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Die Krankenkasse "BKK SBH" über sich

Persönlicher Service, viele Extraleistungen und günstige Beiträge zeichnen die BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg aus. So zählen Homöopathie, Osteopathie, die professionelle Zahnreinigung sowie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen zu den Highlightleistungen der BKK SBH. Im Bereich Prävention erhalten Versicherte bei der BKK SBH Zuschüsse zu Präventionskursen sowie zu Aktivurlauben. Darüber hinaus belohnt das Bonusprogramm der BKK SBH gesundheitsbewusstes Verhalten über das Fit & Gesund Bonusprogramm mit bis zu 200 € pro Versicherten. Überzeugen Sie sich selbst von unserem top Preis-Leistungs-Verhältnis!

 

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Informationen
Adresse
(Zentrale)
BKK SBH
Löhrstr. 45
78647 Trossingen
Geöffnet in:
Baden-Württemberg
Mitglieder:
27000 (01.01.2026)
Versicherte:
35500 (01.01.2026)
Mitarbeiter:
60
(Stand 20.07.2026)
Geschäftsstellen:
5
Vorstand:
Uwe Amann
Betriebsnummer:
OST 66614249
WEST 66614249
Kassentyp:
BKK
Satzungen:
satzungen-bkk-sbh-2026.pdf
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:
BKK SBH Stellenangebote
Testnoten
1,3 Großer Krankenkassentest
1,1 Azubi Krankenkassentest
1,0 Für Familien
1,4 Leistungen im Test
1,1 Großer Krankenkassentest
1,4 Für Schwangere & junge Eltern
1,4 Selbständige Krankenkassentest
1,1 Studenten Krankenkassentest

Besondere Leistungen (Highlights)

Persönlicher Ansprechpartner ohne Callcenter

Telefonwarteschleifen kennen unsere Versicherten nicht. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner für all Ihre Anliegen.

Professionelle Zahnreinigung

Sie erhalten beim Zahnarzt Ihrer Wahl pro Jahr einen Zuschuss von 85% der Kosten bis zu einem Betrag von 50,00 €.

Alternativ können Sie bei unseren Partnerpraxen von dent.net eine prof. Zahnreinigung pro Jahr komplett kostenlos in Anspruch nehmen.

Osteopathie

Die BKK SBH erstattet die Kosten für Osteopathiebehandlungen in folgendem Umfang und unter folgenden Voraussetzungen:

  • Dem Versicherten werden die ihm privat in Rechnung gestellten Kosten für Osteopathiebehandlungen im Bereich der Heilmittel erstattet. Der Anspruch auf Erstattung besteht je Kalenderjahr für 6 Sitzungen bis zu 80 % der Rechnung, höchstens 40 € je Sitzung (= bis zu 240 € pro Jahr)
  • Erstattungsfähig sind Behandlungen, die durch Ärzte erfolgen, die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt, und die durch Heilpraktiker mit der Ausbildung zum Physiotherapeut erfolgen, die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. 
  • Die Erstattung ist schriftlich unter Beifügung der Originalrechnung sowie einer ärztlichen Bescheinigung zu beantragen.

Hat der Versicherte gegenüber einer anderen Stelle einen Erstattungsanspruch, so ist diese Leistung auf den Erstattungsbetrag der BKK SBH anzurechnen.

Homöopathische Arzneimittel

Die BKK SBH erstattet für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie) bis zu 50 € pro Kalenderjahr.

  • das Arzneimittel ist durch einen Arzt auf Privatrezept verordnet
  • die Einnahme ist medizinisch notwendig, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen oder Krankheitsbeschwerden zu lindern
  • das Arzneimittel wurde in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zuverlässigen Versandhandel bezogen
  • zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und die ärztliche Verordnung vorzulegen
Gesundheitskonto "Vorsorge" 50€/ Jahr

Das Gesundheitskonto "Vorsorge" beinhaltet einen Zuschuss für medizinische Vorsorgemaßnahmen für Erwachsene ab 18 Jahren i.H.v. 50€/ Jahr.

