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Rehabilitation (medizinische Reha)

Rehabilitation (medizinische Reha)

Unter medizinischer Rehabilitation (kurz Reha) versteht man die Wiederherstellung der physischen oder psychischen Fähigkeiten eines Patienten nach einer Operation, einer Erkrankung oder eines Traumas.

Das sekundäre Ziel einer Reha ist die Wiedereingliederung desjenigen ins Arbeits- und Sozialleben. Laut dem „Technical Report 668/1981“ der WHO umfasst Rehabilitation den koordinierten Einsatz  medizinischer, beruflicher, sozialertechnischer  und  pädagogischer Maßnahmen und Einflussnahmen auf das soziale und physische Umfeld des Patienten. Ziel ist es, die Eigenaktivität und Partizipation des Betroffenen in allen Lebensbereichen zu steigern, dass dieser in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich ist.

Rehabilitation ist interdisziplinär. Sie erfordert häufig die Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegekräften, Ergo- und Physiotherapeuten, Logopäden, Psychologen und anderen Spezialisten. Neben der medizinischen Betreuung ist auch eine Beratung des Patienten und seines Umfeldes zur späteren Eigenversorgung von Nöten. Dazu zählen beispielsweise das Verordnen von medizinischen Hilfsmitteln oder die Schulung zur  Selbsthilfe. Bei berufstätigen Patienten wird die sozialmedizinische Situation so eingeschätzt und beurteilt, dass die Hilfen bedarfsweise eingesetzt werden kann, um die weitere Berufstätigkeit zu gewährleisten. Im Gegenzug dazu steht die geriatrische Reha, deren Hauptaugenmerk es ist, die größtmögliche Selbstständigkeit zu erhalten und die Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Die Phasen medizinischer Reha

1. Akutbehandlung
2. Frührehabilitation
3. Weiterführende Rehabilitation
4. Anschlussheilbehandlung
5. Nachsorge
6. Soziale beziehungsweise berufliche Rehabilitation
7. Langzeitpflege beziehungsweise Langzeitbehandlung
 
Es gibt unterschiedliche Reha-Konzepte. Man unterscheidet zwischen der stationären (in
Rehakliniken), teilstationären (in Tageskliniken) und der ambulanten Rehabilitation.

Anbieter und Zuständigkeiten für Reha-Leistungen

Stationäre und ambulante Versorgungsleistungen sind in der Regel Aufgabe der gesetzlichen
Krankenkassen, während Reha-Leistungen auch Aufgabe der Unfall- oder Rentenversicherung sind.
Was bei einem bestimmten Krankheitsbild als Rehabilitation oder Vorsorge zählt, muss individuell
entschieden werden. Dies geschieht in Absprache mit dem behandelten Arzt, welcher die
medizinische Notwendigkeit prüft. Der jeweils zuständige Sozialversicherungsträger entscheidet
über die Bewilligung der Versorgungs- oder Rehabilitationsmaßnahme. Soll eine Anschlussrehabilitation direkt nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgen, muss der Antrag bereits im Krankenhaus erfolgen. Der Sozialdienst der Klinik dient hierfür als Ansprechpartner.

Erstattung der Leistungen für Rehabilitation und Vorsorge

Während ambulante und geriatrische Rehabilitationsleistungen maximal 20 Behandlungstage
andauern, können sich stationäre Reha- und Vorsorgeleistungen über einen Zeitraum von etwa drei
Wochen
erstrecken. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit kann diese auch verlängert
werden. In diesem Fall sollte Rücksprache mit dem behandelten Arzt und der Krankenkasse
gehalten werden. Zudem können Patienten bei Ihrer Krankenkasse Wünsche bezüglich der
Rehaeinrichtung äußern. Insofern diese unterschiedlichen Gesichtspunkten nach geeignet ist, hat die
Kasse in der Regel den Wünschen zu entsprechen.  

Zuzahlung bei Reha

Patienten über 18 Jahre müssen bei Inanspruchnahme von rehaleistungen Zuzahlung leisten. Hierbei gelten folgende Regelungen:

  • 10 Euro Zuzahlung pro Tag bei stationärer Reha und Vorsorge
  • Begrenzte Zuzahlung bei Anschlussrehabilitation auf 28 Tage (bereits geleistete Krankenhauszuzahlungen werden angerechnet)
  • Zwei Prozent des Bruttoeinkommens als persönliche Belastungsgrenze beziehungsweise ein Prozent bei schwerwiegender chronischer Erkrankung

Ist die Belastungsgrenze erreicht, können Versicherte einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Diese gilt nach der Bewilligung jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres. Bei ambulanten Vorsorgekuren die GKV die Kosten für kurärztliche Behandlungen einschließlich der verordneten Arzneimittel, Heilmittel und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Auch hier sind Zuzahlungen zu leisten.

 

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