Sozialversicherungspflicht
Eine Sozialversicherungspflicht tritt für Arbeitsverhältnisse immer dann ein, wenn diese nicht versicherungsfrei sind. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen SV-Beiträge an die Träger der Sozialversicherung abführen.
Eine Sozialversicherungspflicht tritt für Arbeitsverhältnisse immer dann ein, wenn diese nicht versicherungsfrei sind. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen SV-Beiträge an die Träger der Sozialversicherung abführen.