Homöopathie - Homöopathische Behandlungen
Homöopathiesche Behandlungen - Homöopathische Arzneimittel(c) Getty Images / totalpics
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Anwendung und Wirkprinzip
Homöopathische Behandlungen beruhen auf dem sogenannten „Ähnlichkeitsprinzip“ - einer Theorie, nach der Ähnliches durch Ähnliches geheilt werden soll. Dazu werden dem Patienten homöopathische Heilmittel (z.B. Kochsalz, Kieselerde oder Phosphor) in stark verdünnter Form verabreicht, die bei gesunden Menschen und einer höheren Dosierung die gleichen Symptome auslösen würden, wie sie der Kranke aufweist. So werden beispielsweise bei einer Grippeerkrankung geringe Mengen wilder Jasmin verabreicht, weil dessen Verzehr bei gesunden Menschen zu typischen Grippesymptomen wie Fieber und Abgeschlagenheit führt.
Streitfall Homöopathie
Da die Prinzipien der Homöopathie auf einer nicht-stofflichen Grundlage in Form hochverdünnter Lösungen beruhen, wird ihre Wirksamkeit von Schulmedizinern angezweifelt. Skeptiker schreiben die nachgewiesenen Heilerfolge dem Placebo-Effekt zu. Im Gegenzug verweisen homöopathische Ärzte immer wieder auf die zahlreichen klinischen Nachweisstudien, die in anerkannten wissenschaftlichen Journalen publiziert wurden. Fakt ist, dass sich die Homöopathie in Deutschland seit Jahren wachsender Beliebtheit erfreut und als Komplementärmedizin zugelassen ist. In einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2014 gab fast die Hälfte aller erwachsenen Deutschen an, schon einmal homöopathische Heilmittel eingenommen zu haben.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Viele gesetzliche Krankenkassen haben homöopathische Heilmethoden in die Liste ihrer Satzungsleistungen aufgenenommen und beteiligen sich somit an den Kosten. Einige Krankenkassen haben einen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte abgeschlossen, der ihren Versicherten die volle Erstattung homöopathischer Behandlungen ermöglicht. Voraussetzung dafür ist, dass die Behandlung von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder einem Homöopathie-Diplom des Zentralvereins durchgeführt wird.
Die Kostenübernahme umfasst dabei in der Regel
- Erst- und Folgeanamnesen
- homöopathische Beratungsgespräche des Arztes sowie
- die gemeinsame Auswahl des geeigneten Arzneimittels (auch Repertorisation genannt)
Oftmals nicht erstattet werden apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel, auch wenn der Arzt sie verordnet hat. Ausnahmen für diese Regelung bestehen u.a. für Patienten, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden, für die das jeweilige Arzneimittel als Therapiestandard gilt. Zudem bieten einige Krankenkassen eine zusätzliche Satzungsleistung an, die auch die Erstattung von nicht verschreibungspflichtigen homöopathischen Arzneimitteln bis zu einem bestimmten Betrag ermöglicht.
Krankenkassentest
Welche Kassen übernehmen Kosten für Homöopathie bzw. homöopathische Behandlungen?
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Hömöopathie wird ohne Einschränkung bezahlt
2 Sterne - Einschränkung auf bestimmte Ärzte oder im Rahmen Gesundheitskonto
1 Stern - nicht überall oder mit Einschränkung auf bestimmte Ärzte im Rahmen Gesundheitskonto