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Verletztengeld

Verletztengeld

Ist ein(e) Versicherte(r) infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung arbeitsunfähig, erhält er oder sie zunächst für sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Nach Ablauf dieser Zeit haben Krankenversicherte Anspruch auf Krankengeld oder auch Verletztengeld, das im Auftrag des Unfallversicherungsträgers über die Kranken- /Unfallkassen gezahlt wird.

Funktion von Verletzengeld

Sinn des Verletztengeldes ist es, den Einkommensausfall während der gesundheitlich bedingten Abwesenheit auszugleichen. Es handelt sich also um eine Entgeltersatzleistung, die den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Angehörigen sicherstellt.

Krankengeld oder Verletztengeld

Verletztengeld und Krankengeld sind keine Synonyme. Im Gegensatz zum Krankengeld wird Verletztengeld bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gezahlt. Krankengeld ist ein Lohnausgleich für eine Arbeitsunfähigkeit, welche nicht durch die Arbeit verschuldet wurde.

Beim Verletztengeld werden im Gegensatz zum Krankengeld auch steuerfreie Bestandteile des Einkommens, beispielsweise Zuschläge für Nachtarbeit, berücksichtigt. Verletztengeld und Krankengeld können nicht gleichzeitig bezogen werden.

Wer zahlt Verletztengeld?

Krankenversicherte haben den Vorteil, dass ihre Krankenkasse das Verletztengeld im Auftrag der Berufsgenossenschaft als Träger der Unfallversicherung auszahlt. Die Zahlung von Verletztengeld wird über den Arbeitgeber bei den Unfallversicherungsträgern in Gang gesetzt, indem er den Arbeitsunfall meldet. Die Betroffenen müssen den Antrag auf Verletztengeld nicht selbst stellen.

Wie wird Verletztengeld berechet?

Im Versicherungsfall beträgt das Verletztengeld  80 % des Regelentgelts und darf das Netto-Arbeitsentgelt nicht übersteigen. Der Prozentsatz liegt damit höher als bei der Entgeltersatzleistung durch das Krankengeld. Dieses beträgt 70% des regelmäßigen Bruttoentgelts. Abzüge für Renten- und Arbeitslosenversicherung.gibt es sowohl bei Verletztengeld als auch bei Krankengeld.

Bestimmte Personengruppen mit Anspruch auf Verletztengeld erhalten eine Auszahlung der Leistung in Höhe des Krankengeldes, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Bezieher von Arbeitslosengeld I
  • Bezieher von Unterhaltsgeld
  • Bezieher von Kurzarbeitergeld

In den meisten Fällen ist das Verletztengeld niedriger als das Nettoeinkommen. Wurde der Arbeitsunfall schuldhaft durch Drittet verursacht, kann das fehlende Einkommen als Schadensersatz beansprucht werden. Dieser wird dann über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gezahlt.

Wer hat Anspruch und ab wann?

Anspruch auf Verletztengeld haben Arbeitnehmer ab dem Tag der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit als Folgeerscheinung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung durch einen sogenannten Durchgangsarzt. Dieser entscheidet über alle notwendigen Behandlungsschritte und berät zum Aufsuchen von weiteren Ärzten.
Außerdem müssen die Betroffenen Mitglieder einer gesetzlichen Unfallversicherung sein und unmittelbar vor der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit eine der folgenden Leistungen bezogen haben:

Schüler oder Studierende haben ebenfalls Anspruch auf die Zahlung von Verletztengeld, wenn sie bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind.

Die Auszahlung des Krankengeldes beginnt jeweils sechs Wochen nach dem Eintreten des Versicherungsfalls. Bis zu dem Zeitpunkt erhält der abwesende Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung.

Wie lange gilt der Anspruch?

Sobald die Beschäftigung wieder aufgenommen wird, verfällt die Auszahlung von Verletztengeld. Ausgeschlossen davon ist die Teilnahme an Umschulungen. Es besteht so lange Anspruch auf eine Entgeldersatzleistung bis zur Wiederkehr an den Arbeitsplatz. Ab diesem Zeitpunkt ersetzt dann das Übergangsgeld als Zahlung von Übergangsgeld.Wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft so stark eingeschränkt ist, dass kein Beruf mehr aufgenommen werden kann, endet die Zahlung von Verletztengeld in zwei Fällen:

  • Ablauf der 78. Woche nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
  • Bezug von Rente, Ruhegehalt oder vergleichbaren Leistungen

Ist ein Versicherter infolge eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig oder wird er stationär behandelt, erhält er in der Regel zunächst eine Entgeltfortzahlung von seinem Arbeitgeber für sechs Wochen. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung wird für Krankenversicherte entweder Krankengeld oder Verletztengeld im Auftrage des Trägers der Unfallversicherung gezahlt.

Wer zahlt Verletztengeld?

Krankenversicherte haben den Vorteil, dass ihre Krankenkasse das Verletztengeld im Auftrag der Berufsgenossenschaft für den Träger der Unfallversicherung auszahlt. Sinn des Verletztengeldes ist es, den Ausfall der Einkommenszahlung während der Krankheit auszugleichen und somit den Lebensunterhalt des Versicherten und seiner Angehörigen sicherzustellen.

Wie wird Verletztengeld berechnet?

Das Verletztengeld berechnet sich nach den gleichen Prinzipien wie das Krankengeld. Die Höhe des Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts und darf das Netto-Arbeitsentgelt nicht übersteigen. Abgezogen werden davon noch die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Wer hat Anspruch und ab wann wird gezahlt?

Schüler und Studierende haben auch Anspruch auf die Zahlung des Verletztengeldes, wenn sie bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind.

Die Zahlung des Verletztesgeldes endet grundsätzlich spätestens mit Ablauf der 78. Woche, allerdings nicht vor Beendigung der stationären Behandlung.

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