Belastungsgrenze

Die Kosten für die Zuzahlung zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung können schnell in große Höhen steigen. Um versicherte Personen finanziell nicht zu überfordern, müssen Zuzahlungen nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze geleistet werden.
Die Belastungsgrenze beträgt 2 % der Bruttoeinkommen aller im Haushalt lebender Personen. Dazu gehören Gehalt, Renten, Versorgungsbezüge, aber auch Zins- und Mieteinnahmen.
- wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind (mindestens ein Jahr lang mindestens ein Arztbesuch pro Quartal) und zusätzlich entweder
- schwerbehindert oder stark pflegebedürftig sind oder
- ein Arzt bescheinigt, dass sich die Erkrankung ohne weitere Behandlung lebensbedrohlich verschlimmert, die Lebenserwartung verkürzt oder die Lebensqualität dauerhaft einschränkt.
Die individuelle Belastungsgrenze wird jedes Jahr neu ermittelt.
Gesonderte Regelungen für die Zuzahlung gelten für chronisch Kranke und Sozialhilfeempfänger. Die Belastungsgrenze von chronisch Erkrankten wurde auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen reduziert. Bei Sozialhilfeempfängern wird nur der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 als Bruttoeinkommen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gezählt.