Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen (umgangssprachlich oft als „IGeL-Leistungen“ bezeichnet) sind medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören und daher vom Patienten selbst bezahlt werden müssen.
Dabei handelt es sich in der Regel um zugelassene Behandlungen, Untersuchungen oder Dienstleistungen, die der Arzt zwar anbietet, die aber vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)als medizinisch nicht notwendig oder nicht sinnvoll eingestuft wird. Aus diesem Grund sind IGeL von der Kostenübernahme durch die der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossene Leistungen.
Beispiele für Individuelle Gesundheitsleistungen
Häufig angebotene Individuelle Gesundheitsleistungen sind beispielsweise:
- Akupunktur in der Schwangerschaft oder zur Kopfschmerzprophylaxe
- Augendruckinnenmessung zur Früherkennung von Glaukom
- Biofeedbacktherapie bei Migräne
- Eigenbluttherapie gegen Tennisarm
- Entfernung von Tätowierungen (kosmetische Leistung)
- Lichttherapie bei Winterdepression
- Hyaluronsäure-Injektion gegen Kniearthrose
- Aufbewahrung von Nabelschnurblut
- Screening auf Vitamin-D-Mangel im Blut
Ärztliche Pflichten bei IGeL
Vor der Erbringung einer IGeL muss der Patient umfassend über Kosten, Nutzen und bekannte Risiken der Behandlung mit dieser Untersuchung bzw. Behandlung aufgeklärt werden, um sich anschließend frei für oder dagegen entscheiden zu können.
Versicherte können sich unabhängig beim IGeL-Monitor über die Nutzenbewertung von IGeL-Leistungen informieren.