Hilfsmittelkatalog: Über 2000 neue Medizinprodukte darunter intelligente Systeme und Roboter
Bessere versorgung für Diabetiker, Blinde oder PflegebedürftigeIm Jahr 2021 hätten die Krankenkassen ihren Versicherten Erstattungen für Hilfs- und Pflegehilfsmittel im Wert von knapp zehn Milliarden Euro geleistet, teilte der Verband weiter mit.
Versorgungs-Plus für Diabetiker
Mittlerweile seien über 2.300 Produkte neu in das Verzeichnis aufgenommen, darunter auch viele digitale Innovationen wie Gesundheits-Apps oder Spracherkennungssoftware. Mehr als 200 veraltete Produkte wurden hingegen aus dem Verzeichnis gelöscht. Acht Produktgruppen wurden generell einer Überarbeitung unterzogen und enthalten nun neue Bereiche wie Orthesen/Schienen, Inkontinenzhilfen, oder Blindenhilfsmittel. Im Bereich der Diabetes-Hilfsmittel sind seit neuem automatische Dosierungssysteme für Insulin ( AID-Systeme ) gelistet und können von Ärzten verordnet werden.
High-Tech Blindenhilfsmittel und Speiseroboter
Der GKV-Spitzenverband hebt die Neuerung auf dem Gebiet der Blindenhilfsmittel besonders hervor. So hätten nun auch Versicherte mit psychischen oder zerebralen Sehstörungen Anspruch auf Blindenhilfsmittel wie intelligente Mini-Kamerasysteme, welche Schrift vorlesen sowie Objekte und Personen erkennen und benennen können.
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität enthält das Hilfsmittelverzeichnis seit Neuem auch halbautomatische Speiseroboter. Diese High-Tech-Assistenten können die Bewegung des menschlichen Arms Nachahmen und dadurch allein lebende Menschen dabei unterstützen, selbstständig Essen und Trinken zu sich zu nehmen. Die Benutzer können zwischen verschiedenen Speisen wählen und den Essvorgang selbstständig steuern.
Versicherte haben Anspruch auf faire Beratung
Alle gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf eine Versorgung mit den gelisteten Hilfs- und Pflegehilfsmitteln, von denen eine Auswahl immer ohne weitere Mehrkosten angeboten wird. Die Sanitätshäuser, Orthopädiefachgeschäfte oder Hörakustik-Studios sind angehalten, die Versicherten aktiv über deren Anspruch zu informieren, eine Auswahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln ohne Aufzahlung anzubieten und bei Mehrkosten ausdrücklich hinzuweisen. Die Beratungsleistung sei dabei eine zentrale Pflicht der Leistungserbringenden, betont Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
-
Urteil: Blinde haben Anspruch auf Kostenübernahme für Blindenführerhund
Blinde Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenerstattung für einen Blindenhund von der Krankenkasse. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz in Mainz vom 17. Januar 2014 hervor. -
Versicherte der Ersatzkassen erhalten Hörgeräte auch beim HNO-Arzt
Volljährige Versicherte der Ersatzkassen können seit dem ersten Dezember ein Hörgerät auch direkt in einer HNO-Praxis kaufen. Als Patienten mit einer ärztlichen Verordnung für Hörhilfen haben sie die Wahl, sich wie bisher von einem Hörakustiker oder gleich vom Facharzt zum Gerätetyp beraten zu lassen. -
Hausnotruf – Der Notfallknopf für alle Fälle
Ein Hausnotruf – ein Notfallknopf für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung – bietet Sicherheit und schnelle Hilfe im Alltag. -
Update für das Hilfsmittelverzeichnis: Anträge nun auch Online möglich
Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen ist ab sofort in einem Neuen Onlineportal aufrufbar. Das gab der GKV-Spitzenverband bekannt. Die neue Anwendung erlaubt nun auch einen Online-Antrag über das Internet und löst das bisherige Verzeichnis im Netz ab.