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Die Krankenkasse "ZF BKK" über sich

Wir sind der perfekte Partner für Ihre Gesundheit

In jeder Lebenslage haben wir die richtigen Gesundheitsleistungen parat – auch dann, wenn Sie uns eigentlich gar nicht brauchen. Beispielsweise profitieren Sie von vielfältigen Angeboten zur Gesundheitsförderung in den Bereichen Fitness und Ernährung. Zusätzlich können Sie sich auf die kompetente Beratung unserer Mitarbeiter verlassen.

Eine Krankenversicherung, die wertvolle Leistungen bietet, kann nicht die günstigste sein. Wir setzen deshalb auf ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Damit wir Ihnen als verlässlicher Partner in Sachen Gesundheit zur Seite stehen können, planen und wirtschaften wir vorausschauend – seit mehr als 100 Jahren. Und auch in Zukunft können unsere rund 95.000 Versicherten auf uns vertrauen.

Die ZF BKK wurde im Jahr 1918 gegründet. Der Sitz der Betriebskrankenkasse ist Friedrichshaffen. Wir sind für Sie vor Ort in unseren Geschäftsstellen in Bietigheim-Bissingen, Brandenburg, Eitorf, Friedrichshafen, Koblenz, Passau, Saarbrücken, Schwäbisch Gmünd, Schweinfurt, Sigmaringen, Sigmaringendorf und Ravensburg. Versicherte in allen Bundesländern außer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern können die ZF BKK als Partner für Ihre Gesundheit wählen.

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Ohne Kündigung bequem und sicher die Krankenkasse wechseln. Ihr Antrag genügt: als PDF zum Download oder Sie benutzen unser Onlineformular
Informationen
Adresse
(Zentrale)
ZF BKK
Otto-Lilienthal-Straße 10
88046 Friedrichshafen
Geöffnet in:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Mitglieder:
73.361 (01.07.2026)
Versicherte:
94803 (01.07.2026)
Mitarbeiter:
225
(Stand 30.12.2025)
Geschäftsstellen:
12
Vorstand:
Ralf Hirmke
Betriebsnummer:
OST 697 532 66
WEST 697 532 66
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
satzungen-zf-bkk-2026.pdf
Geschäftsbericht:
geschaeftsberichte-zf-bkk-2025.pdf
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
ZF BKK Stellenangebote
Testnoten
1,2 Großer Krankenkassentest
1,5 Azubi Krankenkassentest
1,3 Für Familien
1,0 Leistungen im Test
1,2 Großer Krankenkassentest
1,6 Für Schwangere & junge Eltern
1,6 Selbständige Krankenkassentest
1,5 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Die ZF BKK übernimmt die Kosten der Professionellen Zahnreinigung 2x jährlich bis zu einer Höhe von jeweils 30 €. Zusätzlich: Bonifizierung einer Behandlung mit 10 € über das  Bonusprogramm. 

Gesundheitskurse / - reisen bis 200 € jährlich

Gesundheitskurse / -reisen: 100 % Kostenübernahme bis 200€ jährlich
für 2 qualifizierte Gesundheitskurse in Wohnortnähe oder eine Gesundheitsreise
(AKON fitforwell, BKK Aktivwoche, BKK Well-Aktiv)

Alternative Arznei & Homöopathie

klassische Homöopathie: 100 % Kostenübernahme für Behandlung durch qualifizierte Kassenärzte und für Beratung durch Apotheken

alternative Arznei: 100 % Kostenübernahme bis 100 € jährliche für auf Privatrezept verordnete nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtig homöopathische Medikamente sowie für Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie

 

GesundPlus

Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B.

Zahnbehandlung

  • Anästhesie (Vollnarkose) bei Weisheitszahnentfernung
  • Fissuren-Versiegelung für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • erweiterte kieferorthopädische Behandlung, z. B. Versiegelung von Glattflächen, Retainer

Hilfsmittel

  • Antiallergie-Zwischenbezüge
  • Sehhilfen bei sportlichen Aktivitäten
  • Hilfsmittel zur Durchführung von Lichttherapie 

Sportmedizinische Untersuchungen und Beratung durch zugelassene Vertragsarztpraxen nach ärztlicher Bescheinigung 

Vorsorge-Untersuchungen

  • jährliches Hautkrebsscreening (inklusive Auflichtmikroskopie)
  • Glaukom-Vorsorge
  • Brustkrebsuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Menschen 
  • optische Kohärenztomographie (OCT)
  • Ultraschalluntersuchung der Brust (Mamma-Sonographie)
  • Gesundheitsuntersuchung vor Vollendung des 35. Lebensjahres
  • Knochendichtemessung bei einer Vertragspraxis
  • Darmkrebs-Früherkennungs-Untersuchung von 30 bis 70 Jahre (entweder mit der Koloskopie im Abstand von 10 Jahren oder mit dem immunologischen fäkalen Okkultbluttest im Abstand von 2 Jahren) 
  • Antikörpertest (Titer-Bestimmungs-Test)
  • Neu ab 01.01.2026: Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und/oder der Eierstöcke
  • Neu ab 01.01.2026: PSA-Test für Versicherte ab 44 Jahren

