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Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Bestandteil der Sozialversicherung in Deutschland.

Berufsgenossenschaften als SV-Träger

Gewerbliche Berufsgenossenschaften sind somit Sozialversicherungsträger, die für privatwirtschaftliche Unternehmen zuständig sind. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und organisieren sich durch Selbstverwaltung. Gegenwärtig gibt es in Deutschland neun Berufsgenossenschaften, welche nach verschiedenen Branchen gegliedert sind. 

Weitere Unfallkassen

Neben den gewerblichen Berufsgenossenschaften gibt es noch zahlreiche Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sind. Einen Überblick über die vorhandenen gewerblichen Berufsgenossenschaften finden Sie auf der Internetseite des Spitzenverbands Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Seit 2007 werden die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und die Gemeindeunfallversicherungsverbände von der DGUV vertreten. Die DGUV organisiert sich regional in einzelnen Landesverbänden. 

Aufgaben der Berufsgenossenschaften

  • Verhinderung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch geeignete Präventionsmaßnahmen
  • Übernahme der Haftung nach Arbeitsunfällen
  • Einleitung von geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen nach Arbeitsunfällen bzw. nach Eintritt einer Berufskrankheit, um so die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen
  • Finanzielle Entschädigung von Versicherten und Hinterbliebenen

Finanzierung der Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich im Wesentlichen über die Beiträge der Unternehmen. Diese übernehmen als Arbeitgeber die Beiträge zu 100 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen keine Beiträge zahlen.

Eine wichtige Bemessungsgrundlage für die zu zahlenden Beiträge ist das beitragspflichtige Entgelt. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich in erster Linie nach dem durchschnittlichen Unfallrisiko der Branche, in der ein Unternehmen tätig ist.
Weitere Faktoren sind die Summe der Arbeitsentgelte, die ein Unternehmen an seine Beschäftigten zahlt (Lohnsumme), Beitragsaufschläge oder Beitragsabschläge, die je nach Schadensentwicklung festgelegt werden.

 

 

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