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Psyche

Erster Schritt zur Therapie: Die psychotherapeutische Sprechstunde

Erstbehandlung ohne Überweisungsschein
veröffentlicht am 25.02.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Praxis für PsychotherapiePraxis für Psychotherapie(c) Oliver Kepka / pixabay / CC0
Seit 2017 müssen Psychologen eine allgemeine psychotherapeutische Sprechstunde anbieten. Das ermöglicht hilfesuchenden Menschen mit psychischen Erkrankungen und Belastungen einen schnellen und direkten Kontakt zu Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, benötigen Sie keinen Überweisungsschein und können sich somit direkt an zugelassene Anbieter wenden.

2022-02-25T11:57:00+00:00
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Wenn ein Mensch eine persönliche Krisenzeit durchlebt und sich selbst nicht mehr zu helfen weiß, kann es ratsam sein sich professionelle Hilfe zu suchen. In Deutschland sind jährlich 22,8 Prozent der Erwachsenen von einer psychischen Erkrankung betroffen (Stand: 2019). Häufigste Krankheitsbilder sind Angststörungen, Depression, Alkoholsucht oder Medikamentenabhängigkeit. Die psychotherapeutische Sprechstunde ein erster wichtiger Schritt in eine heilsame Therapie. 

Wozu dient die psychotherapeutische Sprechstunde?

psychotherapeutische Sprechstunde psychotherapeutische Sprechstunde(c) fotolia.de / animaflora
Die psychotherapeutische Sprechstunde soll dazu dienen, die ambulante psychotherapeutische Versorgung für hilfesuchende Menschen schneller zugänglich zu machen. Während dieser Sprechstunde stellt sich heraus ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Bei Bedarf können Sie als gesetzlich versicherte Person eine Sprechstundenzeit von insgesamt 150 Minuten in Anspruch nehmen. Bei Personen die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben sind es insgesamt 250 Minuten. Eine Sitzung dauert pro Patient mindestens 25 Minuten. Gesetzlich vorgeschrieben, in beiden Fällen, ist eine Sprechstundenzeit von 50 Minuten.  

In dieser Zeit wird eine orientierte Diagnostik von einer Therapeutin oder einem Therapeuten vorgenommen und eine Verdachtsdiagnose gestellt. Wichtig dabei ist: es muss sich um kassenzugelassene Psychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen handeln.

Bezahlt die Krankenkasse meine psychotherapeutische Behandlung?

Für eine Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse ist es notwendig, dass Sie vor Beginn einer Psychotherapie bei einer psychotherapeutischen Sprechstunde gewesen sind. Die Sprechstunde ist somit verbindlich und verpflichtend für eine weitere Behandlung. Falls Sie nach Ihrer Sprechstunde mit Ihrer Psychotherapeutin oder Ihrem Psychotherapeuten eine weiterführende Behandlung vereinbart haben, wird diese unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind, dass es sich um eine psychische Störung mit Krankheitswert handelt und dass die weiterführende Psychotherapie nach anerkannten Verfahren durchgeführt wird.

Zu psychische Störung mit Krankheitswert zählen unter anderem:

    • Angststörungen
    • Depressionen
    • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
    • psychosomatische Störungen
    • Suchterkrankungen
    • Zwangsstörungen

Welche Verfahren werden übernommen?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn die Behandlung als Richtlinienverfahren zugelassen ist. Das heißt, die psychotherapeutische Behandlungsmethode muss wissenschaftlich anerkannt und wirtschaftlich sein. Dazu gehören derzeit:

    • Verhaltenstherapie
    • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    • analytische Psychotherapie
    • Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) bei Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen

Ersten Schritte für professionelle Hilfe

(c) fotolia.de / REDPIXEL
Falls Sie keine Therapeutin oder keinen Therapeuten für die psychologische Sprechstunde in Ihrer Nähe finden können, können Sie sich an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Diese ist bundesweit unter der einheitlichen Telefonnummer 116117 zu erreichen. Parallel  bieten die Servicestellen auch eine elektronische Terminvermittlung per App an. Auf der Seite www.eterminservice.de/terminservice wird Ihnen dazu, nachdem Sie einen Vermittlungscode per E-Mail bekommen haben, online weitergeholfen.  

Des Weiteren können Sie sich auch an die telefonische Kundenbetreuung Ihrer Krankenkasse wenden. Dort wird Ihnen eine psychologische Sprechstunde vermittelt, vorausgesetzt die Krankenkasse bietet einen Facharzt-Terminservice an.

Krankenkassentest: Welche Krankenkasse bieten eigenen Terminservice? >>

Die Richtlinien sehen vor, dass Ihnen innerhalb von vier Wochen ein Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde angeboten werden muss. Bei einer Akutbehandlung wird Ihnen ein Termin innerhalb von zwei Wochen vermittelt. Für die Inanspruchnahme der Sprechstunde ist jeweils keine Überweisung vom Hausarzt oder Facharzt notwendig.

Was passiert bei der Sprechstunde?

Während der persönlichen Sprechstunde können Sie Ihre Problemlage schildern und Ihre Ängste offen ansprechen. Da während einer 25-minütigen Sitzung die Zeit ziemlich schnell verstreicht, kann das vorherige Aufschreiben Ihrer Anliegen vorteilhaft sein. Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut beurteilt nach mehreren Sitzungen Ihre Situation. Anschließend wird in einem gemeinsamen Gespräch das weitere Vorgehen geklärt.

Befund Befund
Nach den Sitzungen bekommen Sie einen Befundbericht ausgehändigt. Nicht immer ist in einer prekären Situation eine Psychotherapie das beste Hilfsmittel. Sie werden Informationen darüber erhalten welche Selbsthilfe- und Beratungsangebote Ihnen helfen können oder ob eine weiterführende psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. Die Anträge für eine weiterführende Psychotherapie werden meistens von den Therapeuten und Therapeutinnen bei den Krankenkassen gestellt. Das passiert natürlich in Absprache mit Ihnen.

Viel Erfolg!

Weiterführende Infos

Die Psychotherapie-​Richtlinie stellt die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von psychotherapeutischen Behandlungen in der vertragsärztlichen Versorgung dar. Die Richtlinie regelt alle ambulanten psychotherapeutischen Behandlungs- und Anwendungsformen, welche zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden.

Auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums können Sie ebenfalls Informationen rund um die psychotherapeutische Sprechstunde nachlesen.

 

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