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Regelleistung

Regelleistung

Regelleistungen sind die im Gesetz aufgeführten Mindestleistungen der Sozialversicherung. Diese müssen gewährt werden oder im Rahmen einer Ermessensentscheidung gewährt werden können, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sind (siehe auch Mehrleistung).

 

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