Hauptregion der Seite anspringen
Logo krankenkasseninfo.de
  • Krankenkassen
    • Zusatzbeitrag 2026
    • günstigste Krankenkasse 2026
    • Geschäftsstellensuche
    • Informationen
  • Test
  • Krankenkassenvergleich
  • Rechner
  • Wechsel
    • Krankenkassenwechsel
    • Krankenkasse kündigen
    • Wechsel von GKV zur PKV
    • Wechsel von PKV zur GKV
    • Musterkündigung
  • Ratgeber
    • Nachrichten
    • Magazin
    • Pressemitteilungen
    • Interviews
    • Leserfragen
    • GKV-Reform
Jetzt vergleichen
  • Krankenkassen
  • bkk melitta hmr
Logo bkk melitta hmr
Infos anfordern
Onlineantrag
Antrag (PDF)
Ergebnis der bkk melitta hmr im aktuellen Krankenkassentest
Übersicht
Zusatzbeitrag
Leistungen
Bonusprogramme
Wahltarife
Geschäftsstellen
Krankenkassentest

bkk melitta hmr

Logo bkk melitta hmr
bkk melitta hmr
Antrag (PDF)
Infos anfordern
Onlineantrag

Die Krankenkasse "bkk melitta hmr" über sich

Sie möchten mehr? -Dann sind Sie bei uns goldrichtig. Persönliches Profil, Kundenservice und Erreichbarkeit -ohne Callcenter- werden bei uns großgeschrieben. TOP-Zusatzleistungen, attraktive Wahltarife und umfassende Gesundheitsangebote erwarten Sie bei uns. Interesse? - Dann fordern Sie doch einfach Ihr persönliches Info-Paket bei uns an und lassen Sie sich begeistern... Wir sind für Sie da!

Zur bkk melitta hmr wechseln
Ohne Kündigung bequem und sicher die Krankenkasse wechseln. Ihr Antrag genügt: als PDF zum Download oder Sie benutzen unser Onlineformular
Informationen
Adresse
(Zentrale)
bkk melitta hmr
Marienstr. 122
32425 Minden
Geöffnet in:
Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Bremen
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Mitglieder:
63.068 (31.01.2026)
Versicherte:
80762 (31.01.2026)
Mitarbeiter:
ca. 200
(Stand 13.03.2026)
Geschäftsstellen:
6
Vorstand:
Thomas Sielemann
Betriebsnummer:
OST 36916935
WEST 36916935
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
satzungen-bkk-melitta-hmr-2025.pdf
Geschäftsbericht:
geschaeftsberichte-bkk-melitta-plus-2019.pdf
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
bkk melitta hmr Stellenangebote
Testnoten
1,7 Großer Krankenkassentest
2,3 Azubi Krankenkassentest
2,0 Für Familien
1,9 Leistungen im Test
1,9 Großer Krankenkassentest
2,3 Für Schwangere & junge Eltern
2,0 Selbständige Krankenkassentest
2,2 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Facharzt-Terminservice
Facharzt-Terminservice

In Zeiten der Krankheit und bei gesundheitlichen Problemen eine adäquate Behandlung zu erfahren, dürfen Sie als Patient von einem leistungsfähigen Gesundheitssystem erwarten. Bei der Suche nach einem geeigneten Facharzt unterstützt Sie ab sofort unser Service zum Terminmanagement. Wir übernehmen für Sie die Recherche von geeigneten Praxen und kontaktieren diese zu einer Terminvereinbarung.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Bequem
    Wir sind unabhängig von Praxisöffnungszeiten für Sie da - per Telefon oder online.
  • Zeitsparend
    Wir entlasten Sie bei der Suche nach geeigneten Facharztpraxen und bei der Buchung passender Termine.
  • Individuell
    Wir berücksichtigen nach Möglichkeit Ihre speziellen Wünsche und Vorgaben.
  • Gut geplant
    Wir erinnern Sie - wenn Sie es wünschen - rechtzeitig an Ihren Facharztbesuch.
  • Kompetent
    Unser Service wird von geschulten Fachpersonal durchgeführt und nutzt umfassende Datenbanken und Ärzteverzeichnisse.

Professionelle Zahnreinigung

Unser Plus: bis zu 70 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten

 

BonusProgramm

Werden Sie aktiv und lassen sich von uns durch das Bonus-Programm belohnen. Sie gehen regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung? Sie treiben aktiv Sport? Sie leben gesund? Wenn Sie sich angesprochen fühlen, dann ist unser Bonus-Programm genau das Richtige für Sie. Zeigen Sie uns welche Aktivitäten Sie durchführen und lassen Sie sich mit einer Geldprämie belohnen.

