Pflegesachleistungen

Die Pflegesachleistung beschreibt die Leistung der Sozialen Pflegeversicherung, wonach Pflegebedürftige Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung haben.
Erbringer der Pflegesachleistungen
Der Begriff der Sachleistung wird hier im Sinne einer Naturalleistung verwendet und meint die Pflege. Häusliche Pflegehilfe wird durch geeignete Pflegekräfte beziehungsweise einen Pflegedienst erbracht, die entweder von der Pflegekasse oder bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, mit denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, angestellt sind.
Pflegesachleistungen durch Einzelpersonen
Auch durch Einzelpersonen, mit denen die Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen hat, kann häusliche Pflegehilfe als Sachleistung erbracht werden. Leistungen der häuslichen Pflege sind auch zulässig, wenn Pflegebedürftige nicht in ihrem eigenen Haushalt gepflegt werden. Sie sind jedoch nicht zulässig, wenn Pflegebedürftige in einer stationären Pflegeeinrichtung gepflegt werden.