Krankenkassen-Mythen: Was stimmt und was nicht?
„Alle Krankenkassen bieten die gleichen Leistungen.“
Viele Menschen denken, dass es egal ist, bei welcher Krankenkasse man versichert ist, weil der gesetzliche Leistungskatalog ja überall gleich ist.
Die Fakten: Ja, der gesetzliche Grundschutz ist tatsächlich identisch. Darüber hinaus und auch im Detail unterscheiden sich die Kassen deutlich. Das betrifft zum einen den zu zahlenden Krankenkassenbeitrag, aber auch das Serviceangebot und vor der Betreich der freiwilligen Leistungen. In den Bereichen Prävention und Vorsorge, Schwangerschaft / Geburt oder Naturheilverfahren gibt es besonders attraktive Zusatzleistungen. Aber auch Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten sowie die Konditionen für Wahltarife und Hausarztprogramme knnen variieren. Wer clever wählt, bekommt mehr Leistungen ohne Mehrkosten.
"Krankenkassen dürfen Leistungen einfach kürzen.“
Ja und Nein. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen steht fest, wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss verantwortet und ist durch Gesetze geregelt. Änderungen müssen politisch beschlossen werden und gelten dann für alle Kassen gleichermaßen.
Wahr ist, dass die Krankenkassen ihre eigenen Satzungsleistungen im Umfang verringern oder auch ganz aus der Satzung streichen dürfen, wenn der Verwaltungsrat als höchstes Gremium der Selbstverwaltung einer Krankenkasse dies so beschließt. Jede Satzungsänderung muss zu dem durch das Bundesamt Soziale Sicherung genehmigt werden.
„Ein Kassenwechsel lohnt sich nicht.“
Nicht wenige Versicherte bleiben jahrzehntelang bei ihrer Kasse – aus Gewohnheit oder auch aus der falschen Überzeugung, nicht wirklich etwas davon zu haben.
Die Wahrheit: Ein Wechsel in eine andere Krankenkasse kann sich sehr wohl lohnen - und das zum einen aus finanziellen Gründen, zum anderen aber auch aus Gründen der medizinischen Versorgung. Es kann ein wesentlicher Unterschied sein, ob meine Krankenkasse mich persönlich in der Geschäftsstelle betreut, ob sogar Hausbesuche möglich sind, ob die Kasse eine niedrige oder relativ hohe Ablehnungsquote für Kuren und Heilmittel aufweist, ob die Kasse meinen Yogakurs in meinem Lieblingsstudio bezahlt, ob sie eine Zahnreinigung bezuschusst, ob die Krankenasse finanziell stabil ist oder mehrmals im Jahr den Zusatzbeitrag erhöht, ob sie am Telefon rund um die Uhr Hilfestellung auch in medizinischen Fragen anbietet, ob sie mir beim Nachweis möglicher Behandlungsfehler hilft, ob sie offen ist für Probleme und Beschwerden, ob sie großzügig oder kleinlich ist beim Ausschütten von Bonuszahlungen. Mit einem Krankenkassenwechsel lassen sich meist mehrere Hundert Euro im Jahr sparen – und gleichzeitig bessere Leistungen sichern.
„Ich muss immer zum Hausarzt, bevor ich einen Facharzt sehe.“
In Deutschland könen alle gesetzlich Versicherten direkt niedergelassene oder in Kliniken arbeitende Fachärzte aufsuchen. Eine Überweisung ist nur in bestimmten Fällen nötig (z. B. für bestimmte Spezialisten oder bei der Abrechnung bestimmter Leistungen). Der Mythos stammt noch aus früheren Überweisungssystemen. Allerdings hat die neue Bundesregierung mit Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) angekündigt, ein so genanntes Primärarztmodell einführen zu wollen. Dies würde tatsächlich eine primäre Hausarztpflicht für die meisten Behandlungsfälle mit sich bringen. Im Jahr 2025 gilt nach wie vor, dass Patienten direkt einen Facharzt konsultieren können, auch wenn man dafür manchmal längere Wartezeiten in Kauf nehmen oder es bei mehreren Praxen versuchen muss.
"Mein Chef darf bestimmen bei welcher Krankenkasse er mich anmeldet."
Auch dieser Mythos ist unrichtig. In Deutschland gilt:
• Die Krankenkassenwahl ist ein Recht der Arbeitnehmer. Diese entscheiden selbst, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse sie versichert sein möchten.
• Die Arbeitgeber sind lediglich verpflichtet, die Beiträge korrekt abzuführen. Sie dürfen niemanden zwingen, in einer bestimmten Kasse Mitglied zu sein.
