Hauptregion der Seite anspringen
Finanzen

Entwarnung beim Zusatzbeitrag? Mindestens sieben Kassen 2023 stabil

veröffentlicht am 07.12.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Wie hoch kelttert der Zusatzbeitrag 2021?Wie hoch kelttert der Zusatzbeitrag 2021?Fotolia.de / vege
Die große Teuerungswelle bei den gesetzlichen Krankenkassen ist bislang ausgeblieben. Nach der ersten Dezemberwoche haben sieben Kassen mit insgesamt 4 Millionen zahlenden Mitgliedern einen stabil bleibenden Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel 2023 angekündigt.

2022-12-07T15:20:00+00:00
Werbung

Rechnet man die Techniker Krankenkasse als weitere sichere Kandidatin hinzu, die ihren Krankenkassenbeitrag voraussichtlich ebenfalls ohne Anhebung belässt, sind es bereits 12,5 Millionen Kassenmitglieder. Die in Schweinfurth ansässige Betriebskrankenkasse SKD BKK will ihren Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel sogar spürbar absenken.

Mehrheit könnte stabil bleiben

Dem gegenüber stehen mit Stand vom 7. Dezember lediglich drei Krankenkassen, die ihren Beitrag anheben werden. Alle drei bleiben dabei aber unter der von der Politik angekündigten Teuerung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag als unverbindliche Richtgröße wurde für 2023 mit dem Wert von 1,6 Prozent festgelegt und steigt damit um 0,3 Prozent.  

Diese Krankenkassen starten 2023 mit einem stabilen Zusatzbeitrag

BKK Gildemeister Seidensticker
Hanseatische Ersatzkasse (HEK)
IKK gesund plus
Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
Knappschaft
VIACTIV
WMF BKK

Versicherte müssen sich selbst informieren

Im weiteren Verlauf des Monats Dezember werden alle gesetzlichen Krankenkassen eine Entscheidung über ihren neuen Zusatzbeitrag treffen und bekannt geben. Allerdings entfällt in diesem Jahr ausnahmsweise die schriftliche Informationspflicht der Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten. Wer sich über den neuen Beitragssatz informiren möchte, ist auf das Internet angewiesen und muss sich proaktiv selbst um die Information bemühen. Wer von einer Beitragserhöhung betroffen ist, hat unabhängig von der Dauer der bisherigen Mitgliedschaft ein Sonderkündigungsrecht und kann in jedem Fall die Krankenkasse wechseln - unabhängig von der Dauer der bisherigen Mitgliedschaft und ungeachtet der ansonsten geltenden Bindungsfrist

 

 

Weiterführende Artikel:
  • Lauterbach streicht Informationspflicht über Zusatzbeitrag bis Mitte 2023
    Bislang war es gesetzlich vorgeschrieben: Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, muss sie dies ihren Versicherten rechtzeitig und auf schriftlichem Wege mitteilen. Im Zuge aktueller Sparzwänge im Gesundheitswesen wurde diese Informationspflicht – bezogen auf die briefliche Benachrichtigung ausgesetzt.
  • Krankenkassenbeitrag 2023: Wie teuer es wird
    In den kommenden Tagen und Wochen legen die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen ihren neuen Zusatzbeitrag für den Jahreswechsel 2023 fest. Auch wenn mehrere Kassen bereits kommuniziert haben, ihren Beitragssatz stabil zu halten, haben Millionen Versicherte  Beitragsanhebungen zu erwarten.
  • Techniker Krankenkasse: Empfehlung für stabilen Zusatzbeitrag 2023
    Die Techniker Krankenkasse wird ihren neuen Zusatzbeitrag zum Jahresbeginn 2023 mit hoher Wahrscheinlichkeit stabil belassen. Wie die größte deutsche Krankenkasse mitteilte, empfahl dies der Vorstand dem TK-Verwaltungsrat. Die endgültige Entscheidung fällt Mitte des Monats.
  • „Weniger Ökonomie, mehr Medizin“ - Lauterbach kündigt entscheidende Reform an
    Der Gesundheitsökonom Karl Lauterbach gilt als Konstrukteur des so genannten Fallpauschalensystems. Nun kündigte der Bundesgesundheitsminister ihre Abschaffung als „Revolution“ an. Die Kliniken sollen nach medizinischen Gesichtspunkten arbeiten anstatt sich nach ökonomischen Zielen auszurichten.

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

13907 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien