Akupunktur - Kostenübernahme Krankenkasse
Behandlungen mit Akupunktur sind abgesehen von wenigen Ausnahmen von der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ausgeschlossen. Dennoch gibt es auch für gesetzlich Versicherte Möglichkeiten, Akupunkturbehandlungen erstattet zu bekommen.
Was ist Akupunktur?
Akupunktur ist eine der bedeutendsten alternativen Heilverfahren. Als Teildisziplin der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) findet sie weltweite Anwendung und Anerkennung. Allein in der EU gibt es derzeit circa 80.000 Ärzte, die Akupunktur praktizieren.
Das Wort Akupunktur setzt sich aus den zwei lateinischen Begriffen acus für Nadel und punctio für Stechen zusammen. Grundlage aller chinesischen Heilkonzepte ist die Vorstellung von Energiebahnen, die also genannte Meridiane den menschlichen Körper und seine Organe durchdringen. Jede Krankheit oder funktionelle Störung wird nach chinesischer Tradition als Blockade des Energieflusses (Chi) betrachtet. Akupunktur und verwandte Methoden wie Akupressur (shiatsu) sollen durch gezielte Reize an bestimmten Körperpunkten den Energiefluss wiederherstellen und damit die Selbstheilungskräfte aktivieren.
Die Akupunktur arbeitet mit hauchdünnen Nadeln, die gezielt an bekannten Akupunkturpunkten im Körper für eine festgelegte Behandlungszeit in die Haut gesetzt werden.
Wann wird Akupunktur eingesetzt?
Akupunktur hat sich als sanftes alternatives heilverfahren sehr gut zur Symptomlinderung bei folgenden Krankheiten und Beschwerden bewährt:
- Asthma
- chronische Kopfschmerzen
- Heuschnupfen
- Nackenschmerzen
- Menstruationsstörungen
Wann bezahlt die Krankenkasse Akupunktur?
Regulär darf Akupunktur nur bei folgenden Diagnosen von den gesetzlichen Kassen bezahlt werden:
- chronische Schmerzen in der Lendenwirbelsäule (LWS)
- chronischer Schmerz im Kniegelenk bei Gonarthrose
Die Beschwerden müssen bereits ein halbes Jahr andauern, damit eine Kostenübernahme problemlos gewährt wird. Der behandelnde Arzt muss eine anerkannte Zusatzausbildung von mindestens 200 Stunden Umfang im Bereich Akupunktur vorweisen können. Heilpraktiker sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen.
Die Behandlungen können über die Gesundheitskarte abgerechnet werden. Es werden keine Zuzahlungen fällig. Eine erneute Kostenübernahme ist erst nach zwölf Monaten wieder möglich.