Sollte ein Arbeitgeber zugunsten einer bestimmten Krankenkasse lenken oder beeinflussen, kann man sich an eine Arbeitnehmervetretung, an einen Betriebsrat oder eine Gewerkschaft wenden. In kleineren Firman kann es natürlich ratsam erscheinen, dem Wunsch des Arbeitgebers zu folgen. In jedem Fall sollte diese Krankenkasse aber vom Angebot und Preis-Leistungs-Verhältnis geprüft und verglichen werden - eventuell ist ein Wechsel ja von Vorteil.
„Privatversicherte bekommen immer die bessere Behandlung.“
Dieser Mythos hält sich hartnäckig, was daran liegt, dass es tatsächlich zwei Versicherungssysteme mit unterschiedlichen Honorarsätzen für Ärzte und Leistungserbringer gibt.
Privatpatienten bekommen dadurch tatsächlich häufig schnellere Termine und exklusiven Zugang zu speziellen Leistungen. Allerdings haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine qualitativ hochwertige medizinische Behandlung – Unterschiede gibt es eher bei Komfort und Extras, nicht bei der medizinischen Versorgung.
„Krankenkassen zahlen nicht für Alternativmedizin.“
Viele glauben, dass alternative Medizin immer privat bezahlt werden muss. Das trifft für Kassenpatienten zu, wenn sie sich nicht von einem Arzt, sondern einem Heilpraktiker behandeln lassen möchten.
Die Alternativmedizin ist jedoch kein Tabu für die gesetzliche Krankenversicherung, denn es gibt darauf spezialisierte Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen, die sich beispielsweise als Ärzte für Naturmedizin, für anthroposophische Medizin oder für Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) weiterqualifiziert haben.
Die so genannte Komplementärmedizin schon seit einigen Jahren von den meisten gesetzlichen Kassen im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung bezuschusst und kann teilweise sogar mit der elektronischen Gesundheitskarte abgerechnet werden. Möglich sind beispielsweise Klassische Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur. Wer solche Leistungen in Anspruch möchte, sollte beim Krankenkassenvergleich genau hinschauen.
„Die Krankenkasse entscheidet, ob ich eine Behandlung bekomme.“
Manche Patienten denken, dass die Krankenkasse auch die medizinische Entscheidung trifft. In Wahrheit entscheiden immer Ärzte über die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung. Die jeweilige Kasse prüft nur, ob die Behandlung im Leistungskatalog enthalten ist oder ob sie vorher genehmigt werden muss.
Ist die ärztlich empfohlene Therapie keine Pflichtleistung der Krankenkassen, kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, der individuell im Einzelfall entschieden wird. Kann die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden und ist die Therapie anerkannt und zugelassen, und sind alle anderen wirtschaftlicheren Methoden erschöpft bzw. "austherapiert", muss die Krankenkasse in den meisten Fällen auch bezahlen. Notfalls kann und muss dieser Anspruch - gerade bei kostenintensiven neuen Therapien - gerichtlich erstritten werden.
„Krankenkassen schnüffeln und spionieren nach, wenn ich krankgeschrieben bin.“
Dieser Mythos ist größtenteils falsch, enthält aber einen wahren Kern. Wahr ist, dass die Krankenkassen nicht einfach willkürlich private Daten sammeln oder überwachen dürfen. Der Datenschutz ist in Deutschland sehr streng geregelt. Allerdings haben die Kassen das Recht, bei längerer Krankengeldzahlung oder auffälligen Fällen Nachfragen zu stellen. Ziel ist nicht „Spionage“, sondern die Überprüfung, ob die Arbeitsunfähigkeit korrekt bescheinigt wurde und die Zahlung rechtmäßig ist. In Einzelfällen können sogenannte MD-Prüfungen (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) erfolgen. Dabei besucht der Medizinische Dienst die Versicherten nicht heimlich, sondern prüft Unterlagen und kann im Rahmen gesetzlicher Vorgaben eine Begutachtung durchführen. Krankenkassen „spionieren“ also nicht, aber sie kontrollieren in engen Grenzen die Rechtmäßigkeit von Krankengeldzahlungen – besonders bei längeren Krankheitszeiten.
„Eine andere Krankenkasse nimmt mich nicht, wenn ich krank bin.“
Ein weit verbreiteter Mythos, der Ängste vor einem Krankenkassenwechsel schürt.
Die Wahrheit: In der GKV besteht ein vom gesetz vorgegebener so genannter Kontrahierungszwang. Das bedeutet: Jede Krankenkasse muss gesetzlich Versicherte aufnehmen, unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen. Eine Kündigung oder Ablehnung wegen Krankheit ist gesetzlich ausgeschlossen – hier besteht absolute Sicherheit.