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Krankengeld

Krankengeld

Krankengeld ist eine Ersatzleistung für Lohneinkommen, das von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. Sie folgt auf die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, die durch das Entgeldfortzahlungsgesetz geregelt ist. Krankengeld soll den Lebensunterhalt von versicherten Arbeitnehmern absichern, die durch Krankheit arbeitsunfähig sind.

Wann wird Krankengeld gezahlt?

Folgende Gründe berechtigen zum Erhalt von Krankengeld:

  • Der Versicherte kann seine zuvor ausgeübte Tätigkeit aufgrund von Krankheit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Krankheit ausführen.
  • Stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung auf Kosten der Krankenkasse, auch wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt
  • Arbeitsunfähigkeit infolge eines Schwangerschaftsabbruchs
  • Freistellung von der Arbeit wegen der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines kranken und versicherten Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (für Kinder mit Behinderung gilt keine Altersbegrenzung)

Voraussetzung für den Erhalt von Krankengeld ist außerdem, dass der Versicherte nicht vom Krankengeldanspruch ausgeschlossen ist. Dies ist u.a. bei folgenden Personengruppen der Fall:

  • Selbstständige, die den Krankengeldanspruch nicht gegenüber ihrer Krankenkasse erklärt haben
  • Privatversicherte
  • Studenten
  • Rentner
  • Familienversicherte

Privatversicherte haben die Möglichkeit, eine private Krankentagegeldversicherung zu vereinbaren, die den Leistungen und Voraussetzungen der GKV ähneln, aber nicht identisch sind.

Dauer des Anspruchs auf Krankengeld

Voraussetzung für den Bezug des Krankengeldes ist eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein stationärer Krankenhausaufenthalt. Außerdem muss die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ausgelaufen sein. Während der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer in der Regel Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. In dieser Zeit ruht der Anspruch auf Krankengeld. Das gleiche gilt für Empfänger von Arbeitslosengeld, da diese in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit weiterhin Arbeitslosengeld erhalten. Die Krankenkassen zahlen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit für maximal 78 Wochen (546 Tage) Krankengeld, wobei sich dieser Zeitraum um die Dauer anderer Entgeltfortzahlungen (z.B. durch den Arbeitgeber in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit) verkürzt.

Höhe des Krankengeldes

Die Höhe des Krankengelds beträgt 70% des regelmäßigen beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelts, aber höchstens 90% des Netto-Arbeitsentgelts des Versicherten. Das zu berücksichtigende Entgelt ist zudem durch die geltende Beitragsbemessungsgrenze beschränkt. Empfänger von Arbeitslosengeld erhalten Krankengeld in Höhe des Leistungsbetrages des Arbeitslosengeldes.

SV-Beitragspflicht für Krankengeldbezüge

Krankengeldzahlungen sind beitragspflichtig in der Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei Krankengeldempfänger und Krankenkasse jeweils die Hälfte der Beiträge zahlen (für Arbeitslose trägt die Krankenkasse die Beitragszahlungen in voller Höhe). In der Krankenversicherung sind Krankengeldzahlungen beitragsfrei.

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