Einfach Bonuskarte anfordern und mitmachen! Oder nutzen Sie die digitale Variante über unsere Online-Geschäftsstelle .

Unser Plus: Ein Zehner für Ihre Gesundheit. Schon ab der ersten Maßnahme bekommen Sie von uns bereits 10 Euro und können das ganze Jahr über weiter sammeln. Entweder für die eigene Gesundheit oder die ganze Familie.

Alternative Arzneimittel

Unser Plus: Kostenübernahme von apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie zu 100 % bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro je Kalenderjahr und Versicherten unter folgenden Voraussetzungen:

  • Vorlage des Originalrezeptes (Privatrezept bzw. grünes Rezept)  von einem Arzt und
  • Originalrechnung oder Quittung der Apotheke
Osteopathische Behandlung

Wir erstatten bis zu 100 % des Rechnungsbetrages, maximal 60 Euro je Sitzung für höchstens fünf Sitzungen durch einen qualifizierten Osteopathen pro Kalenderjahr und Versicherten.

Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen qualifizierten Leistungserbringer (Arzt, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker) mit einer mehrjährigen, erfolgreich absolvierten osteopathischen Ausbildung erbracht wird.

Schutzimpfungen

Unser Plus: Maximal 250 Euro für alle Impfkosten inkl. des ärztlichen Honorars pro Kalenderjahr und Versicherten.* 

Die gesetzliche Zuzahlung für Medikamente ist von Ihnen selbst zu übernehmen. Diese beträgt pro Impfstoff 10 % des Rechnungsbetrages, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.

Nach der Impfung erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Privatrechnung, die Sie bitte zunächst begleichen. Anschließend reichen Sie die Rechnung und die von der Apotheke quittierte Verordnung im Original zur Kostenerstattung bei uns ein. Den erstattungsfähigen Betrag überweisen wir dann direkt auf Ihr Konto.

Für folgende Impfungen können wir die Kosten übernehmen:

  • Influenza für Versicherte ohne Altersgrenze, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht
  • Hepatitis A und B
  • Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte im Alter von 18 bis 26 Jahren
  • FSME
  • Meningokokken
  • Gelbfieber
  • Typhus
  • Rotaviren
  • Tollwut
  • Cholera
  • Japanische Enzephalitis
  • Kosten für Tabletten zur Vorbeugung (prophylaxe) von Malaria

*Ausnahmen:

- Impfungen werden vom öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt
- der Arbeitgeber ist im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zuständig

Gesundheitsberatung - exklusiv für unsere Versicherten

Gesundheitstelefon: 0800 9759-100*

Das Gesundheitstelefon erreichen Sie rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr unter der kostenfreien Telefonnummer. Wir sind nicht nur jederzeit persönlich für Sie da, sondern bei allen medizinischen Fragen, die sich im Alltag ergeben, ein verlässlicher Ratgeber. Auch aus dem Ausland unter der Tel.: +49 571 93409-1111.

 

Unsere Experten stehen Ihnen beispielsweise bei folgenden Themen zur Seite:

  • Gesundheitliche und medizinische Fragestellungen (z.B.: akute Erkrankungen Ihres Kindes, Fieber, Erbrechen, Durchfall, Ausschlag, Verbrennungen, Zahnschmerzen uvm.)
  • Diagnose- und Therapiemöglichkeiten bei bestehenden Erkrankungen
  • Gesundheitsprävention
  • Vorbereitung auf ein Arztgespräch
  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
  • Ärztliche Befunde
  • Reise- und Tropenmedizin (Länderinformationen, Benennung deutschsprachiger Ärzte im Ausland, Reisen mit chronischen Erkrankungen, Impfberatung vor Reiseantritt)
  • Gesunde Lebensführung
  • Aktuellen medizinischen Themen

 

Medizinische Videoberatung

Die medizinische Videoberatung  wird nach Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr angeboten.

Mit diesem Kommunikationskanal werden der Komfort und die Flexibilität vom Gesundheitstelefon mit den Vorteilen eines persönlichen Vor-Ort-Kontakts verknüpft. Denn die Online-Videoberatung können Sie bequem von zu Hause aus oder mobil unterwegs nutzen.