Alternative Heilmethoden

  • Shiatsu-Massage
  • sonstige Massagen, z. B. Fußreflexzonenmassage, Akupunktur- oder Ganzkörpermassagen durch zugelassene ärztliche / physiotherapeutische Fachkräfte 
Osteopathie - bis 240 € jährlich

Osteopathie: Kostenübernahme bis 240 € jährlich
nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung, in Höhe von 100 % bis 40 € pro Sitzung für 6 Sitzungen

Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft - bis 300 €

Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft: bis 300 € für individuelle Leistungen
Kostenübernahme für diverse Tests, Geburtsvorbereitung für werdende Väter oder neu ab 01.01.2026 auch für andere nahe Angehörige, Hebammenrufbereitschaft, Zytomegalie-Test, Antikörper-Feststellung auf Ringelröteln / Windpocken, zusätzliche Beratungsleistungen bei einer zugelassenen Hebamme nach der Geburt des Kindes, Mehrkosten (wirtschaftliche Aufzahlung) bei Schwangerschafts-Leibbinden

Arztterminservice und Medizinhotline

Arztterminservice

  • Unterstützung bei der Suche nach Haus- und Fachärzten

  • Terminvereinbarung nach individuellen Wünschen, zum Beispiel nach Umkreis oder Zeitfenster

  • Persönliche Rückmeldung über das gefundene Ergebnis

Medizinhotline

  • Fachkundige Antworten auf Fragen zu Vorsorge, Impfungen, Ernährung, Bewegung und Entspannung

  • Beratung zu Arzneimitteln sowie reisemedizinische Empfehlungen

  • Orientierung bei der Suche nach Leistungserbringern

Beide Services sind über den Partner Thieme Telecare unter der zentralen Rufnummer 07541 4809010 erreichbar – Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg).

Premium-Vertrag BKK Kinderwunsch
  • Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von 350 €
  • Beteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von 250 €
  • Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch 
  • Unbürokratischer und einfacher Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI)
  • Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres). Bitte beachten Sie: Für Kinderwunschpaare, bei denen die Frau das 40. Lebensjahr vollendet hat, handelt es sich um einen Zuschuss für den Behandlungsversuch. Die restlichen Kosten (z.B. Medikamente und ärztliche Nebenleistungen der künstlichen Befruchtung) sind vollständig privat zu leisten.
  • Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal 2 anstatt 3 Embryonen
  • Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind
Schutzimpfungen

Schutzimpfungen für zu Hause: 100 % Kostenübernahme für Grippeschutz und alle empfohlenen Impfungen in Deutschland

Reise-Schutzimpfungen: Kostenbeteiligung bis 250 € jährlich für empfohlene Impfungen Ihrer Urlaubsreisen ins Ausland 

HPV-Impfung: 100 % Kostenübernahme ohne Altersbegrenzung

Wahltarif - Prämienzahlung bis 350 € jährlich

Wahltarif Prämienzahlung: bis 350 € jährlich
wenn außer Vorsorgeuntersuchungen keine Leistungen in Anspruch genommen wurden

Vorsorge-Programm „Hallo Baby"

Im Programm zur Frühgeburten-Prävention sind folgende Leistungen enthalten:

• Toxoplasmose-Suchtest

• Abstrich-Test auf Streptokokken-B

• mikroskopische Beurteilung eines Abstriches auf bakterielle Scheidenbesiedelung

• ausführliches Gespräch über individuelle Risikofaktoren mit dem behandelnden Frauenarzt

Vorsorgeuntersuchungen

BKK "Starke Kids" - Premium-Vorsorge für eine gesunde Entwicklung und Telemedizin

GesundPlus: Kostenübernahme bis 100 € für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen

Hautkrebsscreening Plus ab 15 Jahre

Zusatzversicherungen

Zusatz-Versicherungen ExtraPlus: zur individuellen Absicherung Ihrer Gesundheit

Besonderer Service und mehr Extras

Geschäftsstellen: individuelle persönliche Beratung vor Ort

Online-Filiale und Service-App: Papierkram einfach schnell digital erledigen

Mitgliedermagazin: Informationen zu Mehrleistungen & Services

Erinnerungsservice: an wichtige Vorsorge-Untersuchungen für Kinder und Erwachsene

Infos rund um die Uhr: auf der Website mit wichtigen Angaben zu Leistungen

Weitere Premium-Verträge

Premium-Verträge: hochqualifizierte Behandlung und kürzere Wartezeiten, über 300 Verträge bundesweit - von A wie „Ambulante Operationen“ bis Z wie „Zweitmeinung bei Krebsdiagnosen“

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "ZF BKK" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
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