Krankengeld
Wenn Sie arbeitsunfähig erkranken, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber zunächst für sechs Wochen Ihr Arbeitsentgelt fort (Entgeltfortzahlung).
Krankengeld nach der Entgeltfortzahlung
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Krankengeld. Das Krankengeld ist somit eine Entgeltersatzleistung, die einen Ersatz für den Verdienstausfall darstellt. Es beträgt bei Arbeitnehmern 70 Prozent des regelmäßig erzileten beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Das Krankengeld erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit grundsätzlich für einen Zeitraum von längstens 78 Wochen.
Kinderkrankengeld
Eine besondere Form wird bei Erkrankung eines oder mehrerer Kinder gezahlt. Anspruch auf das so genannte Kinderkrankengeld haben sowohl berufstätige Mütter als auch Väter, solang sie für die Erziehung und Betreuung eines erkrankten Kindes zuständig sind. Das kindrkrankengeld mindert nicht den Anspruch auf reguläres Krankengeld eines Elternteils.
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