige Vorsorgemaßnahme mit einer Prämie von jeweils 20€. Auszahlung schon ab der ersten Maßnahme.
Auch Impfungen werden bezuschusst, wenn diese von der STIKO empfohlen sind.
Profitieren Sie uns Ihre Familie also gleich von dem exklusiven Angebot.
Präventionskurse
Sie haben die Möglichkeit, jährlich bis zu 2 Kurse (z. B. Rückenschule und Ernährungsberatung) zu besuchen. Je Kurs übernimmt die BKK Pfalz 90% der Kosten, bis jeweils max. 150 EUR.
AktivPLUS-Gesundheitsreisen
Die BKK Pfalz bezuschusst AktivPLUS-Gesundheitsreisen mit bis zu 150 EUR — auch für mitversicherte Angehörige. Dieser Zuschuss wird vom Reisepreis gleich abgezogen; das heißt, Sie zahlen effektiv nur Ihren Eigenanteil.
Professionelle Zahnreinigung: 50 Euro Zuschuss
jedes Jahr gibt es 50 Euro Zuschuss für eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt Ihres Vertrauens.
FamilyPLUS Angebot
Mit dem FamilyPLUS Angebot begleitet die BKK Pfalz Sie von der Schwangerschaft bis zur Geburt und sorgt für die Gesundheit Ihrer Kinder. Dazu zählt z.B. HalloBaby und BabyCare für die gesunde Schwangerschaft oder das gezielte Behandlungsprogramm für übergewichtige Kinder „Gewichts-Coaching PLUS“. Außerdem gibt es die digitale Hebammenberatung "Kinderheldin", den E-Coach "Kindergesundheit" und den FamilyPLUS Gesundheits- und Vorsorgemanager. Mit "BKK Kinderwunsch" erhalten Sie Leistungen weit über die Regelversorgung hinaus, bei teilnehmenden reproduktionsmedizinischen Zentren.
Homöopathie
Auf Vorlage der Versichertenkarte und ohne Zuzahlungen erhalten Sie bei der BKK Pfalz die homöopathische Erst- und Folgeanamnese, die homöopathische Analyse, Arzneiauswahl und die homöopathische Beratung. Dabei haben Sie die freie Wahl unter allen homöopathischen Ärzten, die dem Vertrag beigetreten sind.
Zahnersatz zuzahlungsfrei
Durch die Kooperation der BKK Pfalz mit ausgewählten Zahnarztpraxen und der IMEX Dental und Technik GmbH gibt es die Möglichkeit, dass der Eigenanteil für zahnärztliche Behandlungen komplett entfällt.
Doc Around The Clock
24 Stunden Arzneimittel und Medizinberatung wird angeboten.
Arztterminservice
Hilfen bei der Arztsuche oder der Terminabsprache mit einem Arzt der gewünschten Fachrichtung werden angeboten.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
|
Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
|
Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
|
Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro