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Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge

Als Versorgungsbezüge werden rentenähnliche Einkünfte bezeichnet, die bestimmte Berufsgruppen oder Personenkreise im Rahmen ihrer Altersversorgung erhalten. Gezahlt werden Versorgungsbezüge entweder direkt vom Arbeitgeber oder durch geeignete Einrichtungen wie Pensionskassen, Pensionsfonds oder ähnliche Versorgungswerke.   

Beispiele für Versorgungsbezüge

  • Renten von Versorgungseinrichtungen für Angehörige bestimmter Berufe ( z.B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte)
  • Renten der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrenten) oder der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung
  • Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister
  • Versorgungsbezüge aus Verhältnis im Öffentlichen Dienst oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften
  • Witwen- und Waisengelder, Ruhegehälter, Unterhaltsbeiträge oder gleichartige Bezüge
  • Altershilfe für Landwirte, sofern diese wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung gezahlt werden.

Bezüge wegen Erreichens einer Altersgrenze gelten erst ab dem 63. Lebensjahr als Versorgungsbezüge. Im Falle einer Schwerbehinderung gilt das vollendete 60. Lebensjahr als Beginn.

Versorgungsbezüge und Sozialversicherung

Versorgungsbezüge werden bei der Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen, sind aber kein Arbeitsentgelt in Sinne des Sozialgesetzbuches. Die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen ist in & 229 des SGB V geregelt. Versicherte in der gesetulichen Krankenversicherung zahlen auf Versorgungsbezüge den allgemeinen Beitragssatz und den jeweiligen Zusatzbeitrag. Dabei gilt ein einheitlicher Freibetrag von 169,75 Euro. Das bedeutet: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden erst ab dieser Höhe fällig.

 

 

 

 

 

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