Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 - Das alles geht
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Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die in häuslicher Umgebung leben. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern. Nicht verbrauchte Beträge können angespart und später genutzt werden.
Unterstützung im Haushalt
Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Reinigung der Wohnung, der Einkauf und die Wäschepflege, eine Begleitung bei Besorgungen und Terminen, jede Art von Beschäftigung sowie alle Hilfen bei der Organisation des Alltags.
Viele professionelle Anbieter bieten darauf abgestimmte zeitlich begrenzte Betreuungsleistungen an, die ebenfalls über den Entlastungsbetrag finanziert werden können:
- Gesellschaft leisten und Gespräche führen
- Gemeinsame Spaziergänge
- Vorlesen
- Gedächtnistraining
- Spielen und Freizeitaktivitäten
- Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen
- Entlastung pflegender Angehöriger
Die pflegenden Angehörigen können sich durch stundenweise Betreuung vertreten lassen. Während die Pflegeperson also eine Auszeit nimmt, kümmert sich eine qualifizierte Betreuungskraft in dem Zeitfenster um den Pflegebedürftigen.
Anteilige Kosten in Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege
Auch bestimmte Kostenanteile für die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung können mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden, soweit diese nicht bereits durch andere Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt sind. Ebenso können unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Eigenanteile für Betreuungsleistungen während einer Kurzzeitpflege über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Was kann nicht bezahlt werden?
Nicht zulässig hingegen ist die Finanzierung folgender Elemente über den Entlastungsbetrag:
- Unterkunft und Verpflegung
- regulären Pflegeleistungen eines Pflegedienstes (Körperpflege, Ankleiden, Medikamentengabe)
- privaten Hilfen ohne Anerkennung nach Landesrecht
- allgemeine Lebenshaltungskosten
So erhalten Betroffene das Geld
In der Regel bezahlen Pflegebedürftige die Leistung zunächst selbst und reichen anschließend die Rechnung bei ihrer Pflegekasse ein. Viele anerkannte Anbieter rechnen mittlerweile auch direkt mit der Pflegekasse ab.
Tipp für Betroffene
Wer den Entlastungsbetrag bisher nicht nutzt, sollte bei seiner Pflegekasse nach anerkannten Anbietern in der Region fragen. Gerade für alleinlebende Pflegebedürftige und pflegende Angehörige kann die Leistung eine wertvolle Unterstützung im Alltag sein. Monat für Monat summiert sich so ein Budget, das die Versorgung erleichtert und Angehörigen wichtige Freiräume verschafft.
