Privatpatient
Als Privatpatient, oder auch Selbstzahler, werden umgangssprachlich diejenigen Patienten bezeichnet, die mit behandelnden Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern oder anderen Leistungserbringern einen privaten Behandlungsvertrag schließen, unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen nach dem SGB V.
Behandlungskosten für Privatpatienten
Kosten, die im Rahmen der Behandlung anfallen (Honorare und Entgelte), werden den Privatpatienten unmittelbar in Rechnung gestellt.
Zu den Privatpatienten gehören Versicherte, die bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) (voll)versichert sind. In Deutschland sind dies rund 10 Prozent der Bevölkerung.
Kostenerstattung statt Sachleistungsprinzip
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip: Privatpatienten müssen für erhaltene, ärztliche und medizinische Leistungen zunächst in Vorkasse gehen. Anschließend können sie sich die Kosten von ihrer Krankenversicherung erstatten lassen.
Privatpatienten und 'Kassenpatienten'
Demgegenüber stehen die „Kassenpatienten“, die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Sie erhalten medizinische Leistungen gemäß den Vorgaben des SGB V nach dem Sachleistungsprinzip durch ihre gesetzliche Krankenkasse.