Benignes Prostatasyndrom (BPS)
Bei diesem Syndrom kommt es zu einer gutartigen Vergrößerung der Prostata. In Deutschland leiden sehr viele Männer über 50 Jahren an BPS. Mit zunehmendem Alter vergrößert sich die Prostata. Bei einigen Männern kann dies krankhaft sein und daher zu Beschwerden beim Wasserlassen führen, da die Harnröhre durch die vergrößerte Prostata ganz oder teilweise versperrt wird. In der Regel äußert sich das Syndrom in Form folgender Beschwerden: gehäufter Harndrang, schwacher Harnstrahl, erschwertes Wasserlassen, Nachträufeln des Urins, Urinverlust.
Behandlungen bei BPS
Zu Beginn der Therapie wird für gewöhnlich auf nichtoperative Behandlungsmethoden zurückgegriffen. Es erfolgt meist eine medikamentöse Behandlung. Auch die Einnahme von Hormon- und pflanzlichen Präparaten kann helfen. Führen diese Behandlungen zu keiner Verbesserung des Zustands, sind operative Maßnahmen nötig. Es kommen hierbei transurethrale Operationen (edoskopische Varianten) oder eine offene Prostatektomie (Bauchschnitt erforderlich) infrage.
Kostenübernahme bei Behandlungen
Je nach Medikament werden Kosten von der gestzlichen Krankenversicherung übernommen. Ob Kosten für die unterschiedlichen Opertionsverfahren von den Kassen getragen werden, ist in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus festgeschrieben.
Folgende Therapien zur Behandlung von BPS sind vom Leistungskatalog der GKV ausgeschlossen (Stand Januar 2016):
- Fokussierter Ultraschall hoher Intensität (HIFU)
- Interstitielle Laserkoagulation (ILK)
- Holmium-Laserablation (HoLAP), Holmium-Laser-Blasenhalsinzision (HoBNI)
- Transurethrale Radiofrequente Nadelablation (TUNA)
- Transurethrale Ethanolablation (TEAP)
- Wasserinduzierte Thermotherapie (WIT)
- Hybrid-Laser-Verfahren (KTP und NdYAG)
- Kontakt-Laser-Ablation (CLAP)
- Visuelle Laser-Ablation (VLAP).
Hinweis: Die Kosten für die Thulium-Laserablation (TmLAP) werden mittlerweile übernommen (Stand Juni 2017).