BKK mkk
Die Krankenkasse "BKK mkk" über sich
Exklusive Leistungen, persönliche Beratung und ausgezeichneter Service – bereits 510.000 Kunden vertrauen der mkk– meine krankenkasse. Damit zählt die Krankenkasse zur den 30 größten in Deutschland. Sie ist bundesweit wählbar und an über 30 Standorten vertreten.
Die mkk– meine krankenkasse kennt die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden und entwickelt maßgeschneiderte Angebote in jeder Lebensphase. Sie profitieren vom Gesundheitskonto der mkk– meine krankenkasse mit bis zu 1.500 Euro pro Jahr, die sie in ihre Gesundheit investieren können. Dabei ist das Gesundheitskonto so einfach wie das ABC und in drei Pakete unterteilt: Active+, Baby+ und Care+.
Active+ ist der Schlüssel zu einem gesunden Lebensstil. Es ermöglicht den Zugang zu (digitalen) Sportprogrammen, Gesundheitskursen und individuellen Präventionsmaßnahmen. Jährlich stehen bis zu 400 Euro für zertifizierte Kurse, Gesundheitsprogramme für Kinder und Gesundheitsreisen bereit.
Für werdende Eltern und Familien gibt es das Gesundheitskonto Baby+ in Höhe von 600 Euro pro Jahr. Es beinhaltet zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft, die 24-h-Hebammenrufbereitschaft, den Geburtsvorbereitungskurs für den Lebenspartner sowie Arzneimittel mit wichtigen Mineralstoffen für Schwangere und Mütter. Zusätzlich gibt es bei der mkk– meine krankenkasse einen Babybonus in Höhe von 190 Euro und einen erhöhten Zuschuss zur künstlichen Befruchtung.
Gesund zu bleiben, ist unser aller Ziel. Mit dem Paket Care+ beteiligt sich die mkk– meine krankenkasse deshalb mit bis zu 500 Euro pro Jahr an Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen und gezielt die Gesundheit unterstützen. Dazu gehören alternative Arzneimittel (bis 100 Euro / Kinder bis 150 Euro), die Brustkrebsfrüherkennung mit discovering hands (60 Euro), ein digitaler Gebissabdruck (150 Euro), die kieferorthopädische Behandlung (100 Euro für Glattflächenversiegelung / 150 Euro für Retainer und 50 Euro für die Reparatur), Osteopathie (bis zu 240 Euro), die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt (zweimal 40 Euro) sowie sportmedizinische Untersuchungen (80 Euro / bis zu 150 Euro mit medizinischer Begründung)
Zusätzlich belohnt die mkk– meine krankenkasse mit dem Bonusprogramm jede Kundin und jeden Kunden – egal ob familienversichertes Kind oder beitragszahlendes Mitglied - jährlich mit 100 Euro und mehr.
Zudem übernimmt die mkk– meine krankenkasse die Kosten für jede ärztlich empfohlene Schutzimpfung, auch für Reiseimpfungen - bei Partnern wie dem Berliner Centrums für Reise- und Tropenmedizin mit acht Praxen bundesweit auch ohne Vorkasse.
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Informationen
Adresse
(Zentrale)
(Zentrale)
BKK mkk
Prenzlauer Allee 96
10409 Berlin
Prenzlauer Allee 96
10409 Berlin
Geöffnet in:
bundesweit geöffnet
Mitglieder:
406.282 (01.07.2026)
Versicherte:
508989 (01.07.2026)
Mitarbeiter:
1129
(Stand 01.07.2026)
(Stand 01.07.2026)
Geschäftsstellen:
29
Vorstand:
Andrea Galle
Betriebsnummer:
OST 08476370
WEST 92644250
WEST 92644250
Kassentyp:
Satzungen:
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
Besondere Leistungen (Highlights)
Bonusprogramm meinBonus
Mit meinBonus der BKK mkk können Sie einmal im Jahr bis zu 100 Euro und mehr erhalten, Teilnehmen können alle, jedes Jahr und unabhängig voneinander - egal ob beitragszahlendes Mitglied oder familienversicherte Angehörige, egal ob erwachsen oder Kind. Mit meinBonusDigital sind alle drei Jahre bis zu 210 Euro Bonus für digitale Gesundheitsprodukte möglich.
Babybonus
Die BKK mkk begleitet und unterstützt Familien in dieser aufregenden, neuen Lebensphase mit einem Babybonus von bis zu 190 Euro.
Impfungen
Die BKK mkk übernimmt die Kosten jeder ärztlich empfohlenen Schutzimpfung zu 100%. z. B.Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Herpes Zoster, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Malariaprophylaxe u.a. (Impftätigkeit und Impfstoff). Bei Partnern der BKK VBU (z. B. BCRT, Tropeninstitut der Charite) auch Impfungen unter Vorlage der Versichertenkarte (ohne Vorkasse durch den Versicherten).