Unsere Experten stehen Ihnen beispielsweise bei folgenden Themen zur Seite:

  • Gesundheitliche und medizinische Fragestellungen (z.B.: akute Erkrankungen Ihres Kindes, Fieber, Erbrechen, Durchfall, Ausschlag, Verbrennungen, Zahnschmerzen uvm.)
  • Diagnose- und Therapiemöglichkeiten bei bestehenden Erkrankungen
  • Gesundheitsprävention
  • Vorbereitung auf ein Arztgespräch
  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
  • Ärztliche Befunde
  • Reise- und Tropenmedizin (Länderinformationen, Benennung deutschsprachiger Ärzte im Ausland, Reisen mit chronischen Erkrankungen, Impfberatung vor Reiseantritt)
  • Gesunde Lebensführung
  • Aktuellen medizinischen Themen

 

Arzneimittelberatung: 0800 9759-200*

Manche Fragen und Unsicherheiten tauchen erst nach dem Besuch beim Arzt oder nach dem Lesen des Beipackzettels auf.

  • Wie nehme ich meine Arzneimittel richtig ein?
  • Meine neuen Tabletten sehen ganz anders aus als früher: Ist denn trotzdem das Gleiche drin?
  • Was muss ich beachten, wenn ich mehrere Arzneimittel gleichzeitig einnehme?
     

Stellen Sie diese und viele weitere Fragen unseren erfahrenen Arzneimittelexperten. Sie antworten Ihnen kompetent, ausführlich und bequem am Telefon. Unser Service liefert Ihnen genau die verlässlichen Informationen aus erster Hand, die Sie brauchen – kostenlos.

Die Arzneimittelexperten erreichen Sie rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr unter der kostenfreien Telefonnummer.

 

BKK MedPlus - Behandlung für chronisch Erkrankte (DMP)

Sie leiden unter einer chronischen Krankheit? Fragen zur speziellen Behandlung beantworten Ihnen unsere DMP-Fachberaterinnen gern persönlich.

 

*Kostenfrei aus dem dt. Fest- und Mobilfunknetz

Wichtig: Die Gesundheitsberatung ersetzt nicht die ärztliche Behandlung sondern bietet den Versicherten der BKK Melitta Plus eine vertrauliche und kompetente Begleitung in allen Gesundheitsfragen.

Schwangerschafts-Mehrleistungen

Schwangerschafts-Mehrleistungen

Versicherte schwangere Frauen haben die Möglichkeit Mehrleistungen in Anspruch zu nehmen, um eine Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung ihres Kindes entgegen zu wirken und wenn ein konkreter individueller Untersuchungsanlass besteht. Folgende Leistungen zählen hierzu:

  • Toxoplasmose-Untersuchung bei erhöhtem Ansteckungsrisiko
  • Feststellung von Antikörpern gegen Ringelröteln und Windpocken
  • CVM-Antikörpertest bei besonderer Infektionsgefahr (Zytomegalie-Test)
  • B-Streptokokken-Test für Schwangere 
  • Arzneimittel während und nach der Schwangerschaft

Unser Plus: Es werden insgesamt bis zu 200 Euro pro Schwangerschaft für diese Leistungen von der BKK Melitta Plus erstattet.

 

Außerdem übernehmen wir anteilig die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft in der 37.- 42. Schwangerschaftswoche bei einer zugelassenen Hebamme. Es werden 90 % des Rechnungs-betrages, maximal 250 Euro je Schwangerschaft übernommen.

Zur Erstattung sind die Originalrechnungen einzureichen.

 

Aktivurlaub mit Gesundheitsprogramm

Genießen Sie die BKK Aktivwoche und einwöchig oder Well-Aktiv und die fi t for well-Tage ab vier Tage - Aktivurlaub mit Gesunheitsprogramm. Spezielle Angebote für Jung & Alt, Familie & Singles.

  • BKK Aktivwoche: Anrechnung als einen Vorsorgekurs. Wir übernehmen das Gesundheitsprogramm in Höhe von 200 Euro pro Erwachsenen bzw. 160 Euro pro Kind (ab Vollendung des 6. Lebensjahres).
  • Well-Aktiv: Anrechnung als einen Vorsorgekurs. Wir übernehmen ab Vollendung des 14. Lebensjahres für das Gesundheitsprogramm bis zu 200 Euro.
  • fit for well-Tage: Anrechnung als einen Vorsorgekurs. Wir übernehmen ab Vollendung des 14. Lebenjahres für das Gesundheitsprogramm 200 Euro.
Vorsorgekurse

Unser Plus: Bei regelmäßiger Teilnahme und einem qualitätsgesicherten Kurs bei einem Anbieter Ihrer Wahl erstatten wir 100 % bis zu 120 Euro pro Kurs, für max. zwei Kurse jährlich.

