Gesundheitspolitik

Bye Bye kostenlose Familienversicherung: Das sollen Mitglieder für ihre Partner ab 2028 zahlen

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Wie teuer wird die solidarische Beteiligung in der Familienversicherung? Wie teuer wird die solidarische Beteiligung in der Familienversicherung?generiert mit GPT 5-2
Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner wird von der Bundesregierung in Frage gestellt. Im Zuge von Sparmaßnahmen soll die bisher kostenlose Mitversicherung durch einen neuen Solidarbeitrag ersetzt werden. Wie teuer wird es für Familien und wer bleibt verschont?

2026-04-21T13:58:00+02:00

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Beitragzuschlag als „solidarische Beteiligung“

Im Referentenentwurf zum Gesetz ist das Jahr 2028 für die Einführung und der Satz von 3,5 Prozent für die zu erwartende Höhe der neuen „solidarischen Beteiligung“ von Ehepartnern angegeben. Dieser Prozentsatz käme dann on Top zum bisherigen Arbeitnehmeranteil am Krankenkassenbeitrag. Der Zuschlag soll von den betroffenen versicherten Mitgliedern allein getragen werden. Kinder bleiben aber generell weiter kostenlos familienversichert

Bis dato konnten Ehe- oder Lebenspartner mit keinem oder geringem Einkommen ganz einfach kostenlos mitversichert werden. Ab dem 1. Januar 2028 will die Krankenkasse dafür Geld von den ihren beitragzahlenden Mitgliedern. Wer dann einen Partner in der eigenen Krankenkasse mitversichern will, soll einen Beitragszuschlag von weiteren 3,5 Prozent auf das beitragspflichtige Einkommen abführen.Versicherte Mitglieder mit einem Durchschnittseinkommen würden dann monatlich circa 150 Euro zusätzlich für ihre familienversicherten Partner abführen. Besserverdienende mit Höchstbeitrag könnten mit mehr als 200 Euro belastet werden. Die Bundesregierung plant mit jährlich mehr als zwei Milliarden Extra-Einnahmen zur Stabilisierung der Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung.  


Mehrbelastung durch Familienversicherung ab 2028

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Ausnahmen für Härtefälle 

Im Gesetzesentwurf bestimmte Ausnahmen vorgesehen für Belastungssituationen und Härtefälle, so dass es auch weiterhin eine kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung geben kann. Das soll beispielsweise laut Entwurf dann gelten, wenn 

- der zu versichernde Partner die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat
- der zu versichernde Ehe- oder Lebenspartner einen Angehörigen zu Hause pflegt  
- mindestens ein Kind unter sieben Jahren im Haushalt lebt
- ein behindertes Kind mit Pflegegrad im Haushalt lebt

Damit die Beitragserhebung rechtskonform abläuft, soll die Mitwirkungspflicht für Versicherte bei der Meldung relevanter Informationen und Daten verstärkt werden. Ziel soll sein, dass die Krankenkasse automatisch abprüfen kann, ob die Familienversicherung kostenlos oder beitragspflichtig ist.   

 

 

 

 

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