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Aussteuerung bei der Krankengeldzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet, dass die Zahlungsdauer 78 Wochen (inklusive sechs Wochen Lohnfortzahlung bei Arbeitnehmern) für ein und dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren beträgt.
Danach wird ausgesteuert. Die Zahlung von Krankengeld wird eingestellt. Dies geschieht unabhängig davon, ob der Betreffende weiterhin arbeitsunfähig ist oder ob Rentenansprüche bestehen.
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