Alternative Arzneimittel - eine sinnvolle Ergänzung
Als Alternative oder Ergänzung zur Schulmedizin erfreuen sich Arzneimittel der alternativen Therapierichtungen wachsender Beliebtheit. Zu den Arzneimitteln der alternativen Therapierichtungen zählen nicht verschreibungspflichtige homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel.
Wir möchten dieser medizinischen Entwicklung gerecht werden. Deshalb beteiligen wir uns im Rahmen unserer Zusatzleistungen an nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Arzneimitteln mit einem Betrag bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernehmen wir Kosten bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr.
Homöopathische Arzneimittel
Homöopathische Arzneimittel (griechisch homöo = ähnlich) beruhen auf dem Therapiekonzept von Samuel Hahnemann, dessen Prinzip der Grundsatz „heile Ähnliches mit Ähnlichem“ ist. Zur Herstellung der Arzneimittel werden die Grundsubstanzen bzw. Urtinkturen einer Potenzierung (= Verdünnung) unterzogen, die in 1:10 oder 1:100-Schritten erfolgt. In der Homöopathie werden Krankheiten mit solchen Mitteln (Globuli) in niedriger Dosierung behandelt, die in höherer Dosierung bei gesunden Menschen ähnliche Krankheitserscheinungen hervorrufen.
Anthroposophische Arzneimittel
Anthroposophische Arzneimittel (griechisch anthropos = Mensch und soph?a = Weisheit) sind Arzneimittel, die nach der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis entwickelt wurden. Grundlage dafür ist die Lehre Rudolf Steiners. Anthroposophische Arzneimittel sind mineralischen, pflanzlichen und tierischen Ursprungs. Ihre Anwendung beruht unter anderem auf dem Postulat, dass sie in jeweils spezifischer Weise die Wechselwirkung der menschlichen Wesensglieder beeinflussen können.
Phytopharmaka
Phytopharmaka (griechisch phyton = Pflanze) sind Arzneimittel, dessen wirksame Bestandteile ausschließlich pflanzlicher Herkunft sind. Ein Phytopharmakon besteht aus einem oder mehreren pflanzlichen Wirkstoffen, wobei die pflanzlichen Wirkstoffe zumeist selbst Vielstoffgemische verschiedener Pflanzeninhaltsstoffe sind.
Als familienfreundliche Krankenkasse übernehmen wir neben den Arzneimitteln der alternativen Therapierichtungen für unsere schwangeren Versicherten alle nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Folsäure und/oder Magnesium, für Mütter von der Geburt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres ihres Kindes alle nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Jodid als Monopräparat unbeschränkt.
Wie profitieren Sie von unserer ZusatzleistungenFür die Erstattung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Die Kosten der Arzneimittel sind zunächst von Ihnen selbst zu tragen. Damit wir Ihnen den zu erstattenden Betrag zeitnah überweisen können, reichen Sie uns bitte das Rezept im Original unter Angabe Ihrer Bankverbindung ein.
BesonderheitFür Arzneimittel, die aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind, darf die BKK VBU keine Kosten übernehmen. Darunter fallen unter anderem die sogenannten Lifestyle-Arzneimittel wie zum Beispiel Appetitzügler, Haarwuchsmittel oder Raucherentwöhnungsmittel.
Hier noch ein Hinweis
Für einige Versicherte können auch alternative Arzneimittel direkt auf einem Kassenrezept zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet und in der Apotheke bezogen werden:
- Kinder bis einen Tag vor ihrem 12. Geburtstag
- Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis einen Tag vor ihrem 18. Geburtstag
- Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung, wenn die alternativen Arzneimittel gemäß der sogenannten Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses nach den Arzneimittelrichtlinien als Therapiestandard gelten
Anthroposophische Medizin
Anthroposophische Medizin - sanfte Erweiterung der Schulmedizin
Anthroposophische Medizin ist eine Therapierichtung, die ganzheitlich auf der Schulmedizin aufbaut, die Selbstheilungskräfte des Menschen aktiviert und ihn anleitet, eigenverantwortlich mit seiner Gesundheit umzugehen. Es geht nicht allein um das Beseitigen von Krankheiten oder deren Symptomen, sondern auch um das Erlernen neuer, gesunder Verhaltensweisen.
