Elektroakupunktur nach Voll (EAV)
Als Elektroakupunktur werden Akupunkturverfahren mit Nadeln bezeichnet, die mit Niedrigspannung geladen sind und elektrische Stromreize setzen. Das erste Elektroakupunkturgerät geht auf den französischen Arzt Roger de la Fuye (1890-1961) zurück. Der deutsche Arzt Reinhold Voll (1909-1989) sorgte mit seinem Verfahren für eine größere Verbreitung der Elektroakupunktur. Die Elektroakupunktur nach Voll kommt heute unter den elektrischen Therapie- und Diagnoseverfahren innerhalb der Naturheilkunde am häufigsten zum Einsatz und kann sowohl für diagnostische als auch therapeutische Zwecke genutzt werden.
Durchführung der Elektroakupunktur nach Voll
Zunächst erfolgt die Stimulation des Akupunkturpunktes über eine Nadel mit einem bestimmten Reizstrom. Die Messung wird an etwa 100 Punkten an den Händen und Füßen durchgeführt. Währenddessen tastet die behandelnde Person, in der Regel ein Heilpraktiker, die Akupunkturpunkte mit einer Messelektrode ab. Der Patient hält dabei eine Elektrode.
Die jeweiligen Organe antworten nach Aussendung des Stroms mit einer elektrischen Resonanz, die gemessen wird und Aussagen über den Zustand der Organe erlaubt. Die Frage, ob sich das jeweilige Organ im energetischen Gleichgewicht befindet, kann mit dieser Methode beantwortet werden. Werden im Zuge der EAV Auffälligkeiten festgestellt (das Organ befindet sich nicht im energetischen Gleichgewicht), können weitere Schritte eingeleitet werden. Häufig kommt es zum Einsatz homöpathischer Präparate.
Kosten der Elektroakupunktur nach Voll
Die Kosten für die EAV errechnen sich üblicherweise nach dem Aufwand und können daher stark variieren. Die Erstuntersuchung kann bis zu 180 Minuten dauern.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen als Pflichtleistung klassische Akupunktur (Körperakupunktur) bei bestimmten Diagnosen wie Kniearthrose oder chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule. Desweiteren sind Zuschüsse für Akupunktur im Rahmen von eines so genannten Gesundheitskonto (Gesundheitsbudget) oder als Bonusleistung ( über das Bonusprogramm) möglich. Dies bezieht sich jedoch meist nur auf Ärzte mit der Zusatzausbildung Akupunktur bzw. Traditioneller Chinsischer Medizin (TCM).
Handelt es sich um eine elektrische Stimulation wie bei der EAV, beteiligen sich die gesetzlichen Kassen hingegen nicht an den Behandlungskosten. Die Elektroakupunktur nach Voll gehört daher zu den ausgeschlossenen Leistungen der GKV. Private Krankenkassen zahlen je nach Tarif und Vertrag eine Behandlung bei EAV - Heilpraktikern.