Pflegereform: Warken-Ministerium will kürzen, streichen und zur Kasse bitten
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Nach Berechnungen des Ministeriums droht der Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren ein Defizit von insgesamt rund 22,5 Milliarden Euro. Die Reform soll daher mehrere Milliarden Euro an Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen bringen.
Beitragsbemessungsgrenze steigt auch in der Pflegeversicherung
Ein zentraler Bestandteil der Pläne ist eine stärkere Beteiligung von Besserverdienenden. Analog zur gesetzlichen Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze außerplanmäßig angehoben werden. Dadurch würden höhere Einkommen stärker zur Finanzierung der Pflegeversicherung herangezogen. Nach Angaben des Ministeriums könnten so bereits 2027 zusätzliche Einnahmen von rund 1,6 Milliarden Euro erzielt werden. In den beiden Folgejahren werden jeweils rund 1,7 Milliarden Euro erwartet.
Minijobber und Kinderlose sollen mehr zahlen
Zudem soll der Beitragssatz für Kinderlose um weitere 0,1 Prozentpunkte steigen. Auch geringfügig Beschäftigte sollen künftig Beiträge zur Pflegeversicherung entrichten. Dadurch könnten laut Entwurf jährlich rund 1,2 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegekassen fließen.
Einschnitte bei Pflegeleistungen vorgesehen
Auf der Ausgabenseite plant das Ministerium verschiedene Sparmaßnahmen. Pflegeheimbewohner sollen künftig länger auf höhere Zuschüsse zu ihren Eigenanteilen warten müssen. Die bisher gestaffelten Entlastungen würden jeweils erst sechs Monate später greifen. Das Einsparpotenzial wird auf rund 2,7 Milliarden Euro geschätzt.
Darüber hinaus sollen Pflegeleistungen künftig zwar weiterhin an die Inflation angepasst werden, jedoch in geringerem Umfang als bislang vorgesehen. Allein dadurch erwartet das Ministerium Einsparungen von mehr als vier Milliarden Euro bis zum Jahr 2030.
Auch pflegende Angehörige wären von den Änderungen betroffen. Die Pflegekassen sollen künftig geringere Rentenversicherungsbeiträge für Menschen zahlen, die Angehörige zu Hause betreuen. Das soll die Pflegeversicherung um rund 1,9 Milliarden Euro entlasten.
Strengere Gutachten und Kürzungen
Besonders umstritten sind die Pläne zur Pflegebegutachtung. Durch eine stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation soll der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen gebremst werden. Kritiker befürchten jedoch, dass dies faktisch zu höheren Hürden bei der Anerkennung von Pflegebedürftigkeit führen könnte.
Weitere Einsparungen sieht der Entwurf beim sogenannten Entlastungsbudget vor. Menschen mit Pflegegrad 1 sollen den bisherigen Entlastungsbetrag künftig nicht mehr erhalten. Bei Pflegegrad 2 und 3 soll das Budget in den ersten Monaten nach der Einstufung nur teilweise ausgezahlt werden.
Zusätzlich ist vorgesehen, die Nutzung des Entlastungsbudgets an regelmäßige Besuche von Pflegebegleitern zu koppeln. Werden entsprechende Termine versäumt, könnten Leistungen gekürzt oder vollständig gestrichen werden.
Ziel: Mehr Pflege zu Hause
Neben den Sparmaßnahmen verfolgt die Reform nach Angaben des Ministeriums das Ziel, Pflegebedürftige möglichst lange in der häuslichen Umgebung zu versorgen. Vorgesehen sind unter anderem ein neues Überbrückungsbudget für Notfälle sowie Maßnahmen zur stärkeren Digitalisierung des Pflegesystems.
Kritik aus Politik und Pflegebranche
Die Vorschläge stoßen bereits auf Widerstand. Der Arbeitgeberverband Pflege kritisierte, dass Prävention und Unterstützung für Angehörige zwar sinnvoll seien, die akuten Probleme bei der Versorgung jedoch nicht lösten. Verbandspräsident Thomas Greiner erklärte, zusätzliche Pflegeplätze würden durch die Reform nicht geschaffen.
Auch innerhalb der Regierungskoalition gibt es Vorbehalte. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sprach sich gegen Forderungen aus, private Ersparnisse oder selbst genutztes Wohneigentum stärker zur Finanzierung von Pflegekosten heranzuziehen. Die Hauptlast der Reform dürfe nicht bei Versicherten und Pflegebedürftigen liegen.
Ob die Reform in ihrer jetzigen Form umgesetzt wird, ist daher weiterhin offen. Die Vorschläge müssen noch innerhalb der Koalition abgestimmt werden.
