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Hilfsmittel

TK und sechs weitere Kassen ermöglichen Digitales Rezept für Hilfsmittel ab 2023

veröffentlicht am 28.07.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Digitale HilfsmittelverordnungDigitale Hilfsmittelverordnung(c) fotolia.de / Björn Wylezich
Mehr als 30 Millionen Versicherte gesetzlicher Krankenkassen können bereits ab 2024 ihre medizinischen Hilfsmittel ganz ohne Papierrezept per digitaler Verordnung beziehen. Sieben Kassen, darunter die TK, DAK oder die AOK Bayern haben dazu entsprechende Verträge geschlossen und arbeiten an den technischen Voraussetzungen dazu.     

2023-07-28T15:30:00+00:00
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Sowohl für die Versicherten, also auch für die ausstellenden Ärzte sowie die liefernden Sanitätshäuser und Apotheken soll ein neuer einfacher und sicherer papierloser Prozess ermöglicht werden.   

Lieferanten mit dem Smartphone wählen

Die digitalen Hilfsmittelrezepte sollen künftig direkt vom ausstellenden Arzt auf das Smartphone gelangen, wie die Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Irmgard Stippler bei der Vorstellung des Projekts erklärte. „Sie können dann online einen Hilfsmittellieferanten auswählen, bei dem sie das Produkt bestellen“, so Stippler.

Blaupause für E-Vorordnung 

Laut gesetzlicher Vorgaben ist der obligatorische Start der elektronischen Hilfsmittelverordnung für alle Krankenkassen 2026 vorgesehen. Die sieben beteiligten gesetzlichen Krankenkassen werden mit ihrer gemeinsam entwickelten Lösung bereits sehr viel früher die e-Verordnung für Hilfsmittel anbieten können. Die beteiligten Kassen, die etwa 50 Prozent aller gesetzlich Versicherten versichern, sehen das Projekt als Blaupause und Test für die später vorgesehene umfassende Einführung der digitalen Verordnung an.

Beteiligte Krankenkassen

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