Anthroposophische Medizin auf BKK mkk-Chipkarte
Die Kosten der Behandlung und die der Therapie werden direkt von uns übernommen - einfach über Ihre BKK mkk Chipkarte. Dadurch wird es den teilnehmenden Ärzten ermöglicht, sich ausreichend Zeit für Sie zu nehmen und Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Die BKK mkk übernimmt die Kosten für folgende
zusätzlichen ärztlichen Leistungen der Anthroposophischen Medizin
- Erstbehandlung (mind. 60 Minuten)
- drei Folgebehandlungen pro Jahr (mind. 30 Minuten)
- vier Beratungen pro Quartal (mind. 7 Minuten)
- Anthroposophische Kunsttherapie
- Heileurythmie (Bewegungstherapie)
- Rhythmische Massage nach Dr. Ita Wegmann
zzgl. gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. Kostet die Therapie z.B. insgesamt 400 Euro, fallen für den Versicherten 50 Euro (10 Prozent der Gesamtkosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr) an.
Homöopathie
Die Homöopathie ist bei allen Krankheiten einsetzbar, die keiner chirurgischen Behandlung bedürfen. Bei einer Behandlung chronischer Erkrankungen wird durch eine ausführliche ein- bis zweistündige Fallaufnahme ein möglichst exaktes Bild der Krankheit in allen Facetten des körperlich-seelisch-geistigen Seins des Erkrankten erstellt. Dieses Bild wird in Ähnlichkeit mit der Wirkung eines homöopathisch geprüften Arzneimittels gesetzt. Eine homöopathische Verschreibung muss sich also immer auf die spezifische Symptomatik eines individuellen Patienten beziehen.
Teilnahmevoraussetzung:
Die Teilnahme der Versicherten erfolgt durch Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung bei einem der teilnehmenden Ärzte. Sie erfahren bei der BKK mkk, welche Ärzte an dem Selektivvertrag Homöopathie teilnehmen.
Kostenzuschuss:
Die Erstattung erfolgt durch die BKK VBU zu 100%. Nach Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung erhält der Teilnehmer die ärztliche Leistung ohne Zuzahlung.
Aktivwoche
Die Aktivwoche ist ein 7-tägiges Gesundheitsprogramm in ausgewählten Kurorten in Deutschland und im angrenzenden Ausland. Während der Aktivwoche lernt man verschiedene Präventionsmöglichkeiten kennen, die dazu dienen, sich im Alltag oder Beruf gesund zu erhalten.
Die BKK mkk unterstützt Ihre Teilnahme an der Aktivwoche mit der Kostenübernahme der Präventionsangebote. Und das bereits ab 100 Euro! Sie tragen die Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung.
Wellaktiv
Die BKK mkk übernimmt die Kosten für eine Wellaktiv-Woche jedes Jahr. In dieser 4-Tage Reise sollen Sie sich entspannen und lernen im Alltag und Beruf gesünder zu leben. Um Sie hierbei zu unterstützen übenimmt die BKK mkk bis zu 150 Euro der Kosten. Sie tragen die Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung.
Erweiterte Kostenübernahme bei Künstlicher Befruchtung
Die BKK mkk übernimmt zusätzlich zur gesetzlichen Leistung bis zu 600 Euro je Versuch.
Sportmedizinische Untersuchung
Erstattet werden 90% des Rechnungsbetrages, max. 80 €, wenn eine sportmedizinische Beratung oder eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen wurden. Der Sportcheck umfasst neben der Anamnese die körperliche und orthopädische Untersuchung sowie ein Belastungs-EKG und Laboruntersuchungen.
Die Untersuchungen dürfen von einem zugelassenen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin" oder von einer universitären sportmedizinischen Einrichtung erbracht werden.
Eine erneute Inanspruchnahme ist nach dem Ablauf von mindestens 24 Monaten möglich
Glattflächenversiegelung
Die BKKmkk bezuschusst die Glattflächenversiegelung bei einer festen Zahnspange mit einem Betrag von 100 Euro.
Haushaltshilfe als Zusatzleistung
Von der BKK mkk erhalten Sie eine Haushaltshilfe auch dann, wenn Sie selbst zwar Häusliche Krankenpflege erhalten, aber niemand, der bei Ihnen wohnt, Ihren Haushalt für Sie führen kann und wenn Ihr Arzt bestätigt, dass Sie wegen Ihrer Krankheit den Haushalt nicht führen können.
In diesen Fällen stellt die BKK mkk Ihnen bis zu zwei Wochen eine Haushaltshilfe zur Verfügung. Die BKK mkk übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe im medizinisch notwendigen Umfang.
Sie beteiligen sich mit Zuzahlungen un Höhe von 10 % an den Kosten der Haushaltshilfe und zwar mit mindestens 5 Euro jedoch nur mit höchstens 10 Euro pro Kalendertag.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro