Kabinettsbeschluss: Notfallreform mit INZ kann kommen
Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf zum Umbau von NotfallstrukturenFinden Sie die richtige Krankenkasse
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Das neue Gesetz kann nach der Verabschiedung im Kabinett nun im Bundestag beraten werden, um zum Jahresbeginn 2027 in Kraft zu treten.
Das alles soll sich ändern
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) benannte bei der Vorstellung des Reformpaketes drei Schwerpunktbereiche. Zentrale Säule klinischer Notfallmedizin sollen so genannte Integrierte Notfallzentren (INZ) werden. Diese sollen in gut erreichbarer Nähe rund um die Uhr erreichbar sein, wobei die Krankenhaus-Notaufnahmen mit den Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen für eine Ersteinschätzung digital zusammenarbeiten. Die in den INZ tätigen ärzte dürfen auch Notfall-Medikamente verabreichen.
Als zweite Säule benannte Warken die bisherigen Terminservicestellen. Diese sollen auch weiterhin Anrufe in akuten Notfällen entgegennehmen und entsprechend dirigieren können. Als dritten Schwerpunkt führte die Ministerin die medizinische Notfallrettung an. Künftig werden nicht nur die reinen Krankentransporte, sondern auch die medizinische Betreuung während der Fahrt als Teil der Krankenbehandlung anerkannt und vergütet. Das gesamte medizinische Notfallmanegement wird dazu als Sachleistung der Krankenkassen in das SGB V aufgenommen.
Kernpunkte der Reform
- Aufbau integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern
- Einrichtung von Akutleitstellen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen
- Bessere Vernetzung der Notfallnummern 116 117 und 112
- standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren
- Anerkennung der Notfallrettung als Sachleistung der Krankenkassen
- Ausbau digitaler und telemedizinischer Angebote
Entlastung und faire Regelungen
Zudem wird der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen konkretisiert: Eine 24/7-Versorgung für akute, aber nicht stationär behandlungsbedürftige Fälle soll gewährleistet werden. Auch der medizinische Rettungsdienst wird erstmals bundeseinheitlich geregelt und stärker digital vernetzt. Ziel ist es, Fehlsteuerungen zu vermeiden, Notaufnahmen zu entlasten und eine effizientere Versorgung sicherzustellen. Gleichzeitig soll die Vergütung künftig fairer und transparenter zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern ausgehandelt werden.
Zustimmung, Kritik und eine Mahnung
Anlässlich des Beschlusses begrüßt der GKV-Spitzenverband die Reform der Notfallversorgung ausdrücklich. Erstmals werden Notfallversorgung und Rettungsdienst gemeinsam geregelt – ein längst überfälliger Schritt, um Patientinnen und Patienten im Ernstfall schneller und gezielter zu versorgen. Besonders positiv hervorgehoben wird die Einführung eines standardisierten digitalen Ersteinschätzungsverfahrens, das Hilfesuchende bundesweit in die passende Versorgungsebene lenken soll. Die Ausgestaltung übernimmt der Gemeinsame Bundesausschuss, der mit seiner medizinischen und organisatorischen Expertise als zentrales Gremium gilt.
Janosch Dahmen ( Bündnis 90 / Die Grünen )(c) Stefan Kaminski