Dies beinhaltet 

  • Hautscreening inklusive der Verwendung eines Auflichtmikroskops zur Hautkrebsvorsorge
  • Mammographie zur Brustkrebsvorsorge
  • Sonographie zur Brustkrebsvorsorge
  • PSA-Test zur Vorsorge von Prostatakrebs
  • Gesundheitsuntersuchung zur Krankheitsvorsorge – hier ist einerseits ein privat bezahlter Gesundheits-Check-Up gemeint und andererseits der privat bezahlte PAP-Abstrich bei der Frau (zytologische Untersuchung) auf Zellveränderung.
Gesundheitsprogramm

Kurse im Wert von 1.000 €

BKK AktivWoche

200 € Zuschuss für Erwachsene und 150 € für Kinder für die BKK AktivWoche.

Zuschuss zu Präventionskursen

Die BKK SBH beteiligt sich an qualitätsgesicherten Präventionskursen verschiedenster Anbieter rund um Ihre Gesundheit:

Wir erstatten bis zu 85 % der Kurskosten für bis zu zwei zertifizierte Kurse pro Kalenderjahr, insgesamt bis zu 250 € pro Jahr.

Dies bezieht sich auf die Themenfelder Bewegung, Stressreduktion/Entspannung, Ernährung und Genuss- und Suchtmittelkonsum. Die Kursthemen reichen hierbei von Aquajogging, Nordic Walking oder Pilates über Autogenes Training, Rückenschule und Wirbelsäulengymnastik bis hin zu Tai-Chi-, Ernährungs- und Nichtraucherkursen.

Darüber hinaus bietet die BKK SBH eine Vielzahl von eigenen Gesundheitskursen im Wert von über 1.300 Euro an. Diese Kurse sind für Versicherte kostenfrei.

Schutzimpfungen bei Auslandsreisen

Bei Auslandsreisen übernimmt Ihre BKK SBH 100% der Kosten für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkomission beim Robert Koch-Institut für das jeweilige Reiseziel empfohlen werden. Vorausgesetzt ist, dass die Reise nicht beruflich bedingt ist.

Gesundheitskonto "Junge Familien" bis zu 220€ für Vorsorge in der Schwangerschaft

Das Gesundheitskonto "Junge Familien" wurde speziell für Ihre Bedürfnisse während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes entwickelt. Dabei erstatten wir Ihnen pro Schwangerschaft in Summe bis zu 120€ für Leistunden die über den gesetzlichen Rahmen hinaus gehen (wie z.B. eine zusätzliche Frühultraschalluntersuchung bis 30€; verordnete Arzneimittel wie Folsäure oder Magnesium bis 50€; u.v.m.) Sind nach der geburt auch das Kind und der Vater bei der BKK SBH versichert erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 220€!

Osteoporose-Untersuchung

Die BKK SBH unterstützt Sie gerne bei Ihren Bemühungen einer Osteoporose-Untersuchung, wenn Sie diese in einer Arztpraxis vornehmen lassen.

Im Rahmen ihrer Bonusregelung erhalten Sie einen Zuschuss von 85% der Kosten bis zu einem Betrag von 40,00 €. Es wird eine Maßnahme im Kalenderjahr bezuschusst.

Glaukom-Frueherkennungs-Untersuchung

Die BKK SBH unterstützt Sie bei Ihren Bemühungen einer Glaukom-Früherkennungs-Untersuchung, wenn Sie diese in einer augenärztlichen Praxis vornehmen lassen.

Im Rahmen der Bonusregelung erhalten Sie einen Zuschuss von 85% der Kosten bis zu einem Betrag von 20,00 €. Es wird eine Maßnahme im Kalenderjahr bezuschusst.

Allergiker Bezuege

Diagnose: Hausstaubmilbenallergie

Es ist eine ärztliche Verordnung vom Kassenarzt notwendig. Die BKK SBH beteiligt sich an den Kosten mit 50 €.

Family+ by BKK (Extra Vorsorge bei Kindern)

Mit dem Gesundheitsprogramm Family+ by BKK (ehem. BKK Starke Kids) bietet die BKK SBH zusätzliche Untersuchungen für Kinder und Jugendliche, die weit über die gesetzliche Leistung hinausgehen und die gesunde Entwicklung Ihres Kindes fördern. Die Teilnahmeerklärung zum Programm erfolgt direkt beim Kinder- und Jugendarzt. Machen Sie mit!

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Die Krankenkasse "BKK SBH" über sich
  • 2 Besondere Leistungen (Highlights)
  • 3 Krankenversicherung in Deutschland
  • 4 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 5 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 6 Kassenarten
  • 7 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 8 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 9 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
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