Gesundheitspolitik

GKV-Reform: Beitragsbemessungsgrenze 2027 soll besonders stark steigen

Mit zusätzlicher Anhebung will Warken auch Gutverdiener belasten
veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Wie hoch wird die Beitragsbemessungsgrenze 2027?Wie hoch wird die Beitragsbemessungsgrenze 2027?
Die Beitragsbemessungsgrenze 2027 soll nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums zusätzlich zum regulären Anstieg um mehrere hundert Euro angehoben werden. Das Vorhaben steht im Referentenentwurf zum neuen GKV-Stabilisierungsgesetz und könnte zeitnah beschlossen werden. Wie teuer wird nun Höchstbeitrag?     

2026-04-20T11:51:00+02:00

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Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze im gesamten Jahr 2026 noch bei monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro jährlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt bislang beitragsfrei. Jeweils zum 1. Januar wird der neue Wert für das neue Kalenderjahr festgelegt, wobei sich die Anhebung an der Entwicklung von Löhnen und Gehältern zu orientieren hat. Nach einem konjunkturschwachen Krisenjahr wie 2021 blieb die Beitragsbemessungsgrenze unverändert, während sie in den vergangenen Jahren noch schneller anstieg als im Zeitraum vor 2020.  

Extra-Aufschlag über reguläre Anpassung hinaus

Die Bundesregierung plant aktuell nun eine Extra-Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung um weitere 300 Euro - zusätzlich zur ohnehin stattfindenden jährlichen Anpassung, welcher sich an der Lohnentwicklung orientiert. Damit sollen im Rahmen des Reformpaketes explizit höhere Einkommen zur Stabilisierung der Finanzen der Krankenkassen mehr in die Pflicht genommen werden. Laut Gesetzentwurf will die Regierung die Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit pro Jahr um zusätzliche 1,2 Milliarden Euro belasten.

Auswirkung auf Höchstbeitrag 

Der politische Schritt, sollte er so im neuen Gesetz landen, wirkt sich unmittelbar auf den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung aus, den besserverdienende Angestellte und deren Arbeitgeber zu entrichten haben. 

 

Beitragsbemessungsgrenze und Höchstbeitrag

Jahr Beitragsbemessungs-
grenze zur GKV 
Höchstbeitrag*
in GKV 
2023

4.987,50 EUR

403,99 EUR 
2024

5.175,00 EUR

419,18 EUR 
2025

5.512,50 EUR

471,32 EUR 
2026

5.812,50 EUR

508,59 EUR 
2027

ca. 6.400 EUR**

560,00 EUR 

*  Arbeitnehmeranteil unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags des Kalenderjahres 
** Schätzung laut RefE_BStabG_2026 bei stabil bleibendem durchschnittlichem Zusatzbeitrag 

Arbeitnehmer könnten also 2027 für ihre gesetzliche Krankenversicherung mit mehr als 560 Euro monatlich belastet werden, Selbstständige sogar mit über 1120 Euro.    

Bis zu 280 € Pflegebeitrag

Aber auch in der sozialen Pflegeversicherung würden die zu zahlenden Höchstbeiträge entsprechend klettern, weil die Beitragsbemessungsgrenze genau so für diese Säule der Sozialversicherung gilt. So könnten etwa kinderlose gutverdienende Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr dann 140 Euro im Monat an Pflegebeitrag leisten müssen. Auf Selbstständige kämen bis zu 280 Euro im Monat zu.    

Kritik und politische Debatte 

Während die Bundesregierung von mehr „Beitragsgerechtigkeit“ spricht, ist die geplante Maßnahme politisch umstritten. Eine starke Anhebung oder sogar die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze gehört zu den sozialpolitischen Kernforderungen der Linken und wurde von den Koalitionen der vergangenen Legislaturperioden stets abgelehnt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigt den Vorstoß, weil ihr Gesetzespaket darauf abzielen soll, alle Schichten der Gesellschaft mit in die Konsolidierung der Krankenkassen-Finanzen mit einzubeziehen. Wirtschaftsnahe Kritiker warnen vor steigenden Belastungen für Fachkräfte und Unternehmen, Befürworter aus Sozialverbänden und Gewerkschaften sehen darin einen notwendigen Schritt zur Sicherung der solidarischen Finanzierung des Gesundheitssystems.

 

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