Erweiterte medizinische Vorsorge

Unser Plus: Es werden insgesamt bis zu 100 Euro für folgende Leistungen erstattet:

  • Jährliche Hautkrebsvorsorge bis zu 40 Euro
  • Ultraschalluntersuchung der Brust bis zu 55 Euro
  • Vaginale Ultraschalluntersuchung (bei vorliegenden Risikofaktoren) bis zu 55 Euro
  • Mammographie ab dem 40. Lebensjahr bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr bis zu 55 Euro
  • Entnahme von Untersuchungsmaterial vom Gebärmutterhals (Pap-Abstrich) inkl. Untersuchung für Versicherte ab Vollendung des 35. Lebensjahres, alle zwei Jahre bis zu 40 Euro

Gilt pro Kalenderjahr und Versicherten. Bitte zur Erstattung die Originalrechnung einreichen.

Baby-Bonus

Für Kinder, die nach dem 01.01.2022 geboren und bei der bkk melitta hmr angemeldet werden, haben Versicherte Anspruch auf einen Baby-Bonus, wenn mindestens eine der aufgelisteten Maßnahmen erfüllt ist. 

Für alle Kinder, die nach dem 01.01.2024 geboren sind entfällt die Voraussetzung, dass sie bei der bkk melitta hmr angemeldet sein müssen. 

  • Für das Kind werden die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U3 durchgeführt
  • Die Versicherte nimmt während der Schwangerschaft sämtliche im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der Mutterschaftsrichtlinie G-BA wahr
BKK-Zuschuss

Wir erstatten 50 Euro pro Kind für die Kindervorsorgeuntersuchung und 50 Euro für die Vorsorgeuntersuchung der Mutter, nach Vorlage der entsprechenden Nachweise.

  • Kindervorsorgeuntersuchung: Unsere weiblichen und ab 01.01.2025 auch unsere männlichen Versicherten haben die Möglichkeit für den Nachweis der Durchführung der Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U3 50,00 Euro zu erhalten (ein Elternteil pro Kind). 
  • Vorsorgeuntersuchung der Mutter: Unsere weiblichen Versicherten haben die Möglichkeit für vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der Mutterschaftsrichtlinie G-BA 50,00 Euro Bonus zu erhalten (Mutter pro Schwangerschaft).
Erfolgreicher Abschluss des Projekts „SprungKraft“

Minden, 12.07.2024. Wie fit sind unsere Kinder? Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt täglich 60 Minuten Bewegung. Dennoch bewegen sich mehr als 80 Prozent der Kinder nicht ausreichend. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat die bkk melitta hmr das innovative Bewegungsprojekt „SprungKraft“ in Zusammenarbeit mit „Schattenspringer“ in regionalen Kindertagesstätten ins Leben gerufen und nun erfolgreich abgeschlossen. Ziel des Projekts war es, die Bewegung, Sensomotorik und Kognition der Kinder im Kita-Alltag nachhaltig zu fördern. Dabei wurden in den Kernregionen der bkk melitta hmr insgesamt acht Kitas einbezogen.

Während des Projekts konnten pro Stunde zehn Kinder zur aktiven Bewegung animiert werden. Begleitet wurde das Projekt von zwei bis drei ErzieherInnen pro Einrichtung, die sicherstellen, dass die erlernten Bewegungsabläufe und sensomotorischen Übungen auch nach dem offiziellen Projektende im Kita-Alltag weitergeführt werden.

Kindergärten in der Region haben bereits jetzt die Möglichkeit, sich für das kommende Kita-Jahr zu bewerben. Interessierte Einrichtungen können sich unter gesundheitsmanagement@bkk-melitta.de melden.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "bkk melitta hmr" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

Bild
Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
Bild
Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
Bild
Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
Bild
Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
Bild
Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
Bild
Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
Zahlen & Fakten
  • Nachrichten
  • Rechengrößen
  • Zusatzbeiträge der Krankenkassen
  • Umlage
  • Zuzahlungen
  • Lexikon
  • Mitglieder je Krankenkasse
  • Fusionen
  • Geschäftsberichte
  • Satzungen
  • Transparenzberichte
Impressum · Haftungsausschluss · Datenschutz · Über uns · Stellenangebote

© 2026 Krankenkassennetz.de GmbH