Warkens Gesundheitsreform: Kritik von allen Seiten
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Stark steigende Beitragsbemessungsgrenze
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen warnt vor einer Höherbelastung von Gutverdienern, weil diese sonst überproportional in die PKV wechseln dürften. Grundsätzlich sei genug Geld im System und die Ausgaben das Problem, so Blatt. Eine zusätzliche Belastung von Versicherten und Arbeitgebern, wie sie mit der Extra-Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorgesehen ist, dürfe nur „das allerletzte Mittel der Wahl sein“, so Verbandschef Oliver Blatt gegenüber Pressevertretern. Die von den gesetzlichen Krankenkassen befürchtete Abwanderung in die Privaten Krankenkassen werde vom Bundesgesundheitsministerium akzeptiert oder sogar eingeplant, wie es eine Antwort des BMG an den „Spiegel“ nahelegt. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Christos Pantazis, sieht die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zum einen als positiven Schritt in Richtung Beitragsgerechtigkeit, fürchtet aber auch die Folgen für den „Faktor Arbeit“, wie er gegenüber dem Tagesspiegel betonte. Seiner Meinung nach hätte der Gesetzentwurf auf dieses Instrument verzichten können, wenn man statt dessen alle Sparvorschläge der FinanzKommission Gesundheit im Gesetzestext umgesetzt hätte.
Hausärzte nennen Reform "planlos"
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband reagierte auf das Sparpaket mit allerschärfster Kritik. Konkret benannte Verbandschef Blumenthal-Beier die geplanten Regelungen für die Hausarztzentrierte Versorgung (Hausarztmodell). Das Spargesetz sieht vor, dass die Vergütungen für die Hausärzte zukünftig gestaffelt werden: Je mehr Patienten sich in ein Hauarztprogramm einschreiben, um so weniger Vergütung soll für den einzelnen Fall gezahlt werden. Diese Mittelkürzung sei „versorgungspolitischer Irrsinn", vor allem wenn die Politik gleichzeitig ein Primärarztsystem installieren will, welches die Hausärzte zur allerersten Anlaufstelle im Gesundheitssystem machen soll. Hausärzte-Chef Blumenthal-Beier bezeichnete die Reform in der Rheinischen Post deshalb auch als „Zerstörungsprogramm für die Hausarztpraxen“.
Gefahren für Minijobs
Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die geplante Anhebung der SV-Abgaben bei Minijobs. Laut Gesetzentwurf sollen Arbeitgeber künftig den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag auf das Bruttoentgelt bei geringfügigen Beschäftigungen abführen. Die Arbeitgeber würden laut HDE-Vorstand Haarke für Minijobber bereits heute eine „überproportionale Pauschalabgabe“ für geringfügig Beschäftigte leisten. Für die Unternehmen seien Minijob-Arbeitsplätze bereits heute „teurer als sozialversicherungspflichte Arbeitsplätze“, so Haarke weiter. Sie seien aber wegen ihrer hohen Flexibiliät bei Arbeitnehmern wie Arbeitgebern beliebt. Insbesondere im Einzelhandel, wo 800.000 Minijobber arbeiten, seien diese Jobs von „strukturell essenzieller Bedeutung“ Steigende Lasten auf Minijobs wären daher ein fatales wirtschaftspolitisches Signal.
Versicherungsfremde Leistungen
Stimmen aus der mitregierenden CSU mahnen die Kostenübernahme so genannter versicherungsfremder Leistungen durch den Bund an, konkret für die Beitragskosten für Bezieher von Grundsicherung / Bürgergeld. Die ebenfalls regierende SPD unter Finanzminister Klingbeil weigert sich bislang, den Staatshaushalt damit zu belasten. Zumindest ein Einstieg in einer stärkere Übernahme dieser Kosten müsse zwingend im Gesetz verankert werden, forderte der Söder-Vertraute und Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek.
Regelmäßige Hautkrebsvorsorge
Dass einzelne Gesundheitsleistungen wie das regelmäßige kostenlose Hautkrebsscreening im Gesetzentwurf in Frage gestellt werden, rief den Widerstand von Fachärzten und Politikern hervor. Unter anderem positionierte sich die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD) klar für eine Beibehaltung der Hautkrebsvorsorge. Hautkrebs-Screening zu streichen - das sei sei "völlig falsch«, so die ehemalige Krebspatientin Schwesig, denn bei der Krebsbekämpfung komme es genau auf die Früherkennung an.
Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld
Auch das im gesetzentwurf vorgesehene neue Modell der sogenannten Teilkrankschreibung, das künftig ein Drei-Stufen-System vorsieht, sorgt für starke Kritik. Ärzte sollen künftig festlegen können, ob eine Arbeitsunfähigkeit zu 25, 50 oder 75 Prozent vorliegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Ausgaben im Gesundheitssystem zu reduzieren, ohne das Krankengeld grundsätzlich weiter zu kürzen. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, lehnt diesen Vorschlag jedoch entschieden ab. Er bezeichnet die Idee als „absurden Ansatz“ und kritisiert vor allem den steigenden bürokratischen Aufwand. Statt einer Vereinfachung, die politisch häufig gefordert werde, entstehe durch die neue Regelung das genaue Gegenteil. Ärzte müssten detaillierte Kenntnisse über die jeweiligen Arbeitsbedingungen ihrer Patienten haben und quasi gutachterlich tätig werden. Gassen zweifelt offen daran, wie dies im Praxisalltag realistisch umgesetzt werden soll.
Homöopathie, Phythotherapie und Antrhoposophische Medizin
Auch der Verband der circa 6.000 in Deutschland praktizierenden auf Homöopathie spezialisierten Ärzte ruft zu gemeinsamem Widerstand gegen die politisch verfügte vorgesehene Streichung von Homöopathischen Behandlungen aus den Satzungen gesetzlicher Krankenkassen. Was Karl Lauterbach nicht gelungen sei, wolle nun Warken als dessen Nachfolgerin offenbar noch über die Homöopathie hinaus ausweiten, so der Verband in einer Mitteilung. Denn nicht nur die Homöopathie als freiwillige Kassenleistung ist durch den Gesetzentwurf bedroht, auch weitere Naturheilverfahren wie Phythotherapie oder die Anthroposophische Medizin seien betroffen. Der DZVhÄ weist daruf hin, dass der zur Begründung angeführte australische NHMRC-Bericht von 2015 keine wissenschaftliche Studie gewesen sei. Homöopathie erfülle sämtliche Kriterien der von David Sackett definierten evidenzbasierten Medizin. Hierzu zählten wissenschaftliche Studien, klinische Erfahrung von Ärztinnen und Ärzte sowie die Präferenzen von Patientinnen und Patienten.
Belastung der Versicherten
Auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund gab es harrsche Kritik für den Gesetzesentwurf. DGB-Cheif Yasmin Fahimi äußerte in der Süddeutschen Zeitung, der "Referentenentwurf aus dem Hause Warken" habe "eine unverantwortliche Schlagseite zulasten der Versicherten“. Auch die Grünen im Bundestag kritisieren den Gesetzentwurf, weil er aus ihrer Sicht keine strukturellen Lösungen beinhalte, sondern nur die Lasten innerhalb des Systems zu Ungunsten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber umverteilt werde. "Statt die großen Kostenhebel zu nutzen – etwa die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln oder eine konsequente Begrenzung der Arzneimittelkosten – werden Versicherte Schritt für Schritt stärker belastet.", sagte der grüne Fraktionssprecher für Gesundheit, Janosch Dahmen gegenüber t-online.
Für die Linkspartei ist die geplante Reform in der jetzigen Form untragbar, weil ungerecht und eine „Mogelpackung“, wie deren gesundheitspolitischer Sprecher Ates Gürpinar es formulierte. Gürpinar sieht in den Einsparmaßnahmen nur "kosmetische Nachjustierungen", während parallel bei denjenigen„abkassiert“ werde, die nicht so viel haben. Gemeint sein dürften damit etwa steigende Zuzahlungen, sinkendes Krankengeld oder etwa die Abschaffung der kostenlosen Partnerversicherung.
Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK verweis auf eine repräsentative ARD-Umfrage zum Thema Sozialstaat, wonach drei Viertel der Bevölkerung Einschnitte und Kürzungen bei der Krankenversicherung und Pflege ablehnten.Die Ergebnisse der Umfrage widersprächen, so Bentele, dass das häufig bemühte Narrativ, wonach die Bevölkerung "Leistungseinschnitte im Sozialstaat für unausweichlich" halte. Die Politik der Bundesregierung sei daher "Politik an der Lebensrealität vorbei".
Warken weicht nicht ab und mahnt
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ( CDU) verteidigt ihre Reform bislang vehement und bekräftigt, dass alle Einschnitte für Versicherte und Arbeitgeber notwendig und richtig seien. Im Interview mit der "Welt" sagte Sie, es helfe nichts, wenn der Sozialstaat so weitermache wie bisher, man ihn sich "in dieser Form aber nicht mehr leisten" könne. Es gehe "um nicht weniger als die Zukunft dieses Sozialstaats.", so Warken. Die Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung für Ehepartner stellt sie gegenüber dem Redaktionswerk Deutschland sogar in ein feministisches Licht und sprach von „gelebter Frauenpolitik“. Laut Warken sei die komplett beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern vielfach auch ein „Beschäftigungshemmnis“ für Frauen. Der Gesetzentwurf sieht bislang vor, dass Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ab 2028 für bislang kostenlos mitversicherte Ehepartner oder Lebenspartner einen Beitrag als "solidarische Beteiligung" von 3,5 Prozent abführen sollen.
