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Ständige Impfkommission (STIKO)

Ständige Impfkommission (STIKO)

Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein beim Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedeltes Expertengremium, das sich im Wesentlichen mit Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten befasst und entsprechende Empfehlungen für Deutschland entwickelt.

Aufgaben, Arbeitsweise und Empfehlungen der ständigen Impfkommission

Zu den Hauptaufgaben der STIKO gehören gemäß § 20 Abs. 2 S. 3 IfSG:

  • Abgabe von Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen
  • Abgabe von Empfehlungen zur Durchführung anderer Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten
  • Entwicklung von Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion und einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung

Impfempfehlungen kann die ständige Impfkommission nur für solche Impfstoffe abgeben, die durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder die Europäische Arzneimittelagentur (EMA – European Medicines Agency) zugelassen sind. Während für die Zulassung die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutische Qualität einer Impfung eine Rolle spielt, befasst sich die STIKO mit deren Nutzen-Risiko-Verhältnis: Dabei werden nicht nur der Nutzen und das Risiko für das Individuum, sondern auch potenzielle Auswirkungen einer Impfung auf der Bevölkerungsebene berücksichtigt. Grundlage für die Bewertung der STIKO sind die Kriterien der evidenzbasierten Medizin.

Die Empfehlungen der ständigen Impfkommission gelten als medizinischer Standard und werden von dem RKI den obersten Landesgesundheitsbehörden übermittelt. Anschließend werden die Empfehlungen im Epidemiologischen Bulletin des RKI veröffentlicht, welche über die Internetpräsenz des RKI zugänglich sind.

Von diesen Empfehlungen ist auch die Erstellung eines Impfkalenders erfasst, welcher jährlich im August aktualisiert wird. Der Impfkalender enthält die empfohlenen Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene und gibt Auskunft darüber, wann welche Grund- und Auffrischimpfungen durchgeführt werden sollten. Gegenstand der Empfehlungen sind auch sogenannte Indikationsimpfungen. Im Gegensatz zu Standardimpfungen werden Indikationsimpfungen nur unter bestimmten Bedingungen oder für besondere Personengruppen (Risikogruppen) empfohlen. Das Tätigen von Auffrischungsimpfungen wird spätestens seit der Coronavariate Omikron für unabdingbar erachtet.

Seit 2007 sind die Impfempfehlungen der STIKO Ausgangspunkt für die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) (vgl. § 20i Abs. 1 SGB V, § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 15 SGB V). Durch die Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie werden die Impfungen Pflichtleistungen in der GKV, sodass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen. Dies gilt vor allem für die Standardimpfungen. Reiseimpfungen von Touristen gehören hingegen – trotz Impfempfehlung – nicht zum Leistungskatalog der GKV; Krankenkassen übernehmen die Kosten jedoch teilweise im Rahmen einer Satzungsleistung.

Organisation der ständigen Impfkommission

Bei der ständigen STIKO handelt es sich um ein unabhängiges Expertengremium, das mit ehrenamtlichen Mitgliedern besetzt ist. Die Anzahl der Mitglieder ist gesetzlich nicht normiert und bewegt sich zwischen 12 und 18 Mitgliedern (Stand Februar 2022: 18 Mitglieder). Die Mitglieder sind Experten aus verschiedenen Fachgebieten in den Bereichen der medizinischen Wissenschaft, der Gesundheitsverwaltung, der niedergelassenen Ärzteschaft und den Krankenkassen. Sie werden vom Bundesgesundheitsministerium im Benehmen mit den obersten Landesbehörden (§ 20 Abs. 2 S. 4 IfSG) für drei Jahre berufen. Die Kommission soll eine neutrale wissenschaftliche Ausrichtung aufweisen.

An den Sitzungen der STIKO nehmen zudem Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, oberster Landesgesundheitsbehörden, des RKI und des Paul-Ehrlich-Institutes beratend teil, sie haben allerdings kein Stimmrecht.

Die ständige Impfkommission in der Corona-Pandemie

Im Zuge der Corona-Pandemie ist die ständige Impfkommission besonders in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Seit Auftreten von COVID-19 im Jahr 2019/2020 und der Entwicklung von Impfstoffen zum Schutz gegen jene Erkrankung ist die STIKO mit der COVID-19-Impfempfehlung befasst, die regelmäßig aktualisiert wird. So gab die STIKO nach Zulassung der ersten Impfstoffe gegen das Corona-Virus Priorisierungsempfehlungen für ein stufenweises Vorgehen beim Impfen ab, um Risikogruppen zu schützen. Die Empfehlungen erstrecken sich auch auf die Frage, welche Personengruppen mit welchem Impfstoff geimpft werden sollten, ab welchem Alter eine Impfung für Kinder und Jugendliche stattfinden kann sowie der Impfung von Schwangeren und Genesenen.

Durch neu auftretende Virus-Varianten (z.B. Omikron) während der Corona-Pandemie muss sich die STIKO immer wieder mit der Impfung gegen COVID-19 beschäftigen. Im Zentrum stehen dabei insbesondere Auffrischimpfungen nach erfolgter Grundimmunisierung: Wie viele Auffrischungsimpfungen in welchem zeitlichen Abstand (z.B. nach drei Monaten oder nach sechs Monaten) ratsam sind, ist Gegenstand der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung der STIKO. Auch die – bei anderen Impfungen eigentlich nicht mehr empfohlene – Aspiration hat die STIKO beim Impfen gegen COVID-19 nun wieder in ihre Empfehlungen aufgenommen. Hintergrund ist, dass die COVID-19-Impfung intramuskulär erfolgen soll. Mithilfe der Aspiration kann überprüft werden, ob beim Impfen stattdessen ein Blutgefäß getroffen wird.

Geschichte der ständigen Impfkommission

Die STIKO wurde im Jahr 1972 beim damaligen Bundesgesundheitsamt errichtet. Wegen der besonderen Bedeutung der STIKO-Empfehlungen wurde das Gremium im Jahr 2001 durch § 20 Abs. 2 IfSG gesetzlich verankert und beim RKI eingerichtet. Sie ist somit eine von mehreren Kommissionen beim RKI.

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