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Hilfsmittel

Hilfsmittelkatalog: Über 2000 neue Medizinprodukte darunter intelligente Systeme und Roboter

Bessere versorgung für Diabetiker, Blinde oder Pflegebedürftige
veröffentlicht am 03.03.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Speiseroboter als Hilfsmittel der KrankenkassenSpeiseroboter als Hilfsmittel der Krankenkassen(c) Getty Images / Ramann
Im vergangenen Jahreszeitraum bis Ende Februar 2022 wurde das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung überarbeitet und erweitert. Laut dem GKV-Spitzenverband umfasst es nun circa 37.000 Produkte in 41 Produktgruppen.

2022-03-03T16:38:00+00:00
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Im Jahr 2021 hätten die Krankenkassen ihren Versicherten Erstattungen für Hilfs- und Pflegehilfsmittel im Wert von knapp zehn Milliarden Euro geleistet, teilte der Verband weiter mit.

Versorgungs-Plus für Diabetiker

Automatische Insulin - Pens als Hilfsmittel für Diabetiker Automatische Insulin - Pens als Hilfsmittel für Diabetiker(c) Getty Images / sunnychicka
Mittlerweile seien über 2.300 Produkte neu in das Verzeichnis aufgenommen, darunter auch viele digitale Innovationen wie Gesundheits-Apps oder Spracherkennungssoftware. Mehr als 200 veraltete Produkte wurden hingegen aus dem Verzeichnis gelöscht. Acht Produktgruppen wurden generell einer Überarbeitung unterzogen und enthalten nun neue Bereiche wie Orthesen/Schienen, Inkontinenzhilfen, oder Blindenhilfsmittel. Im Bereich der Diabetes-Hilfsmittel sind seit neuem automatische Dosierungssysteme für Insulin ( AID-Systeme ) gelistet und können von Ärzten verordnet werden.

High-Tech Blindenhilfsmittel und Speiseroboter

Der GKV-Spitzenverband hebt die Neuerung auf dem Gebiet der Blindenhilfsmittel besonders hervor. So hätten nun auch Versicherte mit psychischen oder zerebralen Sehstörungen Anspruch auf Blindenhilfsmittel wie intelligente Mini-Kamerasysteme, welche Schrift vorlesen sowie Objekte und Personen erkennen und benennen können.

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität enthält das Hilfsmittelverzeichnis seit Neuem auch halbautomatische Speiseroboter. Diese High-Tech-Assistenten können die Bewegung des menschlichen Arms Nachahmen und dadurch allein lebende Menschen dabei unterstützen, selbstständig Essen und Trinken zu sich zu nehmen. Die Benutzer können zwischen verschiedenen Speisen wählen und den Essvorgang selbstständig steuern.

Versicherte haben Anspruch auf faire Beratung

Alle gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf eine Versorgung mit den gelisteten Hilfs- und Pflegehilfsmitteln, von denen eine Auswahl immer ohne weitere Mehrkosten angeboten wird. Die Sanitätshäuser, Orthopädiefachgeschäfte oder Hörakustik-Studios sind angehalten, die Versicherten aktiv über deren Anspruch zu informieren, eine Auswahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln ohne Aufzahlung anzubieten und bei Mehrkosten ausdrücklich hinzuweisen. Die Beratungsleistung sei dabei eine zentrale Pflicht der Leistungserbringenden, betont Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

 

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